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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bezahlung Bereitschaftsdienste - teilweise in Freizeit?

J
Jojos
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns soll plötzlich der Bereitschaftsdienst einer Abteilung teilweise in Freizeit genommen werden und damit wird ein Großteil nicht mehr ausbezahlt. Damit wird in die Bezahlung eingegriffen. Darf der Arbeitgeber dies?? Ist es nicht Mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat??

Nach Tarifvertrag bekommt die Abteilung eine 90% Bezahlung der Bereitschaftsdienste. Durch eine zusätzliche Einstellung (die unnötig war, aber vom AG trotzdem durchgeführt) ist in der Abteilung ein Personalüberhang. Da zuviele MA am Tage anwesend sind, soll der eine oder andere daheim bleiben, diese Minusstunden sollen von den Bereitschaftsdiensten abgeglichen werden. Das führt zu Gehaltseinbußen bei den MA, die nichts dafür können, dass eine Kraft zusätzöich eingestellt wurde.

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Community-Antworten (6)

S
simodo

08.09.2009 um 12:53 Uhr

Hallo Jojos,

habt ihr einen Tarifvertrag? Und von wann bis wann wird Bereischaftsdienst gearbeitet.

R
ridgeback

08.09.2009 um 12:58 Uhr

@Jojos, mit Wirkung vom 1.1.2004 wurde das ArbZG neu gefasst. Seitdem ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit i. S. von § 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG. MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG.

G
Galaxy

08.09.2009 um 13:25 Uhr

@ridgeback

das ist, glaube ich, auch unstrittig. Ich interpretiere die Frage von Jojos so, daß es NICHT um die Anordnung oder Verteilung der Arbeitszeit im BD geht, sondern ob der AG einfach bestimmen kann, wie dieser Dienst "vergütet" wird, ob mit "nur Bezahlung", "Nur Freizeit" oder "Bezahlung und Freizeit" und dieses nach Gutdünken des AG. Oder ob dieses der Mitbestimmung des BR unterliegt. Und dieses müsste ja in einem TV, sofern einer für Jojos Betrieb gilt, geregelt sein. Im TVöD zumindest gibt es einen Regelungsansatz...

J
Jojos

08.09.2009 um 13:35 Uhr

Hallo ridgeback,

genau das war die Frage! Danke! Im Tarifvertrag steht "mit Zustimmung des Beschäftigten"! Allerdings wird in der Abteilung befürchtet, wenn man sich darauf nicht einlässt, Stellenabbau folgt.

G
Galaxy

08.09.2009 um 13:50 Uhr

@Jojos

warum Stellenabbau? BD wird doch in der Regel eingeführt, damit keine zusätzlichen Stellen für die anfallende Arbeit geschaffen werden müssen und nicht um Stellen abzubauen. Oder sehe ich dies falsch???

N
nicoline

08.09.2009 um 18:28 Uhr

Jojos, könntest Du mal sagen, welcher TV bei Euch gilt?

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