Erstellt am 08.09.2009 um 10:53 Uhr von simodo
Hallo Jojos,
habt ihr einen Tarifvertrag? Und von wann bis wann wird Bereischaftsdienst gearbeitet.
Erstellt am 08.09.2009 um 10:58 Uhr von ridgeback
@Jojos,
mit Wirkung vom 1.1.2004 wurde das ArbZG neu gefasst. Seitdem ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit i. S. von § 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG.
MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG.
Erstellt am 08.09.2009 um 11:25 Uhr von galaxy
@ridgeback
das ist, glaube ich, auch unstrittig. Ich interpretiere die Frage von Jojos so, daß es NICHT um die Anordnung oder Verteilung der Arbeitszeit im BD geht, sondern ob der AG einfach bestimmen kann, wie dieser Dienst "vergütet" wird, ob mit "nur Bezahlung", "Nur Freizeit" oder "Bezahlung und Freizeit" und dieses nach Gutdünken des AG. Oder ob dieses der Mitbestimmung des BR unterliegt.
Und dieses müsste ja in einem TV, sofern einer für Jojos Betrieb gilt, geregelt sein. Im TVöD zumindest gibt es einen Regelungsansatz...
Erstellt am 08.09.2009 um 11:35 Uhr von Jojos
Hallo ridgeback,
genau das war die Frage! Danke!
Im Tarifvertrag steht "mit Zustimmung des Beschäftigten"!
Allerdings wird in der Abteilung befürchtet, wenn man sich darauf nicht einlässt, Stellenabbau folgt.
Erstellt am 08.09.2009 um 11:50 Uhr von Galaxy
@Jojos
warum Stellenabbau? BD wird doch in der Regel eingeführt, damit keine zusätzlichen Stellen für die anfallende Arbeit geschaffen werden müssen und nicht um Stellen abzubauen.
Oder sehe ich dies falsch???
Erstellt am 08.09.2009 um 16:28 Uhr von nicoline
Jojos,
könntest Du mal sagen, welcher TV bei Euch gilt?