Erstellt am 21.10.2023 um 11:37 Uhr von Dummerhund
Besteht ein Dienstplan ist man für diese Tage AU in denen man laut Dienstplan hätte arbeiten müssen. Eine nachträglich einseitige Änderung des Dienstplanes wäre nicht erlaubt.
Erstellt am 23.10.2023 um 04:45 Uhr von Tagträumer_5
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Erstellt am 23.10.2023 um 06:33 Uhr von jutti1965
T5 du sabbelst einen Stuss das einem schlecht wird beim lesen !!!!!!!!!!!1
Erstellt am 23.10.2023 um 07:28 Uhr von Tagträumer_5
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Erstellt am 23.10.2023 um 08:43 Uhr von Dummerhund
Irgendwo fehlt bei mir wohl der Koffein im Kaffee. Kann mir bitte mal einer helfen und sagen wo da steht das der AG nach dem Urteil einseitig handeln darf/kann?
Erstellt am 23.10.2023 um 08:59 Uhr von Tagträumer_5
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Erstellt am 23.10.2023 um 09:05 Uhr von Dummerhund
Dann sollte man Antworten....
Besteht kein Betriebsrat............
Ansonsten entsteht ein falscher Eindruck und eine unwissende Person kann dies als Grundsätzlich einstufen.