Nachtwachenzuschläge
Als BR-Vorsitzende und 2 weitere BR-Mitglieder, die nur im Nachtdienst tätig sind, können wir die BR-Sitzungen nur am Tage (2 weitere Mitglieder arbeiten im Tagdienst) abhalten. Diese BR-Arbeiten bekommen wir als Freizeitausgleich vergütet. Das ist soweit ok. Die Nachtzuschläge erhalten wir nicht. Lt. BetrVG darf auf Grund von BR-Tätigkeiten niemand benachteiligt werden, was hier seit ca. 2 1/2 jahren passiert. Meine Frage nun.: Bis wann können wir Rückwirkend die Nachtzuschläge einfordern. Leider höre ich die Unterschiedlichsten Varianten, selbst durch Anwälte. ...die einen sagen bis zu 3 Monaten , die anderen meinen bis zu 3 Jahren rückwirkend.
Welche Aussage stimmt ? Wer hat ähnliches hinter sich. Freue mich über Tips und sage schon mal "Danke" für Euren Rat.