Erstellt am 31.01.2017 um 10:21 Uhr von Kölner
Hilf mir mal:
Was soll denn daran "schlimm" sein?
Erstellt am 31.01.2017 um 10:23 Uhr von gironimo
Ein wenig zu knappe Infos. Aber immerhin gibt es ja den § 87 Abs. 1 Nr. 1+2 BetrVG. Das ist vielleicht ein Ansatzpunkt.
Erstellt am 31.01.2017 um 11:21 Uhr von nicoline
@Kölner
Ein ergonomischer Schichtplan / Dienstplan, unter Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Empfehlungen beinhaltet maximal 5 Arbeitstage am Stück.
*Welche Möglichkeiten haben wir als BR*
Dienstplan ablehnen!
Vermutungsmodus an:
Die Dienstpläne werden gar nicht mitbestimmt:
Vermutungsmodus aus.
Erstellt am 31.01.2017 um 11:56 Uhr von petermännchen
Das sind eben nur Empfehlungen....
Erstellt am 31.01.2017 um 12:03 Uhr von nicoline
Ja! Und was genau möchtest du mit dieser Äußerung mitteilen?
Erstellt am 31.01.2017 um 14:05 Uhr von petermännchen
Es ist nur eine Empfehlung- kein muß.
In Krankenhäusern ist es Gang und Gebe das 10 Tage am Stück gearbeitet wird- von Mittwoch bis Sonntag und dann wieder von Montag bis Freitag. Oder der berühmte Rollendienstplan. Was sagt der Tarifvertrag oder die Arbeitsordnung oder die BV zu den ArbZeiten des Fragenstellers?
Antwort 2 ist doch gar nicht so übel- Mit deiner Argumentation zu den arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen + beruf und Familie + work- life- ballance etc. lässt sich doch schon mal was anfangen.
Erstellt am 31.01.2017 um 15:25 Uhr von Hoppel
@ petermännchen
"In Krankenhäusern ist es Gang und Gebe das 10 Tage am Stück gearbeitet wird- von Mittwoch bis Sonntag und dann wieder von Montag bis Freitag."
Das ist doch ziemlicher Nonsens!
@ peterp
"Welche Möglichkeiten haben wir als BR gegen die Arbeitszeitstreckung bei einigen Kollegen vorzugehen? 30h/Wo bis 10 Tage durcharbeiten"
Ehrlich gesagt verstehe ich Deine Frage noch nicht einmal ansatzweise!
Haben einige KollegInnen einen 30 Stundenvertrag/pro Woche und diese 30 Stunden sollen jetzt auf 10 Tage gestreckt werden? Die KollegInnen also an 10 Tagen hintereinander jeden Tag nur 3 Stunden arbeiten?
Erstellt am 31.01.2017 um 15:31 Uhr von nicoline
Petermännchen,
*In Krankenhäusern ist es Gang und Gebe das 10 Tage am Stück gearbeitet wird-*
Ich weiß, ich arbeite dort, dass heißt aber noch lange nicht, dass es gesund ist, so zu arbeiten. Und da wo nicht 24/7/ 365 gearbeitet wird, kann man durchaus auch als BR die bestmöglichen Bedingungen fordern um wenigstens erträgliche Bedingungen zu erhalten.
Und im Grunde habe ich nichts anderes gesagt als in Antwort 2. Kein AG geht gerne vor die Einigungsstelle, also wird er sich auf den BR zubewegen müssen nach einer Ablehnung gem §87 Abs. 1 Nr. 2.
Erstellt am 31.01.2017 um 17:42 Uhr von petermännchen
Soso Hoppel- welcher Teil des Satzes genau ist denn Nonsens?
Nein Nicoline, das sagt keiner das es gesund ist. Und das ist auch meine Meinung. Mit 20 war man Rebell- 12 Nachtdienst sind doch kein Problem am Stück. Nun sind 20 Jahre vergangen und meine Betrachtung ist vüllig anders. Auch die 10 tage am Stück halte ich nicht für gut. Aber genau so leicht machen es sich die Dienstplaner denn der Tarifvertrag gibt es nunmal her.
Schließe mich aber auch Hoppel an, die gestellte Frage ist wenig aussagekraeftig.