Arbeitszeitkonto - Resturlaub
Muss der Resturlaub auf dem Arbeitszeitkonto des neuen Jahres in Bezug auf die zu erbringenden Fachleistungsstunden verrechnet werden? Damit ist gemeint, ob die Anzahl der monatlich zu erbringenden Stunden sinkt, da der Resturlaub prozentual abgezogen wird? Wo findet man die rechtliche Grundlage?
Community-Antworten (5)
24.01.2020 um 13:54 Uhr
Verstehe ich das richtig? du willst also den Resturlaub aus 2019 auf die zu erbringende Arbeitszeit 2020 anrechnen, also z.B. jede Woche nicht 40 Stunden arbeiten, sondern nur 38, und so übers Jahr hinweg den Resturlaub "aufbrauchen"? Also wenn dass die Frage war, dann nein. Urlaub ist in ganzen Tagen zu nehmen und dient der Erholung. Eine Zerstückelung auf ein paar Stunden pro Woche/Monat ist aus meiner Sicht daher nicht zulässig.
24.01.2020 um 14:44 Uhr
Also ich glaube ja, dass Fachleistungsstunden ziemlich überbewertet werden und aus diesem Grund gar nicht verrechnet werden dürfen. Die Anzahl der monatlich zu erbringenden Stunden ist statistisch gesehen abhängig von der interstellaren Kartographie des Betriebsverfassungsgesetzes und daher nicht prozentual voraussagbar.
24.01.2020 um 14:45 Uhr
sorry, ich konnte nicht anders...Deine Frage wird für den größten Teil der Mitleser/-schreiber hier genauso unverständlich sein wie meine Antwort. Du musst uns schon genauer erklären, was du von uns willst!
24.01.2020 um 15:06 Uhr
ich vermute das es in diese Richtung geht: https://www.lag-fw-nds.de/fileadmin/pictures/PDF/Arbeitshilfe_zur_Unterstuetzung_der_Verhandlung_fairer_Verguetungen.pdf
27.01.2020 um 16:19 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. Es geht genau um diese Berechnung in dem Link von wdliss. Hier werden bei der Berechnung der zu erfüllenden Fachleitungsstunden die Urlaubstage, Fortbildungstage, Krankheit, Vor- und Nachbereitungszeit usw. abgezogen. Meine Frage ist, ob der Resturlaub vom vorherigen Jahr auch nochmal von den Fachleistungsstunden abgezogen wird? Hat man nun beispielsweise noch 8 Tage Resturlaub, kann ja eigentlich nicht erwartet werden, dass man die gleiche Anzahl an Fachleistungsstunden an Klienten/Patienten erfüllen kann.
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