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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( Renteneintritt)

E
erich
Jan 2018 bearbeitet

Urlaubsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( Renteneintritt)

Hallo Kolleginnen und Kollegen, welchen Urlaubsanspruch besitzt ein Kollege, der nach dem 30.06. eines Kalenderjahres in den Ruhestand geht?

Viele Grüße Erich

6.399010

Community-Antworten (10)

F
fkusi

02.02.2017 um 16:04 Uhr

Die Hälfte des Gesamturlaubes. Beispiel: 24 Tage Urlaub im Jahr durch 12 Monate macht 2 Tage Urlaub pro Monat. Euer Kollege geht ab Juli in Rente. Er hat also 6 Monate des lfd. Jahres gearbeitet . 6 Monate mal 2 Urlaubstag sind 12 Urlaubstage.

C
celestro

02.02.2017 um 16:10 Uhr

Sorry fkusi, aber das stimmt nicht. Er hat aufgrund des Ausscheidens in der zweiten Jahreshälfte Anspruch auf den vollen Jahresurlaub:

http://www.steuerklassen.com/beruf/urlaubsanspruch/renteneintritt-rechtslage/

P.S. Es sei denn, es gilt ein Tarifvertrag mit einer abweichenden Regelung.

F
fkusi

02.02.2017 um 16:30 Uhr

Ja Celestro Du hast Recht, bei uns ist der Kollege im März in Rente gegangen.

N
Newbie

02.02.2017 um 17:27 Uhr

Bei uns bekommt eine Arbeitnehmer in dem Jahr in dem er in Rente geht, den vollen Urlaubsanspruch des Jahres. Steht so im Tarifvertrag!

Aktuell geht ein MA am 31.03. in Rente. Sein letzter Arbeitstag ist der 15.02.! Überstunden und 30 Tage Urlaub.

H
Hoppel

03.02.2017 um 08:52 Uhr

@ Newbie

Benenne den TV doch mal konkret. Danke!

G
gironimo

03.02.2017 um 09:07 Uhr

Sowas gibt es z.B. in der chemischen Industrie.

E
Erbsenzähler

03.02.2017 um 09:23 Uhr

und hier der MTV Chemie §12 I. Urlaubsanspruch Nr. 5: ...Scheidet der Arbeitnehmer wegen Erreichung der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung oder wegen voller Erwerbsminderung aus, so erhält er den vollen Jahresurlaub, es sei denn, dass das Arbeitsverhältnis im Eintrittsjahr endet...

H
Hoppel

03.02.2017 um 09:35 Uhr

Danke für die Info

N
Newbie

03.02.2017 um 10:34 Uhr

Danke Erbsenzähler.

Genau das ist unser Tarifvertrag.

T
tantefrieda

03.02.2017 um 14:23 Uhr

Schaut mal in die Paragraphen 4-6 Bundesurlaubsgesetzes. Da steht alles drin.

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