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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankschreibung in die freien Tage , speziell in der Gastronomie

M
mgmuchtmann
Feb 2018 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin hätte Donnerstag und Freitag frei gehabt, wurde aber von Dienstag bis Donnerstag krank geschrieben und kam Freitag zur Arbeit, weil sie gebeten wurde wegen Arbeitskräftemangel. Weil sie am Donnerstag frei hätte, wurde ihr trotz Krank-Schreibung der freie Tag gestrichen, für Freitag bekommt sie Gut-Stunden. Ich finde es nicht in Ordnung, das trotz Krank-Schreibung ihr der freie Tag für Donnerstag gestrichen wurde und ist das Rechtens. Gerade in Gastronomie und anderen Bereichen wo das Wochenende gearbeitet wird, braucht der Arbeitnehmer seine Erholungsphasen. Können Sie mir bei dieser Frage helfen,bitte? Herzliche Grüße Möller-Uchtmann

9.55401

Community-Antworten (1)

N
nicoline

18.02.2018 um 13:45 Uhr

mgmuchtmann Krank ist wie gearbeitet! Ist man mit Mehrarbeitsstunden geplant, müssen diese im Krankheitsfall gutgeschrieben werden, ist man mit Freizeitaugleich geplant, werden auch im Krankheitsfall die Stunden abgezogen. http://www.schichtplanfibel.de/urteile4.htm?#ank3

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