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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtschichtzuschlag - Gesetzlich festgelgt?

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Sonneschein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wir Abeiten schon ein paar Jahre im 3 Schichtsystem und wir sind der erste Br. im Betrieb jetzt. Wir wollen jetzt eine Vereinbarung über einen Nachtschichtzuschlag einführen. In welche höhe wird ein Zuschlag bezahlt oder ist er Gesetzlich festgelgt? MfG Sonneschein

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Community-Antworten (3)

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Werner

22.04.2008 um 13:01 Uhr

LAG Hamm, 14.06.2004, 8 Sa 1289/01 Amtlicher Leitsatz: Soweit der Arbeitgeber gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG als Ausgleich für geleistete Nachtarbeit nach seiner Wahl einen angemessenen Entgeltzuschlag oder eine angemessene Anzahl freier Tage zu gewähren hat, ist der angemessene Umfang der zu gewährenden Freizeit nach denselben Maßstäben zu bestimmen, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 05.09.2002 - 9 AZR 202/01; Urteil vom 27.05.2003 -9 AZR 180/00) für die Bemessung des Entgeltzuschlages maßgeblich sind (30% bei Dauernachtschicht, 25% bei Wechselschicht).

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tolls

23.04.2008 um 23:29 Uhr

Wir, ein Produktionsbetrieb im Chemiebereich, geben unseren Mitarbeitern einen steuerfreien Nachtzuschlag von 20% vom Bruttostundenlohn. 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist Nachtzeit. Müsste aber im Manteltarif vereinbart sein, oder Gewerkschaft fragen.

L
Lotte

23.04.2008 um 23:57 Uhr

tolls, laut ArbZG § 2 beginnt Nachtarbeit um 23 Uhr und endet um 6 Uhr (außer Bäckereien, da 22 Uhr - 5 Uhr). Euer früherer Beginn ist wahrscheinlich im TV festgeschrieben. Gehe davon aus, dass Sonnescheins AG nicht TV gebunden ist.

Sonneschein, fürchte, Euer AG könnte sagen, dass er über Zuschläge, die normalerweise im TV festgeschrieben werden, nicht mit dem BR verhandelt. Dann muss jeder individuell tätig werden.

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