Bei uns soll plötzlich der Bereitschaftsdienst einer Abteilung teilweise in Freizeit genommen werden und damit wird ein Großteil nicht mehr ausbezahlt.
Damit wird in die Bezahlung eingegriffen. Darf der Arbeitgeber dies?? Ist es nicht Mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat??

Nach Tarifvertrag bekommt die Abteilung eine 90% Bezahlung der Bereitschaftsdienste. Durch eine zusätzliche Einstellung (die unnötig war, aber vom AG trotzdem durchgeführt) ist in der Abteilung ein Personalüberhang. Da zuviele MA am Tage anwesend sind, soll der eine oder andere daheim bleiben, diese Minusstunden sollen von den Bereitschaftsdiensten abgeglichen werden. Das führt zu Gehaltseinbußen bei den MA, die nichts dafür können, dass eine Kraft zusätzöich eingestellt wurde.