Erstellt am 08.07.2010 um 22:10 Uhr von Biber
@LaLinda,
§37 Ziff. 2 BetrVG .... sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes zu befreien.....
Was Dein AG da macht ist falsch. Du solltest nochmal in Ruhe mit ihm reden, ansonsten bleibt Dir wohl nur der Weg zum Rechtsanwalt.