Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit
Hallo Leute ! Ich bin beschäftigt in einem Betrieb mit rund 820 Arbeitnehmern. Ich bin Mitglied im BR, der aus 13 Mitgliedern besteht. Ich bin erstmals im Mai letzten Jahres als Kandidat angetreten und über Listenwahl gewählt worden. Im Moment also beschränkt ahnungslos.
Wir haben nach TV eine 35 Stundenwoche. In den ersten 6 Monaten lief es nicht sonderlich gut bei uns, sodass wir uns mit dem AG am 10.06.2019 kurzfristig darauf verständigt haben, für den Zeitraum vom 17.062019 bis 05.07.2019 den Betrieb wegen Betriebsurlaub zu schließen. Über den Betriebsurlaub haben wir in Abstimmung mit der Gewerkschaft mit dem AG eine für alle annehmbare BV geschlossen.
Wir haben bei uns im Betrieb ca.25 Leiharbeiter beschäftigt. Die Leiharbeiter, als auch die Leiharbeitsfirma wurden über den bevorste-henden Betriebsurlaub von unserem AG auch sofort informiert. Die Leiharbeiter haben gleichzeitig ihre Firma informiert. Die Leiharbeits-firma hatte jedoch für diesen Zeitraum nicht für alle Leiharbeiter eine Einsatzmöglichkeit.
Vorige Woche kamen einige Leiharbeiter mit Ihren Juni-Abrechnungen. Daraus war ersichtlich, dass man Ihnen die Ausfallstunden vom 17.06. bis zum 28.06 bezahlt hat. Allerdings wurden die 70 bezahlten Ausfallstunden alle mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet. Das heißt, sofern das Arbeitszeitkonto im Plus stand dass die Plusstunden in abgezogen wurden. Stand dagegen das Arbeitszeitkonto auf Null, wurden die 70 bezahlten Ausfallstunden als Minusstunden in das Arbeitszeitkonto eingestellt.
Meine Frage ist nun, ob die 70 bezahlten Ausfallstunden alle mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet werden durften ? Mein Verstand sagt, ich weiß es nicht. Mein Bauchgefühl zweifelt jedoch erheblich. Wie ist Euere Meinung ?
Vorab schon mal heißen Dank für Euere Beiträge.
Community-Antworten (4)
15.08.2019 um 08:51 Uhr
Ganz sattelfest bin ich zu dem Thema mit AN aus AN-Überlassung bei diesem Thema nicht, aber: Wenn Euer Unternehmen die Leih-AN beim Verleiher abgemeldet hat und dann wieder angemeldet hat, dürfte beim Verleiher ein "Annahmeverzug" vorliegen, wenn diese nicht woanders beschäftig werden konnten. D.h. der AG des Leiarbeitnehmers hat die "Minusstunden" zu verantworten. So wäre es zumindest in dem Arbeitsverhältnis zwischen Euch und Eurem AG. Es kann aber sein, das die Mitarbeiter in Ihren Verträgen individualvertraglich mit dem Verleiher so etwas in der Form geregelt haben. Wenn die Mitarbeiter Gewerkschafsmitglieder sind, sollten die dazu ihre Gewerkschaft befragen. Grundsätzlich ist das aber ein Thema, bei denen Ihr sowieso nichts machen könnt, da ja der Verleiher nicht Euer Verhandlungspartner ist.
Vielleicht gibt es hier im Forum ja Leute, die sich besser mit dem Thema auskennen. Dann lass ich mich gerne korrigieren.
15.08.2019 um 14:21 Uhr
Ich finde das mit dem plötzlichen Betriebsurlaub schon extrem bedenklich.
Aus meiner Sicht ist hier aber eher das Arbeitsverhältnis des Leih-AN zum Verleiher betroffen- und hier muss man über den Begriff des Annahmeverzugs nachdenken.
15.08.2019 um 15:43 Uhr
Das ist unzulässig!
Siehe z.B. hier "https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/zeitarbeit-minusstunden-im-arbeitszeitkonto-bei-einsatzfreier-zeit/", insbesondere unter der Überschrift "Arbeitgeber trägt Risiko der Nichtbeschäftigung"
18.08.2019 um 22:51 Uhr
Einen ähnlichen Beitrag hatten wir hier vor einigen Tagen schon mal. Hierzu habe ich das hier gefunden :
Manteltarifvertrag Leiharbeit
§ 4 Verteilung der Arbeitszeit Flexibilisierung
§ 4.1 Die tatsächliche Lage der Arbeitszeit wird an die des Kundenbetriebes angepasst. Beginn und Ende der täglichen Arbeits-zeit einschließlich der Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage richten sich nach den im jeweiligen Kundenbetrieb gültigen Regelungen bzw. Anforderungen des Kundenbetriebes.
§ 4.2 Zum Ausgleich der monatlichen Abweichungen zwischen der nach § 2 / § 3 vereinbarten individuellen regelmäßigen Arbeitszeit des Mitarbeiters und der tatsächlichen Arbeitszeit nach § 4.1 wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. In das Arbeitszeitkonto können Plus- und Minusstunden eingestellt werden.
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