Ausgleichstag für Sonntags-und Feiertagsarbeit
Gemäß §11 (3) ArbZG müssen Arbeitnehmer für Sonntags- und Feiertagsarbeit einen Ersatzruhetag erhalten.
Bei uns im Betrieb ist es jetzt aber so, dass an diesen Tagen manchmal nur stundenweise gearbeitet wird. Gemäß neuem Haustarifvertrag werden bei einer Arbeitszeit von unter 3 Stunden, 3 Stunden vergütet.
Unser BR-Gremium stellt sich jetzt die Frage wie damit umgehen ? Muss dieser Ersatzruhetag auch bei stundenweisem Arbeiten zwingend gewährt werden ? Hat jemand aus der Runde vielleicht eine Idee ?
Danke und Gruß Katharina
Community-Antworten (2)
06.02.2017 um 08:47 Uhr
Es geht um die Frage, ob gearbeitet wurde oder nicht. Wie viele Stunden spielt keine Rolle.
06.02.2017 um 11:35 Uhr
Ja, der Ersatzruhetag ist unabhängig von der Länge der sonn- und feiertäglichen Arbeitszeit zu gewähren.
Aber! Ersatzruhetag bedeutet einzig und allein dass ein anderer Tag dafür arbeitsfrei zu sein hat, nicht aber, dass dieser wie gearbeitet vergütet werden muss. Deshalb ist der Ersatzruhetag häufig ein sowieso arbeitsfreier Samstag.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Ausgleichstag für Sonntagsarbeit bei 35h Woche / 5 Tage
ÄlterHallo, ich habe folgende Frage: Laut Arbeitszeitgesetz muss für einene "Arbeitstag am Sonntag" ein Ausgleichstag innerhalb von 14 Tagen gewährt werden. Nun ist es bei uns so dass: Wir eine 35h
Ausgleichstag für Sonntagsarbeit wenn nur wenige Stunden am Sonntag gearbeitet werden?
ÄlterWenn Mitarbeiter an einem Sonntag arbeiten, müssen sie nach dem Arbeitszeitgesetzt einen Ausgleichstag erhalten. Nur wie wird das gerechnet, wenn am Sonntag kein ganzer Tag, sondern nur 6 Std. (sta
Ausgleichstag Sonntagsarbeit - wann muss der gewährt werden?
ÄlterWir veranstalten einmal im Jahr ein Sommerfest bei dem die Belegschaft Sonntags arbeitet. Dies wird jedes Jahr aufs neue durch eine eine BV geregelt. Für die Überstunden erhalten die MA die tarifliche
TV und Öffnungsklausel zur BV
ÄlterHallo an Alle, habe als BRV mal eine Frage. Im HTV wurde im § 10 Mehrarbeit Punkt 5 folgendes geregelt: Die MBR des BR sind entsprechend zu beachten und Einzelheiten, wie u.a. Zuschläge, in einer