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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Streichung von genehmigtem Urlaub

H
Hermi1234
Nov 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

In einer neuen Betriebsvereinbarung wurde geschrieben, dass am Samstag die Schichten geteilt werden, damit die Frühschicht nur noch an einem statt an zwei Samstagen im Monat arbeiten muss. An dem zu arbeitenden Samstag gilt nun eine Urlaubsperre. Dies soll gewährleisten, dass genügend Personal da ist. Es könnte nur noch mit einem anderen Kollegen getauscht werden, der an dem anderen Samstag im Monat arbeiten müsste. Diese BV ist gültig ab dem 01.11.23.

Nun meine Frage: Darf aufgrund dieser neuen BV vom 01.11.23 Urlaub an Samstagen, der aber bereits im September bzw. Oktober genehmigt wurde, gestrichen werden?

Gruß Herman

40004

Community-Antworten (4)

C
celestro

12.11.2023 um 01:55 Uhr

Meiner Auffassung nach Nein ... denn genehmigter Urlaub kann nicht ohne Einverständnis des "Urlaubers" gestrichen werden.

J
jutti1965

13.11.2023 um 07:34 Uhr

Da bin ich ganz bei celestro!

K
Kehler

13.11.2023 um 08:50 Uhr

Einmal genehmigter Urlaub kann nicht einfach wieder gestrichen werden. Einzige Ausnahme: Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur im absoluten Notfall möglich, also bei einem unvorhersehbaren, existenzgefährdenden Ereignis.

E
enigmathika

13.11.2023 um 14:27 Uhr

Verstehe ich das richtig: Wenn Du drei Wochen Urlaub machen willst, musst Du den so legen, das dein "Arbeitssamstag" nicht da rein fällt?

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