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Nachtzuschläge wegen Schulung tagsüber

RW
Roland Weiss
Nov 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, ein Kollege, der normalerweise Nachtschicht gehabt hätte, hat an einer genehmigten ganztägigen Schulung teilgenommen und konnte daher die Nachtschicht vor und nach der Schulung nicht machen.

  1. Frage: Steht ihm dennoch eine Nachtzulage zu ?
  2. Falls ja, ist diese, so wie die Nachtschicht, steuerfrei ?

das habe ich im Netz dazu gefunden, aber ohne Gesetzesverweis :-/ Landesarbeitsgericht Köln: Betriebsratsmitglieder haben - auch ohne nachts zu arbeiten - einen Anspruch auf Nachtzuschläge, wenn vergleichbare Arbeitnehmer für ihre Arbeit Nachtzuschläge erhalten haben und das Betriebsratsmitglied ohne die Übernahme der Betriebsratstätigkeit ebenso in der Nacht gearbeitet hätte.

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Community-Antworten (20)

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celestro

02.11.2023 um 11:23 Uhr

Ich sehe nicht, wieso ein Anspruch bestehen sollte. Er hat ja keine Nachtschicht gemacht.

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takkus

02.11.2023 um 11:27 Uhr

"Steht ihm dennoch eine Nachtzulage zu ?"-> nein, er hat die Leistung ja nicht erbracht. Frage 2 hat sich damit beantwortet.

Aber Achtung: sollte die Schulung auf Drängen des ArbGeb durchgeführt worden sein und der ArbN konnte dadurch die Nachtschichten nicht leisten, kann durchaus der Anspruch auf Zahlung, aber Versteuerung, bestehen. Wir haben bspw. geregelt, das auf Grund eines Wechsels aus der Nacht- in die Frühschicht bei Veranlassung durch den ArbGeb der Anspruch auf Zulage bestehen bleibt aber dann eben versteuert wird.

D
DummerHund

02.11.2023 um 11:30 Uhr

Bin da bei celestro. Hier sollte man bei den Dienstplänen vielleicht mal mit drauf achten den ein BR ja genehmigen muss.

C
celestro

02.11.2023 um 12:30 Uhr

"das habe ich im Netz dazu gefunden, aber ohne Gesetzesverweis :-/ Landesarbeitsgericht Köln: Betriebsratsmitglieder haben - auch ohne nachts zu arbeiten - einen Anspruch auf Nachtzuschläge, wenn vergleichbare Arbeitnehmer für ihre Arbeit Nachtzuschläge erhalten haben und das Betriebsratsmitglied ohne die Übernahme der Betriebsratstätigkeit ebenso in der Nacht gearbeitet hätte."

1.) am besten nicht die Startfrage später abändern.

2.) Naja ... wofür braucht man ein Gesetz, wenn ein LAG das entschieden hat?

T
Tagträumer_5

02.11.2023 um 18:39 Uhr

@TE ... aus welchem Grund kommt man zur Annahme, für etwas Geld abgreifen zu wollen, wenn man keine Leistung dafür erbracht hat?!

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DummerHund

02.11.2023 um 18:48 Uhr

@ Tagträumer_5 Aus welchem Grund kommt man zu der Annahme hier etwas posten zu müssen, wenn man vom Betreiber zur unerwünschten Person erklärt wurde?

C
celestro

02.11.2023 um 20:43 Uhr

Vielleicht sollte man die Begründung des LAG einfach mal lesen und verstehen ... dann würde sich die Frage erledigen und man könnte sich wieder den Träumen hingeben.

D
DummerHund

02.11.2023 um 20:56 Uhr

Schwere Leküre am späten Abend. :=(

RW
Roland Weiss

02.11.2023 um 21:01 Uhr

Ok, ich habe zum ersten Mal dieses Forum benutzt und werde es nie mehr tun. Ich war von qualifizierten Antworten ausgegangen und habe keine Lust mich hier über einige blöde Kommentare zu ärgern. Mit welcher Arroganz hier von manchen kommentiert empfinde ich als absolut überflüssig. Wenn einer Ahnung hat und hilfreich einen Kommentar schreibt dann ist das schön. Aber diese Art der Kommunikation ist nicht mein Ding. Schade für eine gut gemeinte Sache.

M
Meph1977

03.11.2023 um 03:26 Uhr

Roland Weiss du musst dir etwas Fell wachsen lassen. Denn den Unsinn den Tagträumer da verbreitet ist genau der selbe Unsinn den Arbeitgeber von sich geben wenn sie Betriebsräte loswerden wollen insofern ist er schon ein gutes Training.

X
XYZ68

03.11.2023 um 08:41 Uhr

@ Roland Weiss

Wenn es sich nicht um BR-Arbeit/ Schulung handelt, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zuschläge.

ABER

Falls ihr einen BR habt, ist dieser in der Mitbestimmung und kann durchaus aushandeln, dass die Zuschläge gezahlt werden. Dann sind diese Zuschläge aber unbedingt zu versteuern. Ebenso sollte dann klar ausgehandelt sein, dass er keine Minusstunden generiert, da er ja an zwei Nachtschichten nicht arbeiten kann aber nur einen Schulungstag hat.

PS Lass dich nicht von Trollen abhalten hier im Forum mitzulesen und Fragen zu stellen. Der Umgangston mag manchmal etwas rau sein, aber dass sollte man gelassen nehmen. Grundsätzlich wird man nicht persönlich angegriffen. (War meine erste Lektion bei unbestimmten Rechtsbegriffen Bedeutung Grundsätzlich = Ausnahmen bestätigen die Regel)

M
Muschelschubser

03.11.2023 um 09:20 Uhr

@Roland Weiß

Bitte schließe nicht vom Tagträumer auf das ganze Forum. Der trollt schon seit Wochen, und barsche Antworten (auf die er sich ja regelmäßig bewirbt) gelten in aller Regel ihm und nicht dem Threadersteller.

Also, bleib gerne an Bord. Hier sind langjährige BR-Mitglieder am Start, die regelmäßig fundierte Antworten geben können und das auch tun.

Na gut, manchmal bricht mal einer aus und meint über den Dingen stehen zu müssen, aber darüber muss man dann wohl hinwegsehen. ;-)

T
Tagträumer_5

03.11.2023 um 10:18 Uhr

Das amüsante ist ja, dass ich inhaltlich nichts anderes geschrieben habe, wie User celestro im 2. Post.

Bleibt nur zu hoffen, dass der TE seine Erfahrung in diesem "Forum" teilt. ;-)

D
DummerHund

03.11.2023 um 10:26 Uhr

@Tagräumer "Du solltest dir lieber mal den Thread vom Forumbetreiber durchlesen. Dieser erklärt dich defakto zur unerwünschten Person. Bedanke dich doch mal dort in dem Thread."

C
celestro

03.11.2023 um 10:33 Uhr

"Das amüsante ist ja, dass ich inhaltlich nichts anderes geschrieben habe, wie User celestro im 2. Post."

Das Amüsante ist, dass es zwischenzeitlich ein Post gab, das die Anspruchsgrundlage dargelegt hat und demnach der User celestro sein Post nicht mehr so schreiben würde.

Von daher ... Du hast mal wieder geträumt (oder nichts verstanden).

D
DummerHund

03.11.2023 um 10:46 Uhr

@celestro Manche Menschen verstehen es nicht das es nichts bringt einen Text nachträglich zu ändern, weil er dann im Laufe der weitern Diskussion wie fehl am Platz wirken kann.

T
Tagträumer_5

03.11.2023 um 11:07 Uhr

Genau, mal eben den Threadstarter nochmal eine "reindrücken" ... typisch User Dummerhund

@Forumbetreiber ... sollte sowas nicht unterbunden werden, neue User, die blöd angemacht werden?

C
celestro

03.11.2023 um 11:09 Uhr

"Genau, mal eben den Threadstarter nochmal eine "reindrücken" ... typisch User Dummerhund"

der Kommentar galt Dir, aber ... träum weiter!

"@Forumbetreiber ... sollte sowas nicht unterbunden werden, neue User, die blöd angemacht werden?"

Der Hinweis, warum man einen Post nicht ändern sollte ich alles mögliche ... aber kein "blöd anmachen".

D
DummerHund

03.11.2023 um 11:25 Uhr

@celestro Wie soll er das verstehen das mein Post ihm galt. Er versteht ja nicht mal das er von Seitens des Betreibers hier unerwünscht ist. Ich stelle mir gerade vor im Gasthaus neben unserem Haus ist eine Hochzeitsfeier. Ich kenne die gar nicht, geselle mich aber einfach dazu. Mir wird höflich versucht zu erklären das ich unerwünscht bin und mich doch zurück ziehen soll. Ich aber setze mich einfach hin und bestelle mir ein alkoholfreies Bier. Peinlicher geht es eigentlich schon gar nicht mehr.

M
MarketingW.A.F.

03.11.2023 um 11:30 Uhr

Liebe User,

jeder, der hier etwas konstruktives beizutragen hat, ist willkommen. Ob nun Tagträumer oder nicht. Wir werden diesen Thread nun schließen.

Beste Grüße

Euer Marketing-Team der W.A.F.

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