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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrgeldzuschuss steuerfrei in Betriebsvereinbarung verankert jetzt den MA auf das Gehalt gesetzt und versteuert - zulässig?

D
Dieter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, brauche mal eure Hilfe!

Unser Fahrgeldzuschuss bis zu "50 € monatlich steuerfrei" ist unter anderem in einer Betriebsvereinbarung "Zusatzleistungen" verankert.

Nach der neuen Steuerreform zum 01.01.07 hat unsere Geschäftsleitung den Fahrgeldzuschuss aus der Betriebsvereinbarung den Mitarbeitern auf das Gehalt gesetzt und versteuert.

Ferner hat er unseren Vorschlag eine Umwandlung in Benzingutscheinen vorzunehmen (bis 44 € steuerfrei) ignoriert.

Ist das alles so richtig?

Danke Dieter

5.30401

Community-Antworten (1)

G
Garcon

19.01.2007 um 09:42 Uhr

Hallo,

Wir haben ähnliche Schwierigkeiten.

Der Fahrgeldzuschuss ist m.E. immer eine Freiwillige Leistung des AGs. Also vorsicht, bei zu schnellem vorpreschen.

Durch die Gesetzesänderung wird die BV teilweise ausser Kraft gesetzt. Das ist durchaus möglich (evtl. Prüfen, der Wortlaut der BV könnte relevant sein.).

Ansonsten kommt vorsichtig auf den BR zu:

Es fallen nicht nur Lohnsteuer an, sondern auch Sozialbeiträge (auf beiden Seiten, AG und AN).

Bei uns läuft das so:

Der AG hat sich laut Routenplanern die Entfernungen der MA-Wohnsitze zu der Arbeitsstelle kommen lassen.

Alle Kilometer über 20 (*15 durchschnittliche Arbeitstage im Monat) werden mit 30 cent pauschalversteuert (nur AG versteuert (zu 15%?)).

(Entspricht dem Verfahren von Firmenwagen, und ist rechtlich komplett zulöässig (siehe Zeitschrift Lohn+Gehalt (Datakontext Fachverlag) issn 0172-9047 (Dezemberausgabe)))

Dieser Betrag wird von den 50 € abgezogen. Der Rest muss vom AN versteuert werden, und Sozialabgaben müssen gezahlt werden.

Gruß

Garcon

Damit wird der restliche Zuschuss (sollte er bleiben)

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