Bei uns im Betrieb ist es jetzt aber so, dass an diesen Tagen manchmal nur stundenweise gearbeitet wird. Gemäß neuem Haustarifvertrag werden bei einer Arbeitszeit von unter 3 Stunden, 3 Stunden vergütet.
Unser BR-Gremium stellt sich jetzt die Frage wie damit umgehen ? Muss dieser Ersatzruhetag auch bei stundenweisem Arbeiten zwingend gewährt werden ? Hat jemand aus der Runde vielleicht eine Idee ?
Danke und Gruß Katharina
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Arbeitszeitrecht
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