Urlaubsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( Renteneintritt)
Urlaubsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( Renteneintritt)
Hallo Kolleginnen und Kollegen, welchen Urlaubsanspruch besitzt ein Kollege, der nach dem 30.06. eines Kalenderjahres in den Ruhestand geht?
Viele Grüße Erich
Community-Antworten (10)
02.02.2017 um 16:04 Uhr
Die Hälfte des Gesamturlaubes. Beispiel: 24 Tage Urlaub im Jahr durch 12 Monate macht 2 Tage Urlaub pro Monat. Euer Kollege geht ab Juli in Rente. Er hat also 6 Monate des lfd. Jahres gearbeitet . 6 Monate mal 2 Urlaubstag sind 12 Urlaubstage.
02.02.2017 um 16:10 Uhr
Sorry fkusi, aber das stimmt nicht. Er hat aufgrund des Ausscheidens in der zweiten Jahreshälfte Anspruch auf den vollen Jahresurlaub:
http://www.steuerklassen.com/beruf/urlaubsanspruch/renteneintritt-rechtslage/
P.S. Es sei denn, es gilt ein Tarifvertrag mit einer abweichenden Regelung.
02.02.2017 um 16:30 Uhr
Ja Celestro Du hast Recht, bei uns ist der Kollege im März in Rente gegangen.
02.02.2017 um 17:27 Uhr
Bei uns bekommt eine Arbeitnehmer in dem Jahr in dem er in Rente geht, den vollen Urlaubsanspruch des Jahres. Steht so im Tarifvertrag!
Aktuell geht ein MA am 31.03. in Rente. Sein letzter Arbeitstag ist der 15.02.! Überstunden und 30 Tage Urlaub.
03.02.2017 um 08:52 Uhr
@ Newbie
Benenne den TV doch mal konkret. Danke!
03.02.2017 um 09:07 Uhr
Sowas gibt es z.B. in der chemischen Industrie.
03.02.2017 um 09:23 Uhr
und hier der MTV Chemie §12 I. Urlaubsanspruch Nr. 5: ...Scheidet der Arbeitnehmer wegen Erreichung der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung oder wegen voller Erwerbsminderung aus, so erhält er den vollen Jahresurlaub, es sei denn, dass das Arbeitsverhältnis im Eintrittsjahr endet...
03.02.2017 um 09:35 Uhr
Danke für die Info
03.02.2017 um 10:34 Uhr
Danke Erbsenzähler.
Genau das ist unser Tarifvertrag.
03.02.2017 um 14:23 Uhr
Schaut mal in die Paragraphen 4-6 Bundesurlaubsgesetzes. Da steht alles drin.
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