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Ausgleichstag für Sonntags-und Feiertagsarbeit

K
katharinaBR
Jan 2018 bearbeitet

Gemäß §11 (3) ArbZG müssen Arbeitnehmer für Sonntags- und Feiertagsarbeit einen Ersatzruhetag erhalten.

Bei uns im Betrieb ist es jetzt aber so, dass an diesen Tagen manchmal nur stundenweise gearbeitet wird. Gemäß neuem Haustarifvertrag werden bei einer Arbeitszeit von unter 3 Stunden, 3 Stunden vergütet.

Unser BR-Gremium stellt sich jetzt die Frage wie damit umgehen ? Muss dieser Ersatzruhetag auch bei stundenweisem Arbeiten zwingend gewährt werden ? Hat jemand aus der Runde vielleicht eine Idee ?

Danke und Gruß Katharina

2.05102

Community-Antworten (2)

G
gironimo

06.02.2017 um 08:47 Uhr

Es geht um die Frage, ob gearbeitet wurde oder nicht. Wie viele Stunden spielt keine Rolle.

P
Pjöööng

06.02.2017 um 11:35 Uhr

Ja, der Ersatzruhetag ist unabhängig von der Länge der sonn- und feiertäglichen Arbeitszeit zu gewähren.

Aber! Ersatzruhetag bedeutet einzig und allein dass ein anderer Tag dafür arbeitsfrei zu sein hat, nicht aber, dass dieser wie gearbeitet vergütet werden muss. Deshalb ist der Ersatzruhetag häufig ein sowieso arbeitsfreier Samstag.

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