Streichung von genehmigtem Urlaub
Hallo zusammen,
In einer neuen Betriebsvereinbarung wurde geschrieben, dass am Samstag die Schichten geteilt werden, damit die Frühschicht nur noch an einem statt an zwei Samstagen im Monat arbeiten muss. An dem zu arbeitenden Samstag gilt nun eine Urlaubsperre. Dies soll gewährleisten, dass genügend Personal da ist. Es könnte nur noch mit einem anderen Kollegen getauscht werden, der an dem anderen Samstag im Monat arbeiten müsste. Diese BV ist gültig ab dem 01.11.23.
Nun meine Frage: Darf aufgrund dieser neuen BV vom 01.11.23 Urlaub an Samstagen, der aber bereits im September bzw. Oktober genehmigt wurde, gestrichen werden?
Gruß Herman
Community-Antworten (4)
12.11.2023 um 01:55 Uhr
Meiner Auffassung nach Nein ... denn genehmigter Urlaub kann nicht ohne Einverständnis des "Urlaubers" gestrichen werden.
13.11.2023 um 07:34 Uhr
Da bin ich ganz bei celestro!
13.11.2023 um 08:50 Uhr
Einmal genehmigter Urlaub kann nicht einfach wieder gestrichen werden. Einzige Ausnahme: Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur im absoluten Notfall möglich, also bei einem unvorhersehbaren, existenzgefährdenden Ereignis.
13.11.2023 um 14:27 Uhr
Verstehe ich das richtig: Wenn Du drei Wochen Urlaub machen willst, musst Du den so legen, das dein "Arbeitssamstag" nicht da rein fällt?
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