W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bereitschaftsdienste - sind diese nun als Arbeitszeit zu bewerten oder nicht??

F
frankfz62
Jan 2022 bearbeitet

hallo! meine frage bezieht sich auf das neue arbeitezeitgesetz, im speziellen auf die im zb krankenhaus geleisteten bereitschaftsdienste.

sind diese nun als arbeitszeit zu bewerten oder nicht??

schonmal vielen dank im voraus

frank zöllner

3.93303

Community-Antworten (3)

B
BMW

17.08.2005 um 20:17 Uhr

Hallo, Bei diesem Thema streiten sich wohl alle Geister alle Gerichtsurteile die es gibt werden nur Ärzte genannt.z.B.Pflegepersonal nicht. Gruß BMW

B
BMW

18.08.2005 um 23:07 Uhr

Hallo, Frage wenn du ein Urteil haben möchtest dann gib mal deine Email-adr.habe eins gefunden aber wie alle Urteile sehr umfangreich bekomme nicht mit einem Fenster aus!

F
frankfz62

20.08.2005 um 19:29 Uhr

hi BMW

danke für deine mail. würde mich freuen wenn du mir das urteil per e-mail senden könntest...

bitte an folgende adresse: frankfz62@aol.com

danke und gruß

frank

Ihre Antwort