Feiertagsarbeit generell steuerfrei?
Hallo zusammen,
es steht ja mal wieder en gesetzlicher Feiertag an. Dazu eine Frage zur Steuerfreiheit der Entlohnung wenn an diesem Tag gearbeitet wird.
Die Mitarbeiter die sich bei uns freiwillig zur Feiertagsarbeit gemeldet haben, haben die Info bekommen das die Bezahlung an diesem Tag steuerfrei sei + 50% Feiertagszuschlag.
Ist das so richtig? Ich bin bisher nämlich davon ausgegangen das der normale Stundenlohn regulär versteuert wird, und "nur" der Feiertagszuschlag steuerfrei ist.
Vielen dank für eure Hilfe.
Community-Antworten (1)
28.09.2016 um 16:44 Uhr
So ist auch mein Verständnis, es sind nur die Zuschläge nach §3b EStG Steuerfrei.
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