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Überstunden im gesetzlichen Rahmen automatisch abgegolten?

M
Mega
Okt 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Unternehmen wird unterschieden zwischen gewerblich und kaufmännisch Angestellten. Während die gewerblichen Mitarbeiter die genehmigten Überstunden abfeiern dürfen, enthält der Arbeitsvertrag für die Kaufleute die allgemeine Klausel "Überstunden sind im gesetzlich zulässigen Rahmen mit dem Gehalt abgegolten".

Ist eine solche Floskel vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter zulässig?

Und falls die Klausel tatsächlich rechtens ist, würde das dann heißen, dass bei einer 5-Tage-Woche automatisch 40 Überstunden im Monat dauerhaft im Gehalt inbegriffen sind?

Diese Regelung scheint mir persönlich doch ziemlich ungerecht zu sein. Es sei denn, man hat im Rahmen eines größeren Gehaltes diesen Punkt ausdrücklich besprochen und geregelt. Dies trifft in unseren Fällen mehrheitlich anscheinend nicht zu und ist den Betroffenen so nicht bewusst.

Was ist von dieser Klausel zu halten? Haben die Kollegen nun einfach "Pech gehabt", weil sie den Arbeitsvertrag so unterschrieben haben?

Ich freue mich auf euer Feedback.

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Community-Antworten (3)

S
Stefan1808

09.10.2023 um 13:40 Uhr

Hallo, wir hatten bei uns ein sehr ähnliches Problem. Daher habe ich mich dann zu dem Zeitpunkt mal Schlau gemacht und bin mit diesen Tipps hier,

https://www.finanztip.de/arbeitsvertrag/arbeitszeitgesetz-ueberstunden/#:~:text=%E2%80%9E%C3%9Cberstunden%20werden%20nicht%20gesondert%20verg%C3%BCtet,des%20monatlichen%20Grundgehalts%20gesondert%20bezahlt

sehr gut gefahren. Diese Regelung ist nun bei uns im Unternehmen gültig.

Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter

G
GabrielBischoff

09.10.2023 um 13:42 Uhr

Eine solche pauschale Klausel ist unwirksam, da der Arbeitnehmer nicht erkennen kann, wann Überstunden erforderlich sein sollen (BAG, 01.09.2010, Az. 5 AZR 517/09)

Die Formulierung muss ausreichend klar und verständlich sein - z.B. sowas wie "XX Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten".

M
Moreno

09.10.2023 um 13:50 Uhr

Ich sehe es wie der Bischoff ;-) aber die betroffenen Mitarbeiter müssen selber klagen.

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