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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsschreiben

K
Kündigung
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.......Für Verbesserungsvorschläge wäre ich dankbar

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis nach § 622 Abs.1 BGB fristgerecht zum 31.01.2017

Um einen reibungslosen und vernünftigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erzielen bitte ich um ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 630 BGB sowie § 109 GewO. von der gesamten Zeit an die ich für Ihr Unternehmen tätig war .Von Eintritt bis zur Beendigung. Bitte berücksichtigen Sie auch die Zeit der Tätigkeit in Ihrer anderen Filiale vom 15.03.2008-15.08.2011

Meine Arbeit setze ich bis zum 31.01.2017 abzüglich 2,5 Tage nach § 5 BUrlG. Urlaubsanspruch weiterhin bei Ihnen fort und halte die Tätigkeit aufrecht bis zum 27.01.2017 12:30Uhr.

Ich bitte Sie ,meine Kündigung und meinen entscheid nicht unnötig zu erschweren.

Die Übergabe des Firmeneigentums werde ich vor dem Austritt aus dem Unternehmen spätestens zum 27.01.2017 an einen Ihrer Leitende Angestellten im Sinne § 5 Abs.3 BetrVG. übergeben.

Ich wünsche Ihnen und ihrer gesamten Belegschaft alles Gute für die Zukunft und verbleibe mit besten Grüßen

1.540010

Community-Antworten (10)

G
gironimo

13.12.2016 um 22:51 Uhr

Streiche die ganzen Paragraphen und kürze den Text um die Hälfte.

K
Kündigung

13.12.2016 um 22:59 Uhr

OK! Du meinst ,kurz knapp und knackig?

K
Kündigung

13.12.2016 um 23:03 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.01.2017

Um einen reibungslosen und vernünftigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erzielen bitte ich um ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis vom 15.03.2008-31.01.2017

Meine Arbeit setze ich bis zum 31.01.2017 abzüglich 2,5 Tage Urlaubsanspruch weiterhin bei Ihnen fort und halte die Tätigkeit aufrecht bis zum 27.01.2017 12:30Uhr.

Das Firmeneigentum werde ich spätestens zum 27.01.2017 an einen Ihrer Leitende Angestellten übergeben.

Ich wünsche Ihnen und ihrer gesamten Belegschaft alles Gute für die Zukunft und verbleibe mit besten Grüßen

Z
Zappelmann

14.12.2016 um 09:32 Uhr

Es gibt keine halben Urlaubstage. Es wird in diesem Fall aufgerundet. Zweiter Satz, erste Hälfte (die Begründung) und die Zeitangaben streichen. Dritter und vierter Satz: streichen. Die Wünsche ... naja ... ;)

K
KleineHexe

14.12.2016 um 10:23 Uhr

"Meine Arbeit setze ich bis zum 31.01.2017 abzüglich 2,5 Tage Urlaubsanspruch weiterhin bei Ihnen fort und halte die Tätigkeit aufrecht bis zum 27.01.2017 12:30Uhr."

Du kannst den AG bitten dir deinen Resturlaub zum Ende der Frist zu gewähren, müssen tut er nicht. Selbstbeurlaubung ist nicht.

Kleine Hexe

E
Erbsenzähler

14.12.2016 um 15:22 Uhr

Im zweiten Entwurf ist auch viel zu viel Text. Den Urlaub kannst du nicht einfach selbst festlegen. Du musst dir den vom AG genehmigen/bestätigen lassen auf dem üblichen normalen Dienstweg.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.01.2017.

Ich bitte um umgehende Erstellung eines (qualifizierten) Zeugnisses.

Ich wünsche Ihnen und ihrer gesamten Belegschaft alles Gute für die Zukunft. (kann muss aber nicht geschrieben werden!)

Mit freundlichen Grüßen

Mehr würde ich nicht schreiben. Den Urlaub würde ich auf den üblichen Dienstweg beantragen.

E
EightBall

14.12.2016 um 15:28 Uhr

Also ich find auch, viel zu lang, ja. Zerbrich dir doch nicht deren Kopf.

Hier:

'Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis bei Ihrem Unternehmen fristgerecht zum 31.01.2017.

Ich bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bis zum (in zwei Wochen).

Ich bitte ferner um Mitteilung meines letzten Arbeitstags unter Berücksichtigung meines anteiligen Jahresurlaubs, welcher m.E. 2,5 Arbeitstage beträgt, bis zum (in einer Woche).

Mit freundlichen ....'

E
Ernsthaft

15.12.2016 um 02:17 Uhr

Und wenn man sich einen bösen Abschiedsblick ersparen will, lässt man den unnötigen Zwang auch noch raus.

Sorry, aber ich habe hier jetzt nicht ein einziges fehlerfreies Beispiel gesehen.

@ EightBall arbeitet nicht im, sondern beim Betrieb, wo immer das dann auch sein mag. @Erbsenzähler baut Druck auf, wo keiner hingehört.

In diesem Fall wirkt "bitte" in Verbindung mit" umgehend wie: mach was ich will, oder ich haue dir welche rein!

So reicht es vollkommen aus. Alles andere kann man direkt klären:

Sehr geehrte/r Frau/Herr……,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom ..... ordentlich und fristgerecht zum ..... Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich.

Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.

Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift........................Johann Willnichtmehr

E
EightBall

15.12.2016 um 09:26 Uhr

Also ok @Ernsthaft, aber ich würde wirklich immer für alles, was ich vom AG noch haben will (Arbeitszeugnis, Urlaubs Verrechnung, evtl Kohle ...) eine Frist setzen. Ohne Frist kein Verzug, ja.

E
Ernsthaft

15.12.2016 um 21:21 Uhr

Wenn du meinst, dann mach du mal.

Als AG würde ich dann bestimmt meine vergessliche Phase bekommen und warten bis du einige Euronen unters Volk gebracht hast. Man kann Ansprüche auch unvollständig erfüllen und in die Länge ziehen.

Da ein AG auch einen nicht unerheblichen Einfluss auf den eigenen Blutdruck nehmen kann, wäre ich da doch etwas weniger dominant.

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