Erstellt am 09.02.2017 um 18:02 Uhr von Pickel
Sofern es eine allgemeingültige Verabredung gibt, kann der BR selbstverständlich nicht für einzelne Mitarbeiter eine Sperre aussprechen. Erst recht nicht, wenn die Größe der Sperre ca. das 30-fache der Überschreitung beträgt. Ansonsten könnte er zwar keine Überstunden im kommenden Monat genehmigen. Eine "Straf-Sperre" für einen einzelnen MA auszurufen würde aber dennoch die Kompetenzen des BR bei weitem überschreiten.
Er kann den AG ansprechen und darauf hinwirken, die Grenze zukünftig ernster zu nehmen.
Dazu aber:
erstens finde ich 35 Std/Monat sehr sehr viel.
zweitens ist eine einmal vorkommende Abweichung von ca. 5 % bei einem Mitarbeiter auch kein Grund, gleich riesige Fässer aufzumachen.
Erstellt am 09.02.2017 um 18:13 Uhr von nicoline
*das jeder Mitarbeiter Maximal 35 Überstunden im Monat absolvieren darf*
Hast du dich da wirklich richtig ausgedrückt?
Wieviel Stunden arbeitet ihr denn regulär in der Woche?
Habt ihr eine 5 oder eine 6 Tage Woche?
*ein Vertrag ausgehandelt*
Was ist das für ein Vertrag? Handelt es sich hierbei um eine Betriebvereinbarung? Je nach Lage der Dinge könnte es sein, dass dieser "Vertrag" gar nicht so abgeschlossen werden durfte.
*das der Mitarbeiter eine sperre von einen Monat vom BR bekommt *
Der BR kann hier überhaupt keine Sperre verhängen, er ist den Beschäftigten gegenüber gar nicht weisungsbefugt. Allenfalls eine Regelung in einer BV könnte hierzu etwas aussagen.
Erstellt am 09.02.2017 um 18:37 Uhr von Kalla
Ja es ist eine Betriebsvereinbarung, wir Arbeiten in der Kontischicht 2,2,3 dann 2tage frei.Haben eine 56 Std Woche , mit einem Zeitkonto von 75 Std plus minus erst ab dann werden die Überstunden bezahlt. Durch die Arbeitszeitverkürzung kommen automatisch halt immer 0,5 Std auf das Zeitkonto wenn es nicht schon 75 Std enthält. Ansonsten werden die 0.5 Std als Mehrarbeit ausgezahlt, diese hängen aber bei dem Kollegen schon mit in den 35,5 Std. Und ergeben ca. monatlich 10 Std. Das heisst der der Kollege hängt nach seinen 7tagen eine Schicht zusätzlich dran.
Erstellt am 09.02.2017 um 18:44 Uhr von Zappelmann
> ... das der Mitarbeiter eine sperre von einen Monat vom BR bekommt Überstunden zu machen.
Sowas ist Kindergarten. Der BR kann da gar nichts den Mitarbeitern gegenüber.
Erstellt am 09.02.2017 um 19:02 Uhr von Kalla
Werde mal in der BV nachschauen ob dort etwas steht. Wenn in der BV nichts steht zwecks sperre , dann ist eigentlich alles hinfällig so wie ich es verstanden habe. Oder.
Erstellt am 09.02.2017 um 20:25 Uhr von DummerHund
Wo ist den heute noch ein 56 Stundenwoche erlaubt ?
Erstellt am 09.02.2017 um 20:57 Uhr von Kalla
Sorry habe mich vertan
haben eine 49 Std Woche, wenn wir die 0,5 Std pause und die 0,5 Std Zeitkonto abrechnen.
Erstellt am 09.02.2017 um 21:10 Uhr von DummerHund
mal was zum lesen und zur Berechnungsgrundlage.
http://www.channelpartner.de/a/wie-lange-darf-man-arbeiten,236791
Erstellt am 09.02.2017 um 22:22 Uhr von nicoline
Kalla,
ganz ehrlich, aus deinen Antworten kann man nicht schlau werden!
*Haben eine 56 Std Woche *
*haben eine 49 Std Woche*
das Eine wie das Andere ist gesetzlich nicht (bzw. nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen) erlaubt! das Arbeitszeitgestz erlaubt maximal 6x8 = 48 Std. die Woche.
*Durch die Arbeitszeitverkürzung*
Welche Arbeitszeitverkürzung?
*auf das Zeitkonto wenn es nicht schon 75 Std enthält. Ansonsten werden die 0.5 Std als Mehrarbeit ausgezahlt, diese hängen aber bei dem Kollegen schon mit in den 35,5 Std. Und ergeben ca. monatlich 10 Std. Das heisst der der Kollege hängt nach seinen 7tagen eine Schicht zusätzlich dran.*
Wer soll das verstehen, der nicht so arbeitet, oder auch, der so arbeitet?????
*haben eine 49 Std Woche, wenn wir die 0,5 Std pause und die 0,5 Std Zeitkonto abrechnen.*
Die wöchentliche Arbeitszeit wird immer ohne Pause angegeben. was steht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zur wöchentlichen Arbeitszeit und der Anzahl der Arbeitstage?
Erstellt am 09.02.2017 um 22:45 Uhr von DummerHund
@nicoline
Ich denke wenn man hier tief in die Wunde rein drücken würde, kämen noch ganz andere Dinge zu Tage. Deshalb hatte ich erst einmal nur den Link eingestellt.
Erstellt am 09.02.2017 um 23:53 Uhr von merkur
Liebe/r Kalla,
ich muss mich da nicoline anschließen und gestehen, dass ich den Ablauf eurer Arbeitszeiten und den Prozess des "Überstundenaufbaus" nicht wirklich verstanden habe.
Ansonsten kann ich mich nur den bereits gemachten Empfehlungen anschließen:
1. Ein Betriebsrat kann nicht weisungsberechtigt gegenüber MA sein!! Auch in einer BV kann man so etwas nicht festschreiben. Das widerspräche schon dem Grundgedanken des BetrVG.
Ich vermute mal, dass da irgendetwas in eurer BV streht, das regelt, wie zu verfahren ist, wenn jemand das erlaubte Überstundenpensum überschreitet. Da bitte noch einmal genauer informieren.
2. Wie sind die Arbeitszeiten und Überstunden in eurem TV denn geregelt? Seid ihr überhaupt tarifgebunden?
Erstellt am 10.02.2017 um 07:57 Uhr von gironimo
Im § 77 BetrVG wird doch beschrieben, wie es läuft.
Und wenn da ein Überstundenmaß angegeben ist, muss der AG dafür sorgen, das es eingehalten wird. Der BR kann ja auch seine Zustimmung zur Mehrarbeit verweigern, wenn die BV nicht eingehalten wird.
Die Bedenken hinsichtlich des Gehalts habe ich nicht. Hier spielt der Schutzgedanke wohl eine größere Rolle.
Erstellt am 10.02.2017 um 08:48 Uhr von petermännchen
Ich schließe mich voll und ganz nicoline an: solch ein Kauderwelsch. Und welche POSITIVEN Antworten werden denn erwartet?