Krank bis Mittwoch. (Gastronomie)
Hallo. Eine Kollegin ist bis übernächste Woche Mittwoch krank geschrieben. Wir arbeiten in der Gastronomie, daher liegen die 2 freien Tage immer unterschiedlich. Wenn die Kollegin dann wieder arbeiten würde, stehen ihr da 1 oder 2 freie Tage zu. Der Dienstplan ist noch nicht geschrieben. Sie würde dann ab Donnerstag wieder zur Verfügung stehen.
Community-Antworten (7)
27.09.2019 um 10:38 Uhr
Was ist jetzt die Frage oder das Problem.?
27.09.2019 um 10:54 Uhr
Die Frage stand bereits im Text. Sie lautete : wenn die Kollegin ab Donnerstag wieder arbeitet, bekommt sie für die restliche halbe Woche noch 1 oder 2 freie Tage?
27.09.2019 um 10:59 Uhr
Okay hatte ich anders gelesen.
27.09.2019 um 11:04 Uhr
Das kommt drauf an wie ihr bei euch die Arbeitswoche definiert. Wenn die AW erst mit dem ersten Tag beginnt an dem jemand arbeitet, dann stehen ihr zwei Tage zu. Ansonsten könnte mann als AG die freien Tage auch auf die Krankheitstage legen. Da bei euch diese freien Tag wohl flexibel liegen.
27.09.2019 um 12:13 Uhr
Zitat (BRHamburg): "Ansonsten könnte mann als AG die freien Tage auch auf die Krankheitstage legen."
Nein, nein! So einfach ist das nicht!
Zuerst wäre zu prüfen, ob eine tarifliche Regelung existiert. Falls nicht, wäre meines Erachtens die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit anzurechnen.
27.09.2019 um 13:21 Uhr
Also ich finde es ja unmögliche, dass aktuell noch kein Dienstplan für Oktober vorliegt. Gibt es da bei Euch tarifl. Regelungen oder eine BV?? Als BR sollte man schon darauf schauen, dass die Dienstplanung rechtzeitig erfolgt und mitbestimmt wird. LG Darkmessiah
27.09.2019 um 13:23 Uhr
Hallo darkmessiah. Es geht wie gesagt um übernächste Woche. Laut Tarifvertrag passt das.
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