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Nachtzuschläge

H
Hitzig
Jan 2018 bearbeitet

Nachtwachenzuschläge Als BR-Vorsitzende und 2 weitere BR-Mitglieder, die nur im Nachtdienst tätig sind, können wir die BR-Sitzungen nur am Tage (2 weitere Mitglieder arbeiten im Tagdienst) abhalten. Diese BR-Arbeiten bekommen wir als Freizeitausgleich vergütet. Das ist soweit ok. Die Nachtzuschläge erhalten wir nicht. Lt. BetrVG darf auf Grund von BR-Tätigkeiten niemand benachteiligt werden, was hier seit ca. 2 1/2 jahren passiert. Meine Frage nun.: Bis wann können wir Rückwirkend die Nachtzuschläge einfordern. Leider höre ich die Unterschiedlichsten Varianten, selbst durch Anwälte. ...die einen sagen bis zu 3 Monaten , die anderen meinen bis zu 3 Jahren rückwirkend. Welche Aussage stimmt ? Wer hat ähnliches hinter sich. Freue mich über Tips und sage schon mal "Danke" für Euren Rat.

1.21202

Community-Antworten (2)

K
Kölner

06.03.2012 um 08:03 Uhr

@Hitzig Warum soll man für eine Sitzung am Tag Nachtzuschläge erhalten?

Und: Welche Verfallsfrist gilt, ist im TV oder im AV vereinbart...

K
Kulum

06.03.2012 um 08:48 Uhr

Du musst für alle Stunden an denen du ohne BR Tätigkeit Nachtschicht hättest Nachtschichtzuschlag bekommen, auch wenn einzelne Nachtschichtstunden (oder sogar alle) wegen BR Tätigkeit ausfallen. Einziger Schönheitsfehler, von ausgefallenen Nachtschichtstunden an denen ein Zuschlag gezahlt wurde wird jetzt ESt fällig. Für die Sitzungen selber gibts aber keinen Zuschlag, solltest du auch nicht akzeptieren, das wäre dann Vorteilsnahme. Wenn ihr keinem Tarifvertrag unterliegt und nichts im Arbeitsvertrag steht, gilt die Ausschlussfrist nach BGB 3 Jahre plus dem aktuellen Jahr

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