Erstellt am 14.02.2017 um 14:02 Uhr von gironimo
Möge er doch erst einmal seine Vorstellungen äußern. Mutmaßungen sind keine gute Grundlage
Erstellt am 14.02.2017 um 14:50 Uhr von Newbie
Hallo Gironimo,
"Könnte Ihr mir sagen, wie ihr dieses geregelt habt? Vielleicht auch ein paar Hinweise auf Internetseiten. Zur Zeit Google ich auch schon."
Wo frage ich nach Mutmaßungen? Mein Wunsch war, etwas drüber zu erfahren, wie es bei euch geregelt ist!
Meine Vorstellungen möchte ich eben aus Ideen und bereits vollzogener Praxis erarbeiten.
Viele Grüße und vielen Dank für deine Hilfe
Newbie
Erstellt am 14.02.2017 um 15:06 Uhr von herzensbrecher
Ganz ruhig Newbie: Nicht Du fragst nach Mutmaßungen, Du wartest sogar mit einer Mutmaßung auf: "Ich gehe davon aus, dass er bei jedem Gang zum Raucherplatz und in der Zeit des Rauchens, abgestempelt haben möchte." Das meint n.m.A gironimo.
Lasst Euch mal ein Angebot seitens ArbG vorlegen und vergesst eurer Initiative ergreifen. Dies Thema ist ein alter Dauerbrenner an dem man sich mal gut die Finger verbrennen kann. Was ist denn mit denen, die 3x täglich auf`s Töpfchen müssen- mit ner Sportzeitung unter dem Arm? Oder die guten alten "ich mach mir mal schnell nen Tee in der Küche" und dann die Kollegin aus dem Nebenbüro treffen- und dann sind es doch 3 Tee geworden?
Wir haben zwar keine elektronische Zeiterfassung, aber unser ArbG wollte das auch regeln. Unser Angebot war, das die einzelnen Abteilungsleiter neben den Raucherpausen eben auch diese Klo- und Küchenpausen sowie die "ich schau mal schnell auf`s Smarthone"- Zeiten erfassen und dann dokumentieren. Ist er mal schnell wieder von seiner Forderung abgerückt.
Erstellt am 14.02.2017 um 15:17 Uhr von Newbie
Hallo Herzensbrecher,
danke für deine Erklärung.
@Gironimo, habe dich leider falsch verstanden!
Vielen Dank für die Tipps.
Viele Grüße
Newbie
Erstellt am 14.02.2017 um 15:27 Uhr von Pjöööng
Das " Unser Angebot war, das die einzelnen Abteilungsleiter neben den Raucherpausen eben auch diese Klo- und Küchenpausen sowie die "ich schau mal schnell auf`s Smarthone"- Zeiten erfassen" würde ich aber nicht unbedingt empfehlen. Der boshafte Arbeitgeber wird dieses Anbebot gerne in Betracht ziehen. Bei den nächsten Wahlen hat er dann komplett neue BRM...
Erstellt am 14.02.2017 um 15:35 Uhr von DummerHund
Abschliessend wirst Du hier wohl nur Ansätze für euren Betrieb bekommen können, da keiner weiss was ihr produziert und wie ihr was herstellt.
Das wichtigste: Der AG will hier was ändern was bisher erlaubt war. Und es ist ein BR im Betrieb.
Hier greifft also die Mitbestimmung nach §87 BetrVG: Heisst ohne Einigung mit dem BR kann er nix ändern. Scheint er ja aber auch nicht zu wollen, denn ansonsten würde er ja Gefahr laufen das ihr eine einstweilige Verfügung auf Unterlassen einreicht. Will der AG das ab-und wieder anstempeln haben würde ich als BR erts mal auf Vertrauen zwischen AG und AN und auch nachfragen ob es in der Vergangenheit so viele Probleme deshalb gegeben hat. Versuchen zu Argumentieren das man doch die Schichtleiter mit einbeziehen könnte...und das sich jeder MA hier persönlich an-und abmelden könnte. Dann entscheidet der Schichtleiter ob es geht oder nicht. Dies könnte man Probeweise für xy Monate einführen.. Weiter wäre dies auch ein Zeichen an die MA auf der Schiene Vertrauensbasis.
Sagt der AG patout "Nein" und lässt den Kaufmann und Unternehmer raushängen, kann man ihn auf die Mitbestimmung verweisen. Dies betrifft dann einmal, Verhalten und Ordnung im Betrieb und (ich hab gerade keine Lust zu googeln da ich im LKW sitze) Einführung technischer Geräte): heisst wo muss abgestempelt werden. Wo kommen die Stempeluhren hin und im Bezug zur Entfernung zum Raucherpoint. Wie müsste man sich ausstempeln?. Was geschieht mit den Daten. Wer hat Einsicht darauf und wer darf Auswerten. Wie werden evtl Fehlzeiten wegen Rauchen verrechnet.........und und und . Die Liste könnte ich den ganzen Tag lang fotführen.
Erstellt am 15.02.2017 um 13:10 Uhr von herzensbrecher
@pjöööng: da hast du wohl Recht, aber wir waren unserer Ansicht nach in keiner schlechten Lage so zu argumentieren. Unsere Raucherecke befindet sich unmittelbar im Sichtbereich des Fensters meines Schreibtisches. Stark frequentiert wird die RE durch Chef- und Oberärzte, Leitung Pat.- Management, Technik, etc. Das Pfleg- und Funktionspersonal ist weniger präsent. Nun kam eben der ArbG und wollte dies geregelt haben, bzw. hat mit einer Regelung gedroht. Wir also eine Erfassung der Abwesenheiten der ArbN pro Abteilung (nicht die exakte Verweildauer, sondern wie oft) im Verlaufe von 3 Wochen gemacht. Siehe da- Spitzenreiter Ärzte, dann Technik, dann Verwaltung allgemein, dann Pflege, dann Reinigung, dann Funktionsabteilungen. Was soll ich sagen- er hat damit nicht mehr angefangen.
Erstellt am 15.02.2017 um 16:29 Uhr von Pjöööng
herzensbrecher,
ich beanstande ja nicht, dass das bei Euch funktioniert hat. Ich wollte nur vor einer Nachahmung warnen welche eben auch dazu führen kann, dass der Arbeitgeber dann vor der Belegschaft steht und sagt:" Liebe Kollegen, wir wollten eigentlich nur das Rauchen während der Arbeitszeit regeln, dann hat aber der Betriebsrat von uns verlangt, dass auch alle anderen Arbeitsunterbrechungen erfasst und ausgestempelt werden müssen. Um zu einer Regelung zu kommen mussten wir auf das Verlangen des Betriebsrates eingehen. Bei den Toilettengängen haben wir uns aber gegen den Betriebsrat durchgesetzt. Diese zählen weiterhin zur Arbeitszeit!"