Erstellt am 24.01.2020 um 12:54 Uhr von Stehipp
Verstehe ich das richtig?
du willst also den Resturlaub aus 2019 auf die zu erbringende Arbeitszeit 2020 anrechnen, also z.B. jede Woche nicht 40 Stunden arbeiten, sondern nur 38, und so übers Jahr hinweg den Resturlaub "aufbrauchen"?
Also wenn dass die Frage war, dann nein.
Urlaub ist in ganzen Tagen zu nehmen und dient der Erholung.
Eine Zerstückelung auf ein paar Stunden pro Woche/Monat ist aus meiner Sicht daher nicht zulässig.
Erstellt am 24.01.2020 um 13:44 Uhr von rtjum
Also ich glaube ja, dass Fachleistungsstunden ziemlich überbewertet werden und aus diesem Grund gar nicht verrechnet werden dürfen. Die Anzahl der monatlich zu erbringenden Stunden ist statistisch gesehen abhängig von der interstellaren Kartographie des Betriebsverfassungsgesetzes und daher nicht prozentual voraussagbar.
Erstellt am 24.01.2020 um 13:45 Uhr von rtjum
sorry, ich konnte nicht anders...Deine Frage wird für den größten Teil der Mitleser/-schreiber hier genauso unverständlich sein wie meine Antwort.
Du musst uns schon genauer erklären, was du von uns willst!
Erstellt am 24.01.2020 um 14:06 Uhr von wdliss
ich vermute das es in diese Richtung geht:
https://www.lag-fw-nds.de/fileadmin/pictures/PDF/Arbeitshilfe_zur_Unterstuetzung_der_Verhandlung_fairer_Verguetungen.pdf
Erstellt am 27.01.2020 um 15:19 Uhr von Asdfg
Vielen Dank für die Antworten. Es geht genau um diese Berechnung in dem Link von wdliss. Hier werden bei der Berechnung der zu erfüllenden Fachleitungsstunden die Urlaubstage, Fortbildungstage, Krankheit, Vor- und Nachbereitungszeit usw. abgezogen. Meine Frage ist, ob der Resturlaub vom vorherigen Jahr auch nochmal von den Fachleistungsstunden abgezogen wird?
Hat man nun beispielsweise noch 8 Tage Resturlaub, kann ja eigentlich nicht erwartet werden, dass man die gleiche Anzahl an Fachleistungsstunden an Klienten/Patienten erfüllen kann.