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Urlaub an Samstagen

B
Betriebsrat24
Okt 2023 bearbeitet

Hallo, liebe Leute..eine kurze Frage.. Wir haben einen Mitarbeiter der immer Donnerstag und Freitag frei hat. Nun hat er seinen Urlaub für nächstes Jahr eingereicht und wir haben festgestellt, das er nach seinen 2freien Tagen 6x im Jahr Samstags Urlaub nimmt oder Samstags mit Urlaub anfängt.! Wir arbeiten im Einzelhandel. Unserer Meinung nach handelt er damit sehr Unkollegial, weil wir in unserem Team auch Mitarbeiter mit Kindern haben! Gibt es irgendwas was dagegen spricht??

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Community-Antworten (7)

J
jutti1965

13.10.2023 um 13:59 Uhr

Habt ihr einen Tarifvertrag? darin kann das nämlich geregelt sein. Außerdem macht doch eure Personalabteilung sicher eine Urlaubsplanung, sollten dann Mitarbeiter, die schulpflichtige Kinder haben, an denselben tagen Urlaub beantragen sind diese bevorzugt zu behandeln. schau mal hier https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsablauf-wie-arbeitgeber-den-urlaub-rechtmaessig-festlegen_76_347862.html#:~:text=Nach%20Ansicht%20des%20Bundesarbeitsgerichts%20(BAG,ausnahmsweise%20dem%20Urlaubswunsch%20entgegenhalten%20kann.

S
SabiKa89

13.10.2023 um 14:01 Uhr

Rechtlich spricht hier nichts dagegen - "Unkollegialität" ist kein Begriff des BetrVG oder des Bundesurlaubsgesetztes.

Urlaub sollte aber grundsätzlich nicht einfach eingereicht, sondern auch im Vorfeld mit Kollegen und Kolleginnen abgesprochen sein.

Hier sollte vielleicht innerhalb der Abteilung ein Gespräch stattfinden. Sollte es dann noch Probleme geben, ist der Betriebsrat mit einzubinden.

Oder

Der Arbeitgeber kann auch allgemeinverbindliche Urlaubsgrundsätze im Rahmen einer Betriebsvereinbarung mit dem BR abschließen. Die Erfahrung hat mir aber gezeigt, dass auch damit Problem der Beschäftigten untereinander sich auch nicht lösten lassen.

Und noch eine Frage zum Verständnis: Wieso ist es ein Problem für andere Beschäftigte mit Kinder, wenn diese Person an 6 Samstagen im Jahr Urlaub hat ? (von 52 Samstagen im Jahr) ?

M
Muschelschubser

13.10.2023 um 14:08 Uhr

Wenn sich Eltern benachteiligt fühlen, könnten sie höchstens mal §7 (1) BUrlG herauskramen:

"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

Wobei das recht vage formuliert ist, und soziale Belange nicht unbedingt nur mit Kindern zu tun haben müssen.

G
GabrielBischoff

13.10.2023 um 15:25 Uhr

Da es ein BR-Forum ist: Der BR kann natürlich im Zuge der Urlaubsplanung mit darüber wachen, dass Konflikte fair gelöst werden.

Nachdem ich mal ein komplettes Jahr aus Kollegialität auf Brückentage und so verzichtet habe, nur um zu sehen, dass eh alle auf Arbeit saßen, bin ich schon der Meinung dass so manches Gemurre einfach aus Prinzip ist. Es wird ja kaum Urlaub nach dem Windhund-Prinzip vergeben.

R
Riagert

13.10.2023 um 15:27 Uhr

Kannst du bitte das Problem mit dem Samstag näher beschreiben. Wenn Samstag sein Arbeitstag ist, kann er doch am Samstag Urlaub nehmen. Er will ja schliesslich auch zusammenhängend Urlaub haben. Aber generell ist eine gemeinsame Absprache natürlich die beste Lösung.

X
XYZ68

15.10.2023 um 17:56 Uhr

Ganz ehrlich, es mag ja nicht besonders kollegial sein, aber erstmal hat er ja nur seinen Urlaubswunsch eingereicht. Gibt es denn wirklich Probleme oder ist es nur ein "das finde ich jetzt aber blöd"

Ansonsten gilt es ggf. die einzelnen Termine genau zu betrachten und bei, vorhandenen Konflikten, zu prüfen, wer den Vorrang bekommt.

T
Thomas63

16.10.2023 um 09:02 Uhr

Arbeitet Er an den anderen 46 Samstagen oder haben andere für diese 6 Samstage ebenfalls Urlaub beantragt? Wenn es mehr Antragsteller gibt kann man eine Auswahl treffen. Wenn es keine Antragsteller gibt und genug Personal am Samstag da ist wo ist dann das Problem.

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