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Minusstunden wegen Kur durch entfallende Bereitschaftsdienste?

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Ronnyk
Mai 2025 bearbeitet

Hallo,

ein Mitarbeiter in unserem Haus hat relativ kurzfristig (14 Tage) einen Termin für den Beginn seiner Reha bekommen. Zu diesem Zeitpunkt stand der Dienstplan bereits und musste umgeschrieben werden.

Jetzt ist es so, dass der Mitarbeiter in dem Zeitraum von 5 Wochen Reha 6 Bereitschaftsdienste nachts von je 9 Stunden gehabt hätte. Diese werden nun durch die eingetragene Reha wie bei einer Arbeitsunfähigkeit mit 0 Stunden eingetragen.

Nach der Umstellung von Status Dienst auf Reha im Schichtplan käme der Mitarbeiter daher auf 54(!) Minusstunden, wenn er die Reha antritt.

Aussage der Personaler: Selbst schuld, wenn die Reha vor Genehmigung des Dienstplans eingetragen worden wäre, hätte er natürlich keine Minusstunden bekommen.

Kann das tatsächlich sein? Wir haben keine konkreten Beispiele gefunden, vielleicht weiß hier jemand was.

Tarif ist TVöD-K

40008

Community-Antworten (8)

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Damei81

30.05.2025 um 16:33 Uhr

gegenfrage: was ist wenn der MA krank geworden wäre?

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Ronnyk

30.05.2025 um 16:37 Uhr

... Dann hätte er in der Tat 54 Minusstunden bekommen, wenn schon ein Dienstplan erstellt wurde. Wenn noch kein Dienstplan erstellt und genehmigt ist, natürlich nicht.

Der Mitarbeiter wird jetzt, wenn das tatsächlich stimmt, seine Reha bei der DRV absagen mit der Begründung, dass er durch den Antritt einen erheblichen Nachteil bei seinem Arbeitgeber hat.

R
RudiRadeberger

30.05.2025 um 17:23 Uhr

Hier muss etwas sortiert werden.

Reha=krank=seine tägliche Sollstundenzeit wird angerechnet, es entstehen keine Minusstunden

zus. 6 Bereitschaftsdienste a 9 Stunden wären 54 Überstunden gewesen, die er nun durch die Reha nicht macht - verstehe ich das richtig?

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Ronnyk

30.05.2025 um 17:40 Uhr

Nicht ganz richtig.

Es handelt sich eigentlich nicht um Überstunden. Es werden nur durch die Bereitschaften überhaupt die Sollstunden der MA erreicht. Jeder muss mindestens 4 dieser Nachtdienstbereitschaften pro Monat machen, damit es fair unter allen aufgeteilt ist.

Die Bereitschaftszeit ist Teil des normalen Schichtplans. Von 18 bis 22 Uhr ist Dienst, von 22 bis 7 Uhr ist Bereitschaft Stufe IV, von 7 bis 11 ist wieder Dienst.

M
Moreno

30.05.2025 um 17:49 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat? Dann ganz schnell handeln! Der AN muss die Stunden bekommen wie die m Dienstplan eingetragen!

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Ronnyk

30.05.2025 um 17:52 Uhr

Ja, den gibt es. Wir aus unserer Abteilung bekamen noch nie die Bereitschaftszeit mit angerechnet, wenn man nach Erstellung des Dienstplans krank wurde oder sonst wie ausgefallen ist. Und ist das erst durch den Kollegen und die Reha aufgefallen.

LA
Lutius Albutius

30.05.2025 um 18:14 Uhr

Zitat Ronnyk : Jetzt ist es so, dass der Mitarbeiter in dem Zeitraum von 5 Wochen Reha 6 Bereitschaftsdienste nachts von je 9 Stunden gehabt hätte. Diese werden nun durch die eingetragene Reha wie bei einer Arbeitsunfähigkeit mit 0 Stunden eingetragen.

Nach der Umstellung von Status Dienst auf Reha im Schichtplan käme der Mitarbeiter daher auf 54(!) Minusstunden, wenn er die Reha antritt.

Aussage der Personaler: Selbst schuld, wenn die Reha vor Genehmigung des Dienstplans eingetragen worden wäre, hätte er natürlich keine Minusstunden bekommen.


Das Ganze sieht nach einer üblen Trixerei aus. Ich glaube kaum, das dieses Konstrukt einer gerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten würde. Fordert den AG doch mal auf, spezifiziert und ggf beziffert darzulegen, auf welcher Rechtsgrundlage sein Vorgehen beruht. Ich glaube nicht, dass der AG in der Lage sein wird, hierzu eine schlüssige Antwort liefern zu können.

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