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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krank bis Mittwoch. (Gastronomie)

D
danko03
Sep 2019 bearbeitet

Hallo. Eine Kollegin ist bis übernächste Woche Mittwoch krank geschrieben. Wir arbeiten in der Gastronomie, daher liegen die 2 freien Tage immer unterschiedlich. Wenn die Kollegin dann wieder arbeiten würde, stehen ihr da 1 oder 2 freie Tage zu. Der Dienstplan ist noch nicht geschrieben. Sie würde dann ab Donnerstag wieder zur Verfügung stehen.

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Community-Antworten (7)

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BRHamburg

27.09.2019 um 10:38 Uhr

Was ist jetzt die Frage oder das Problem.?

D
danko03

27.09.2019 um 10:54 Uhr

Die Frage stand bereits im Text. Sie lautete : wenn die Kollegin ab Donnerstag wieder arbeitet, bekommt sie für die restliche halbe Woche noch 1 oder 2 freie Tage?

B
BRHamburg

27.09.2019 um 10:59 Uhr

Okay hatte ich anders gelesen.

B
BRHamburg

27.09.2019 um 11:04 Uhr

Das kommt drauf an wie ihr bei euch die Arbeitswoche definiert. Wenn die AW erst mit dem ersten Tag beginnt an dem jemand arbeitet, dann stehen ihr zwei Tage zu. Ansonsten könnte mann als AG die freien Tage auch auf die Krankheitstage legen. Da bei euch diese freien Tag wohl flexibel liegen.

P
Pjöööng

27.09.2019 um 12:13 Uhr

Zitat (BRHamburg): "Ansonsten könnte mann als AG die freien Tage auch auf die Krankheitstage legen."

Nein, nein! So einfach ist das nicht!

Zuerst wäre zu prüfen, ob eine tarifliche Regelung existiert. Falls nicht, wäre meines Erachtens die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit anzurechnen.

D
Darkmessiah

27.09.2019 um 13:21 Uhr

Also ich finde es ja unmögliche, dass aktuell noch kein Dienstplan für Oktober vorliegt. Gibt es da bei Euch tarifl. Regelungen oder eine BV?? Als BR sollte man schon darauf schauen, dass die Dienstplanung rechtzeitig erfolgt und mitbestimmt wird. LG Darkmessiah

D
danko03

27.09.2019 um 13:23 Uhr

Hallo darkmessiah. Es geht wie gesagt um übernächste Woche. Laut Tarifvertrag passt das.

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