Erstellt am 13.12.2016 um 21:51 Uhr von gironimo
Streiche die ganzen Paragraphen und kürze den Text um die Hälfte.
Erstellt am 13.12.2016 um 21:59 Uhr von Kündigung
OK!
Du meinst ,kurz knapp und knackig?
Erstellt am 13.12.2016 um 22:03 Uhr von Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.01.2017
Um einen reibungslosen und vernünftigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erzielen bitte ich um ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis vom 15.03.2008-31.01.2017
Meine Arbeit setze ich bis zum 31.01.2017 abzüglich 2,5 Tage Urlaubsanspruch weiterhin bei Ihnen fort und halte die Tätigkeit aufrecht bis zum 27.01.2017 12:30Uhr.
Das Firmeneigentum werde ich spätestens zum 27.01.2017 an einen Ihrer Leitende Angestellten übergeben.
Ich wünsche Ihnen und ihrer gesamten Belegschaft alles Gute für die Zukunft und verbleibe mit besten Grüßen
Erstellt am 14.12.2016 um 08:32 Uhr von Zappelmann
Es gibt keine halben Urlaubstage. Es wird in diesem Fall aufgerundet.
Zweiter Satz, erste Hälfte (die Begründung) und die Zeitangaben streichen.
Dritter und vierter Satz: streichen.
Die Wünsche ... naja ... ;)
Erstellt am 14.12.2016 um 09:23 Uhr von KleineHexe
"Meine Arbeit setze ich bis zum 31.01.2017 abzüglich 2,5 Tage Urlaubsanspruch weiterhin bei Ihnen fort und halte die Tätigkeit aufrecht bis zum 27.01.2017 12:30Uhr."
Du kannst den AG bitten dir deinen Resturlaub zum Ende der Frist zu gewähren, müssen tut er nicht.
Selbstbeurlaubung ist nicht.
Kleine Hexe
Erstellt am 14.12.2016 um 14:22 Uhr von Erbsenzähler
Im zweiten Entwurf ist auch viel zu viel Text. Den Urlaub kannst du nicht einfach selbst festlegen. Du musst dir den vom AG genehmigen/bestätigen lassen auf dem üblichen normalen Dienstweg.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.01.2017.
Ich bitte um umgehende Erstellung eines (qualifizierten) Zeugnisses.
Ich wünsche Ihnen und ihrer gesamten Belegschaft alles Gute für die Zukunft. (kann muss aber nicht geschrieben werden!)
Mit freundlichen Grüßen
Mehr würde ich nicht schreiben. Den Urlaub würde ich auf den üblichen Dienstweg beantragen.
Erstellt am 14.12.2016 um 14:28 Uhr von EightBall
Also ich find auch, viel zu lang, ja. Zerbrich dir doch nicht deren Kopf.
Hier:
'Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis bei Ihrem Unternehmen fristgerecht zum 31.01.2017.
Ich bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bis zum (in zwei Wochen).
Ich bitte ferner um Mitteilung meines letzten Arbeitstags unter Berücksichtigung meines anteiligen Jahresurlaubs, welcher m.E. 2,5 Arbeitstage beträgt, bis zum (in einer Woche).
Mit freundlichen ....'
Erstellt am 15.12.2016 um 01:17 Uhr von Ernsthaft
Und wenn man sich einen bösen Abschiedsblick ersparen will, lässt man den unnötigen Zwang auch noch raus.
Sorry, aber ich habe hier jetzt nicht ein einziges fehlerfreies Beispiel gesehen.
@ EightBall arbeitet nicht im, sondern beim Betrieb, wo immer das dann auch sein mag. @Erbsenzähler baut Druck auf, wo keiner hingehört.
In diesem Fall wirkt "bitte" in Verbindung mit" umgehend wie: mach was ich will, oder ich haue dir welche rein!
So reicht es vollkommen aus. Alles andere kann man direkt klären:
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Sehr geehrte/r Frau/Herr……,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom ..... ordentlich und fristgerecht zum .....
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich.
Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift........................Johann Willnichtmehr
Erstellt am 15.12.2016 um 08:26 Uhr von EightBall
Also ok @Ernsthaft, aber ich würde wirklich immer für alles, was ich vom AG noch haben will (Arbeitszeugnis, Urlaubs Verrechnung, evtl Kohle ...) eine Frist setzen. Ohne Frist kein Verzug, ja.
Erstellt am 15.12.2016 um 20:21 Uhr von Ernsthaft
Wenn du meinst, dann mach du mal.
Als AG würde ich dann bestimmt meine vergessliche Phase bekommen und warten bis du einige Euronen unters Volk gebracht hast. Man kann Ansprüche auch unvollständig erfüllen und in die Länge ziehen.
Da ein AG auch einen nicht unerheblichen Einfluss auf den eigenen Blutdruck nehmen kann, wäre ich da doch etwas weniger dominant.