Erstellt am 03.07.2006 um 10:32 Uhr von Fayence
Kompletter Urlaubsanspruch für das Jahr 2006!
Erstellt am 03.07.2006 um 10:41 Uhr von didi48
Vielen Dank.
Wo kann ich das nachlesen ?
Erstellt am 03.07.2006 um 10:54 Uhr von Fayence
Ergibt sich aus § 4 BUrlG!
Erstellt am 03.07.2006 um 11:23 Uhr von Frank B.
Der §5 BUrlG sollte aber der Ordnung halber erwähnt werden.
Erstellt am 03.07.2006 um 11:49 Uhr von Fayence
Würde der § 5 BUrlG die Antwort in diesem Fall beeinflussen?
Erstellt am 03.07.2006 um 11:58 Uhr von Frank B.
Sicherlich in der Hinsicht, das der Arbeitgeber einen Teilurlaub favorisieren wird. Daher sollte man schon wissen, wie das sich mit dem Teilurlaub verhält.
Erstellt am 03.07.2006 um 23:45 Uhr von Klaus
@Frank B.: Hast Du eine neuere Fassung des BUrlG als ich? Ich lese aus dem §5 nicht heraus, dass sich lediglich ein Teilanspruch ergibt. Vorsorglich bestreite ich mit Nichtwissen, dass der betroffene AN dem Betrieb noch keine sechs Monate angehört.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 04.07.2006 um 13:12 Uhr von didi48
Hallo,
der Kollege ist seit 25 Jahren bei uns beschäftigt und geht im November in Rente.
Urlaubsgeld und Urlaubstage wurden gekürzt ( auf den Monat 1/12 )
didi48
Erstellt am 04.07.2006 um 13:32 Uhr von Kölner
@didi48
Ich habe das Gefühl, dass der AG richtig handelt!
Ich habe auch das Gefühl, dass das (tarifvertraglich?) fixierte Renteneintrittsdatum wie eine "laaaaaaaaange Befristung mit bekanntem Enddatum" zu behandeln ist.