Änderung Bereitschaftsdienste
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
wir sind ein Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten. Unser Facility Management hat jetzt ein neues Technik Konzeot erstellt, das u.a. Arbeitszeiten und Bereitschaftsdienste regelt. Die zuständigen BRs sind auch soweit inhaltlich einverstanden, mit einer Ausnahme:
Die Bereitschaftskreise wurden reduziert, so dass der Bereitschaftsdienst mit weniger Personal besetzt ist. Problem: Die Kollegen werden seltener zur Bereitschaft herangezogen und erleiden damit Verdienstausfall.
Kann der BR hier intervenieren und wenn ja, kann er dies auch wie oben angegeben begründen (Verdienstausfall)?
Grüße und Danke
Community-Antworten (3)
02.02.2017 um 12:41 Uhr
Naja...
Hier sind ja zwei Dinge erst einmal zu trennen. Das Eine sind die Bedingungen des Bereitschaftsdienstes, also Bezahlung, Ankündigung, Antrittszeiten usw. Diese Dinge wird man in der Regel wohl in einer Betriebsvereinbarung regeln. Dort kann man auch etwas zur Häufigkeit regeln, da fallen mir aber eher Maximalzahlen, als Mindestzahlen ein.
Das Andere ist dann der Dienstplan. Einen Dienstplan abzulehnen weil einzelne Arbeitnehmer zu viel belastet werden, ist da eine häufige Übung. Eine Ablehnung weil einzelne Kollegen zu wenig belastet werden fände ich schon etwas irritierend.
Da den Arbeitnehmern die Bereitschaftsdienste wohl auch nicht per Arbeitsvertrag, TV, BV oder betrübliche Iebung zugesichert sind, kann man hier auch kaum von einem VerdienstAUSFALL reden. Die Bereitschaftspauschale stellt schließlich nur eine Entschädigung für die zusätzliche Belastung dar.
Als Arbeitgeber würde ich mich auf dieses Gespräch mit dem BR sehr freuen...
02.02.2017 um 12:52 Uhr
@Pjöööng: Das sind die Bedenken, die ich in etwa auch hatte. Deshalb auch die Frage nach der Begründung. Anders sieht es aber doch aus, wenn man auf Erhöhung der Bereitschaftskreise pocht, da die Zahl der Betriebsstätten die in der Bereitschaft abgedeckt werden muss zu hoch ist. Hätte ja als Nebeneffekt ebenfalls einen erhöhten Personalbedarf in der Bereitschaft.
Danke bis hierhin!
02.02.2017 um 14:26 Uhr
Dinge mit denen man sich beschäftigen kann und muss sind sicherlich die Anzahl der zu betreuenden Betriebsstätten, Fahrzeiten, Häufigkeit der Einsätze, Behandlung mehrerer gleichzeitiger Probleme, Antrittszeiten usw. Das Arbeitszeitgesetz ist da eine wertvolle Unterstützung.
Verwandte Themen
Bereitschaftsdienste - sind diese nun als Arbeitszeit zu bewerten oder nicht??
Älterhallo! meine frage bezieht sich auf das neue arbeitezeitgesetz, im speziellen auf die im zb krankenhaus geleisteten bereitschaftsdienste. sind diese nun als arbeitszeit zu bewerten oder nicht??
Bezahlung Bereitschaftsdienste - teilweise in Freizeit?
ÄlterBei uns soll plötzlich der Bereitschaftsdienst einer Abteilung teilweise in Freizeit genommen werden und damit wird ein Großteil nicht mehr ausbezahlt. Damit wird in die Bezahlung eingegriffen. Darf
Bereitschaftsdienste
ÄlterHallo, eine Kollegin ist 55 und soll im Krankenhaus in der Anaesthesie 20 bzw. 24 Std. Bereitschaftsdienste machen, wobei immer durchgearbeitet wird ohne Pausen. Sie wechselt im gleichen Unternehmen i
Was bedeutet die Faktorisierung der Arbeitszeit nach TVÖD §§ 8.1 u. 9 ?????
ÄlterWir fragen uns wie die Faktorisierung der Arbeitszeit zu verstehen ist? Im TVÖD heißt es: "Die Arbeitsstunden des Bereitschaftsstunden werden zur Hälfte als Arbeitszeit faktorisiert." Die Vergütung d
Minusstunden wegen Kur durch entfallende Bereitschaftsdienste?
Hallo, ein Mitarbeiter in unserem Haus hat relativ kurzfristig (14 Tage) einen Termin für den Beginn seiner Reha bekommen. Zu diesem Zeitpunkt stand der Dienstplan bereits und musste umgeschrieben w