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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtschichtzuschlag Steuerfrei?

Z
zuckertuete
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind als BR mit der GL in Verhandlung zum Nachtschichtzuschlag. folgender Vorschlag der zur Diskussion steht:

Von 22:00 bis 06:00 Uhr wird ein Zuschlag in Höhe von 30% je Stunde auf den Stundenlohn gezahlt.

Ist es richtig, das von 22:00-00:00 Uhr 25% steuerfrei sind und von 00:00-04:00 Uhr 40% steuerfrei sein könnten und von 04:00-06:00 Uhr wieder 25% steuerfrei.?

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Community-Antworten (4)

E
eynuk

08.02.2017 um 11:41 Uhr

Hallo zuckertuete, so wie von Dir geschrieben ist das nicht richtig. Bei Wikipedia ist es ganz gut beschrieben, da brauche ich das hier nicht wiederholen.

G
ganther

08.02.2017 um 14:08 Uhr

ist der BR überhaupt berechtigt hierzu eine BV zu schließen?

E
Ernsthaft

08.02.2017 um 19:11 Uhr

Freiwillige BV, die über Gesetz- oder Tarifliches hinausgeht, kann er bis zum Erbrechen abschließen.

Da sie hier in der Höhe aber zum Teil von der Steuerlichen zum Nachteil der MA abweicht, ist sie gegenstandslos.

Was die steuerfreien Beträge (Sozialbeträge ausgenommen) betrifft, greift hier die Regeln des § 3b EStG.

Und die lauten wie folgt: Nachtarbeit ist die Zeit zw. 20 und 6 Uhr. Sonn-/Feiertagsarbeit ist die Zeit zw. 0 Uhr und 24 Uhr, zuzüglich 0 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages, bei Arbeitsbeginn vor 24 Uhr.

Die vom AG gezahlten Zuschläge sind jeweils in folgender Höhe steuerfrei: für Nachtarbeit zw. 20 und 6 Uhr 25 %. Für den Zeitraum bis 4:00 Uhr, wenn die AZ vor 0:00 Uhr beginnt 40 %.

Der § 3b EStG setzt die Zahlung zusätzlicher Vergütungen neben einem Grundlohn voraus. Die Zuschläge müssen zwar nicht als Sonn- und Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge bezeichnet werden, es muss aber ersichtlich sein, dass es sich um Zeitzuschläge handelt, die einen Dienst zu begünstigten Zeiten abgelten.

G
ganther

08.02.2017 um 19:58 Uhr

Freiwillige BV, die über Gesetz- oder TARIFLICHES hinausgeht, kann er bis zum Erbrechen abschließen.

Das halte ich für ein Gerücht!

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