Hallo,
in unserem Betrieb wurden Mitarbeiter die Resturlaubstage aus 2016 gestrichen.
Ist hier nicht das MBR des BR übergangen worden? (siehe §87 Punkt 5.
Weder erhielt der BR Einsicht in die Mitarbeiterliste noch wurde ihm die Auswahl der betroffenen Mitarbeiter mitgeteilt.
Kann der BR gegenüber der GF angeben, den stornierten Urlaub wieder einzusetzen, andernfalls mit Klärung vorm Arbeitsgericht drohen?