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Teilzeit und Anrechnung von Stunden

A
alraune
Nov 2023 bearbeitet

Hallo, unsere Personalleitung hat allen Abteilungsleitungen mitgeteilt, dass bei Teilzeitmitarbeitern die eine Fortbildung besuchen nur noch die Stunden angerechnet werden für die sie eingestellt sind, egal wie lange die Fortbildung dauert. Bei einem Mitarbeiter mit 50 % ,sollen also bei einer 8 Stunden Fortbildung nur noch 4 Stunden angerechnet werden. Ich bin der Meinung dass das gar nicht geht. Dass die Stunden angerechnet werden müssen ,die ich tatsächlich auf der Fortbildung war. Liege ich falsch?

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Community-Antworten (4)

M
Muschelschubser

06.11.2023 um 15:46 Uhr

Hier muss man differenzieren:

Wenn der AG eine Fortbildung anweist, dann weist er gleichzeitig auch Ort, Beginn und Ende der Fortbildung an und hat die Zeiten entsprechend zu vergüten - auch wenn Überstunden entstehen.

Erfolgt die Teilnahme jedoch freiwillig, z.B. auf Anregung, so wird man lediglich von der ursprünglich zu leistenden Arbeit freigestellt.

Dummerweise gibt es "Anregungen", die mit viel Nachdruck ausgesprochen werden ("freiwilliger Zwang"). Dagegen müsste man sich wehren. Sollte es eine BV zum Thema Arbeitszeit / Gleitzeit o.ä. geben, sollte das Thema dort vielleicht mit aufgenommen werden.

Alles weitere bedarf einer Absprache mit dem AG (freiwillige Zeitgutschrift, Erstattungen der Kosten etc.).

Man könnte höchstens mal prüfen, ob man aus der Historie eine betriebliche Übung ableiten kann. Denn die kann nicht einseitig vom AG beendet werden.

R
rtjum

06.11.2023 um 15:46 Uhr

nein, Du liegst nicht falsch

E
enigmathika

06.11.2023 um 15:56 Uhr

Du liegst absolut richtig. Der BR sollte die Personalleitung mal fragen, wie sie auf dieses schmale Brett kommt. Wenn sie der Ansicht ist, dass die übrigen vier Stunden "Freizeitvergnügen" sind, dürften Mitarbeiter:innen die Fortbildungen entsprechend früher verlassen.

D
DummerHund

06.11.2023 um 17:30 Uhr

Den bisherigen Antworten kann man sich nur voll und ganz anschließen.

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