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Frage zum Renteneintritt

M
Muschelschubser
Jun 2023 bearbeitet

Moin zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Renteneintritt eines Kollegen.

Im TV steht, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats endet, in dem die Regelaltersgrenze erreicht ist. Das wäre 1/2025 der Fall.

Arbeitsvertraglich ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf des Montats endet, in dem der Mitarbeiter das 65. Lebensjahr vollendet. Das wäre 11/2024 der Fall.

Nun stellt sich die Frage, was nun maßgeblich ist. Hier herrschen zwei Gedanken vor.

1.) Der Arbeitsvertrag als individuelle Vereinbarung ist maßgeblich, eventuelle Änderungen müssten beiderseitig vorgenommen werden.

2.) Könnte man aus dem AV eine Benachteiligung herleiten aufgrund fehlender Beschäftigungszeiten und weniger Entgeltpunkten? Dann könnte man auf den Renteneintritt lt. Tarif aufgrund des Günstigkeitsprinzips pochen.

Wie ist die Rechtslage?

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Community-Antworten (7)

K
Kehler

12.06.2023 um 10:29 Uhr

Ist der AV vor dem 1.1.2008 geschlossen worden? Ab diesem Zeitpunkt gibt es nämlich die Stufenweise Anpassung. Besonders langjährige Versicherte (nach 45 Jahren Wartezeit) können immernoch mit 65 Jahren, abschlagsfrei in Rente gehen.

Aud dem Internet: Vertrag endet mit 65

Häufig wurde in Arbeitsverträgen das Renteneintrittsalter mit 65 Jahren beziffert. Das bedeutet aber nicht, dass der Vertrag vor dem tatsächlichen Renteneintritt endet.

Wenn so eine Formulierung im Arbeitsvertrag vorliegt, wird von dem tatsächlichen Renteneintrittsalter ausgegangen und dient nicht zum vorzeitigen Kündigungsgrund.

Ausnahmen sind Verträge mit solch einer Formulierung, die drei Jahre vor dem Datum abgeschlossen wurden.

Quelle: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/Rente-mit-67/

M
Muschelschubser

12.06.2023 um 10:40 Uhr

Ja, es ist ein relativ alter Arbeitsvertrag der definitiv vor 2008 geschlossen wurde.

Der link ist sehr interessant, vielen Dank.

Das stellt sich tatsächlich die Frage, welche Relevanz der Passus im AV noch hat. Ich gehe mal davon aus, dass der TV einen Bezug zur aktuellen Rechtsprechung hat und somit maßgeblich ist.

J
jutti1965

12.06.2023 um 11:52 Uhr

Der Renteneintritt ist 1/2025, diese alten Verträge gelten nicht mehr!

M
Muschelschubser

12.06.2023 um 13:49 Uhr

Danke Euch!

G
ganther

12.06.2023 um 15:07 Uhr

@jutti unwirksam ist der Vertrag so noch nicht gleich, aber er muss ausgelegt werden. Das BAG hat zu einer solchen Konstellation auch schon mal was geschrieben (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-azr-853-13/) Das war zwar ein Beschluss zu einer BV, aber das gilt auch bei einem Arbeitsvertrag

S
seehas

12.06.2023 um 15:42 Uhr

Es gibt dazu ein aktuelles Urteil des BAG: 7 AZR 489/21 vom 21.12.2022

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