Hallo Leute ! Ich bin beschäftigt in einem Betrieb mit rund 820 Arbeitnehmern. Ich bin Mitglied im BR, der aus 13 Mitgliedern besteht. Ich bin erstmals im Mai letzten Jahres als Kandidat angetreten und über Listenwahl gewählt worden. Im Moment also beschränkt ahnungslos.

Wir haben nach TV eine 35 Stundenwoche. In den ersten 6 Monaten lief es nicht sonderlich gut bei uns, sodass wir uns mit dem AG am 10.06.2019 kurzfristig darauf verständigt haben, für den Zeitraum vom 17.062019 bis 05.07.2019 den Betrieb wegen Betriebsurlaub zu schließen. Über den Betriebsurlaub haben wir in Abstimmung mit der Gewerkschaft mit dem AG eine für alle annehmbare BV geschlossen.

Wir haben bei uns im Betrieb ca.25 Leiharbeiter beschäftigt. Die Leiharbeiter, als auch die Leiharbeitsfirma wurden über den bevorste-henden Betriebsurlaub von unserem AG auch sofort informiert. Die Leiharbeiter haben gleichzeitig ihre Firma informiert. Die Leiharbeits-firma hatte jedoch für diesen Zeitraum nicht für alle Leiharbeiter eine Einsatzmöglichkeit.

Vorige Woche kamen einige Leiharbeiter mit Ihren Juni-Abrechnungen. Daraus war ersichtlich, dass man Ihnen die Ausfallstunden vom 17.06. bis zum 28.06 bezahlt hat. Allerdings wurden die 70 bezahlten Ausfallstunden alle mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet. Das heißt, sofern das Arbeitszeitkonto im Plus stand dass die Plusstunden in abgezogen wurden. Stand dagegen das Arbeitszeitkonto auf Null, wurden die 70 bezahlten Ausfallstunden als Minusstunden in das Arbeitszeitkonto eingestellt.

Meine Frage ist nun, ob die 70 bezahlten Ausfallstunden alle mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet werden durften ? Mein Verstand sagt, ich weiß es nicht. Mein Bauchgefühl zweifelt jedoch erheblich. Wie ist Euere Meinung ?

Vorab schon mal heißen Dank für Euere Beiträge.