Bezahlung Bereitschaftsdienste - teilweise in Freizeit?
Bei uns soll plötzlich der Bereitschaftsdienst einer Abteilung teilweise in Freizeit genommen werden und damit wird ein Großteil nicht mehr ausbezahlt. Damit wird in die Bezahlung eingegriffen. Darf der Arbeitgeber dies?? Ist es nicht Mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat??
Nach Tarifvertrag bekommt die Abteilung eine 90% Bezahlung der Bereitschaftsdienste. Durch eine zusätzliche Einstellung (die unnötig war, aber vom AG trotzdem durchgeführt) ist in der Abteilung ein Personalüberhang. Da zuviele MA am Tage anwesend sind, soll der eine oder andere daheim bleiben, diese Minusstunden sollen von den Bereitschaftsdiensten abgeglichen werden. Das führt zu Gehaltseinbußen bei den MA, die nichts dafür können, dass eine Kraft zusätzöich eingestellt wurde.
Community-Antworten (6)
08.09.2009 um 12:53 Uhr
Hallo Jojos,
habt ihr einen Tarifvertrag? Und von wann bis wann wird Bereischaftsdienst gearbeitet.
08.09.2009 um 12:58 Uhr
@Jojos, mit Wirkung vom 1.1.2004 wurde das ArbZG neu gefasst. Seitdem ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit i. S. von § 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG. MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG.
08.09.2009 um 13:25 Uhr
@ridgeback
das ist, glaube ich, auch unstrittig. Ich interpretiere die Frage von Jojos so, daß es NICHT um die Anordnung oder Verteilung der Arbeitszeit im BD geht, sondern ob der AG einfach bestimmen kann, wie dieser Dienst "vergütet" wird, ob mit "nur Bezahlung", "Nur Freizeit" oder "Bezahlung und Freizeit" und dieses nach Gutdünken des AG. Oder ob dieses der Mitbestimmung des BR unterliegt. Und dieses müsste ja in einem TV, sofern einer für Jojos Betrieb gilt, geregelt sein. Im TVöD zumindest gibt es einen Regelungsansatz...
08.09.2009 um 13:35 Uhr
Hallo ridgeback,
genau das war die Frage! Danke! Im Tarifvertrag steht "mit Zustimmung des Beschäftigten"! Allerdings wird in der Abteilung befürchtet, wenn man sich darauf nicht einlässt, Stellenabbau folgt.
08.09.2009 um 13:50 Uhr
@Jojos
warum Stellenabbau? BD wird doch in der Regel eingeführt, damit keine zusätzlichen Stellen für die anfallende Arbeit geschaffen werden müssen und nicht um Stellen abzubauen. Oder sehe ich dies falsch???
08.09.2009 um 18:28 Uhr
Jojos, könntest Du mal sagen, welcher TV bei Euch gilt?
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