Erstellt am 02.02.2017 um 15:04 Uhr von fkusi
Die Hälfte des Gesamturlaubes. Beispiel: 24 Tage Urlaub im Jahr durch 12 Monate macht 2 Tage Urlaub pro Monat. Euer Kollege geht ab Juli in Rente. Er hat also 6 Monate des lfd. Jahres gearbeitet . 6 Monate mal 2 Urlaubstag sind 12 Urlaubstage.
Erstellt am 02.02.2017 um 15:10 Uhr von celestro
Sorry fkusi, aber das stimmt nicht. Er hat aufgrund des Ausscheidens in der zweiten Jahreshälfte Anspruch auf den vollen Jahresurlaub:
http://www.steuerklassen.com/beruf/urlaubsanspruch/renteneintritt-rechtslage/
P.S. Es sei denn, es gilt ein Tarifvertrag mit einer abweichenden Regelung.
Erstellt am 02.02.2017 um 15:30 Uhr von fkusi
Ja Celestro Du hast Recht, bei uns ist der Kollege im März in Rente gegangen.
Erstellt am 02.02.2017 um 16:27 Uhr von Newbie
Bei uns bekommt eine Arbeitnehmer in dem Jahr in dem er in Rente geht, den vollen Urlaubsanspruch des Jahres. Steht so im Tarifvertrag!
Aktuell geht ein MA am 31.03. in Rente. Sein letzter Arbeitstag ist der 15.02.! Überstunden und 30 Tage Urlaub.
Erstellt am 03.02.2017 um 07:52 Uhr von Hoppel
@ Newbie
Benenne den TV doch mal konkret. Danke!
Erstellt am 03.02.2017 um 08:07 Uhr von gironimo
Sowas gibt es z.B. in der chemischen Industrie.
Erstellt am 03.02.2017 um 08:23 Uhr von Erbsenzähler
und hier der MTV Chemie §12 I. Urlaubsanspruch Nr. 5:
...Scheidet der Arbeitnehmer wegen
Erreichung der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung oder wegen voller Erwerbsminderung aus, so erhält er den vollen Jahresurlaub, es sei denn, dass das Arbeitsverhältnis im Eintrittsjahr endet...
Erstellt am 03.02.2017 um 08:35 Uhr von Hoppel
Erstellt am 03.02.2017 um 09:34 Uhr von Newbie
Danke Erbsenzähler.
Genau das ist unser Tarifvertrag.
Erstellt am 03.02.2017 um 13:23 Uhr von Tantefrieda
Schaut mal in die Paragraphen 4-6 Bundesurlaubsgesetzes. Da steht alles drin.