Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu einem Urteil vom LAG Köln vom 13.12.2013 (Az.12 Sa 682/13 ). Darin heißt es, dass ein BR-Vorsitzender auch Nachtzuschläge bekommt, obwohl er nicht mehr Nachts arbeitet. Bei mir handelt es sich nicht um Nachtzuschläge,aber um Spesen, die ich früher als Servicefahrer bekommen habe. Da ich jetzt freigestellter BR-Vorsitzender bin, sagt mein Chef, die Spesen stehen mir nicht mehr zu, dadurch habe ich etwa 100€ weniger im Monat. Wie seht ihr das? Als BR darf mein Arbeitsentgelt doch nicht geringer sein als das der anderen vergleichbaren Arbeitnehmer.