BR Arbeit Arbeitszeit
Hallo, kann ich mir meine BR Arbeit ( wenn nicht anders machbar) vor oder nach der regulären Arbeitszeit als Arbeitszeit berechnen lassen? Aktueller Fall, BR Kollegin hat einen BR Termin vor der regulären Arbeitszeit wahrgenommen, da auf Grund von Unterbesetzung dies während der Arbeitszeit nicht möglich war. Jetzt wirft man ihr vor sich Überstunden erschlichen zu haben. Da die Kollegin den Termin ( Mitarbeitergespräch) als Arbeitszeit beantragt hat.
Aufgrund dessen soll sie in der nächsten Sitzung aus allen Ausschüssen ausgeschlossen werden.
Ende vom Lied ist, das man jetzt versucht die Kollegin soweit zu bringen das sie von sich aus das Gremium verlässt.
Zur Ergänzung, man wirft der Kollegin vor sie hätte sich Vorteil erschlichen. Ich finde diese Unterstellung schon sehr grenzwertig.
Ich stehe voll und ganz hinter der Kollegin. Aber wir sind ein 9er Gremium und ich brauche was Handfestes um so das restliche Gremium zu überzeugen das die Kollegin nichts falsch gemacht hat.
Community-Antworten (10)
22.10.2023 um 19:39 Uhr
Aus diesen Informationen kann ich wirklich nichts verwerfliches erkennen. Es ist halt keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, aber die Stunden die die BR Kollegin mit BR Arbeit verbracht hat, sind halt Stunden, wo sie ein Anrecht auf ein Ausgleich hat (Vergütung oder primär Ausgleich an einem anderen Tag) Warum soll sie das Gremium verlassen?
23.10.2023 um 08:42 Uhr
Für mich hört sich das so an als sei dies nur ein vorgeschobener Grund um die Kollegin loszuwerden. Einen Vorteil kann ich hier nicht erkennen denn die BR hat ja gearbeitet in dieser Zeit. Für das nächste mal die BR Arbeit in die normale Arbeitszeit legen und dem AG Bescheid sagen dass er für Ersatz sorgen muss für die Abwesenheit der BR. Man sieht was dabei heraus kommt wenn man es allzu gut meint.
23.10.2023 um 09:46 Uhr
Tagträumer bitte.... Wen der AN auswählt mit dem er sprechen will ist seine Sache. Ich will auch nicht mit allen sprechen. Ein Forum ist gut und toll, wir brauchen hier aber keinen Troll.
23.10.2023 um 09:51 Uhr
Mein lieber Tagträumer, was meinst du, wie oft es mir schon so gegangen ist, dass ich auf den Weg zur Stechuhr noch wegen BR-Themen angesprochen wurde. Seit einigen Jahren, habe ich den Vorteil, dass ich Gleitzeit habe, aber auch in meiner Zeit in Schichten, war das nichts ungewöhnliches. Die Kollegen suchen sich nun einmal "ihr" BR-Mitglied aus.
Wer genau wirft denn eigentlich den "Arbeitszeitbetrug" vor? Arbeitgeber oder BR-Mitglieder?
23.10.2023 um 12:38 Uhr
Der Vorwurf kommt von einem BR Mitglied
23.10.2023 um 13:45 Uhr
Der sollte sich was schämen, oder ist er neidisch weil er nicht angesprochen wurde? Als TOP auf die nächste Sitzung nehmen und mal klären dass ein BR nicht funktioniert wenn man sich gegenseitig zerfleischt!
23.10.2023 um 13:48 Uhr
Ui Auf welcher Rechtsgrundlage soll sie von irgendwelchen Ausschüssen ausgeschlossen werden? Mir fällt keine ein. Ein BR Mitglied ist einem anderen BR Mitglied keine Rechenschaft schuldig was wann es gemacht hat. Wenn Sie BR Arbeit gemacht hat hat sie BR Arbeit gemacht. Wenn der AG dies anzweifelt so muss sie das schon begründen, vor allem dass dies vor der eigentlichen Arbeitszeit nötig war. Mal das meckernde BR Mitglied fragen, ob man immer es immer vorher fragen muss bevor man AN berät? Wenn ich durch den Betrieb gehe, werde ich auch aufgehalten und spontan von AN zu BR Themen gefragt. Sollte ich dann zum AN sagen ich muss vorher das meckernde BR Mitglied anrufen?
23.10.2023 um 14:33 Uhr
Es gab kein spontanes Treffen, im vorliegendem Fall wurde ein Termin vor der regulären Arbeitszeit vereinbart.
Da stellt sich nunmal die Frage, weshalb 8 weitere BR Mitglieder dieses Gespräch nicht führen konnten.
Auch hat kein AG etwas bemängelt, sondern es kam vom BR selber, bitte nicht etwas dazudichten, sondern bei den Fakten bleiben!
23.10.2023 um 15:03 Uhr
Es obliegt dem AN sich ein BRM seines Vertrauens aus zu suchen mit dem er sprechen will. Wann der Termin ausgemacht wurde---1 Tag odr 1 Stunde vorher ist hier nicht überliefert worden.
24.10.2023 um 11:07 Uhr
@nicht brauchen Das Mitglied kann per Beschluss aus dem Ausschuss abgezogen werden, das geht schon. Als "Bestrafung" ist es im Gesetz nicht definiert.
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