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Rufbereitschaft

N
Nicog
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf der AG von ein AN verlangen das er länger als einen Monat von Montag- Freitag in ein Haus zu arbeiten und jeden Samstag und Sonntag Rufbereitschaft z haben. Die RB wird zu hause oder an ein ort durchgeführt wo der kollege lust hat dafür gibts ein Dienst Handy. Müste auch was ich aber nicht genau weiss im Arbeitsvertrag so drin stehen das ist auch der einzige Mitarbeiter der eine Rufbereitschaft machen muss.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

13.02.2017 um 20:13 Uhr

Erst einmal muss es im Arbeitsvertrag stehen, dass der AN überhaupt Rufbereitschaft machen muss. Und dann muss auch noch der BR mitbestimmen, wo und wie im Betrieb überhaupt Rufbereitschaft gemacht wird.

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