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Nachtzuschläge

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Christian1981
Jun 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

gem. §78 abs 2 BetrVG (keine Benachteiligung von BR Mitgliedern) i.V.m. §37 Abs 2,3 BetrVG (Anspruch auf Nachtzuschlag, wenn die BR-tätigkeit tagsüber stattfindet) stehen mir als Nachtdienstmitarbeiter Nachtdienstzuschläge zu, wenn ich tagsüber meine BR Arbeit ausübe.

Soweit wurde das in der Praxis jahrelang auch umgesetzt.

Jetzt kam die Pandemie und damit verbunden die Kurzarbeit. Als GBR Mitglied wurden wir von der Kurzarbeit befreit, weil wir Sachen für den AG zugearbeitet haben. Nichts desto trotz habe ich wie im Vormonat eine Zeiterfassung geführt, damit ich wieder meine Nachtzuschläge bekomme.

Jetzt will mein Chef mir diese nicht zahlen, weil ich zu 100% bezahlt werde, aber weniger arbeite. Gesetzlich stehen mir diese doch zu, oder?

Grüße

Christian

44501

Community-Antworten (1)

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Catweazle

19.06.2020 um 16:49 Uhr

Gibt es einen Schichtplan? Wenn BR-Mitglieder von der Kurzarbeit ausgenommen sind und voll bezahlt werden obwohl sie weniger arbeiten vermute ich eher eine unzulässige Bevorteilung.

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