Muss der Resturlaub auf dem Arbeitszeitkonto des neuen Jahres in Bezug auf die zu erbringenden Fachleistungsstunden verrechnet werden? Damit ist gemeint, ob die Anzahl der monatlich zu erbringenden Stunden sinkt, da der Resturlaub prozentual abgezogen wird? Wo findet man die rechtliche Grundlage?