Gemäß §11 (3) ArbZG müssen Arbeitnehmer für Sonntags- und Feiertagsarbeit einen Ersatzruhetag erhalten.

Bei uns im Betrieb ist es jetzt aber so, dass an diesen Tagen manchmal nur stundenweise gearbeitet wird. Gemäß neuem Haustarifvertrag werden bei einer Arbeitszeit von unter 3 Stunden, 3 Stunden vergütet.

Unser BR-Gremium stellt sich jetzt die Frage wie damit umgehen ? Muss dieser Ersatzruhetag auch bei stundenweisem Arbeiten zwingend gewährt werden ? Hat jemand aus der Runde vielleicht eine Idee ?

Danke und Gruß Katharina