Erstellt am 02.02.2017 um 11:41 Uhr von Pjöööng
Naja...
Hier sind ja zwei Dinge erst einmal zu trennen. Das Eine sind die Bedingungen des Bereitschaftsdienstes, also Bezahlung, Ankündigung, Antrittszeiten usw. Diese Dinge wird man in der Regel wohl in einer Betriebsvereinbarung regeln. Dort kann man auch etwas zur Häufigkeit regeln, da fallen mir aber eher Maximalzahlen, als Mindestzahlen ein.
Das Andere ist dann der Dienstplan. Einen Dienstplan abzulehnen weil einzelne Arbeitnehmer zu viel belastet werden, ist da eine häufige Übung. Eine Ablehnung weil einzelne Kollegen zu wenig belastet werden fände ich schon etwas irritierend.
Da den Arbeitnehmern die Bereitschaftsdienste wohl auch nicht per Arbeitsvertrag, TV, BV oder betrübliche Iebung zugesichert sind, kann man hier auch kaum von einem VerdienstAUSFALL reden. Die Bereitschaftspauschale stellt schließlich nur eine Entschädigung für die zusätzliche Belastung dar.
Als Arbeitgeber würde ich mich auf dieses Gespräch mit dem BR sehr freuen...
Erstellt am 02.02.2017 um 11:52 Uhr von Schere
@Pjöööng:
Das sind die Bedenken, die ich in etwa auch hatte. Deshalb auch die Frage nach der Begründung. Anders sieht es aber doch aus, wenn man auf Erhöhung der Bereitschaftskreise pocht, da die Zahl der Betriebsstätten die in der Bereitschaft abgedeckt werden muss zu hoch ist. Hätte ja als Nebeneffekt ebenfalls einen erhöhten Personalbedarf in der Bereitschaft.
Danke bis hierhin!
Erstellt am 02.02.2017 um 13:26 Uhr von Pjöööng
Dinge mit denen man sich beschäftigen kann und muss sind sicherlich die Anzahl der zu betreuenden Betriebsstätten, Fahrzeiten, Häufigkeit der Einsätze, Behandlung mehrerer gleichzeitiger Probleme, Antrittszeiten usw. Das Arbeitszeitgesetz ist da eine wertvolle Unterstützung.