Anrechnung Berufsschule und arbeiten nach Unterricht
Hallo, Ich habe in der Woche zwei Berufsschultage, Donnerstag und Freitag. Am Donnerstag habe ich 6 Schulstunden. Der Betrieb rechnet mir für den Tag 6 Ist- Stunden an. Wenn ich das BBiG richtig verstehe, müssten mir 8 Stunden angerechnet werden (bei einer 40 Std.-Woche). Am Freitag habe ich von 8 - 13.20 Uhr Schule. An diesem Tag werden mir auch 6 Stunden angerechnet, ich komme auf 5 Std. 20 Min. Laut BBiG. Ich habe einen Fahrtweg von ca. 1,25 Std. Zum Betrieb zurück. Und soll dann von 16 - 20 Uhr arbeiten, damit ich auf meine Sollzeit komme. Zwischendurch nach Hause lohnt sich nicht, da der Weg noch weiter ist. Diese Pause dazwischen ist schon sehr lang. Ist das okay? Wie sieht es mit den Ist-Zeiten aus. Ist es richtig, wie mein Betrieb das rechnet?
Community-Antworten (10)
09.10.2023 um 08:40 Uhr
Hallo, Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtfindung
Im BBiG Berufsbildungsgesetz § 10 ist der Ausbildungsvertrag vorgeschrieben in § 11 ist aufgeführt was dieser Inhaltlich beinhalten muss. Unteranderem auch die tägliche Arbeitszeit. Auszubildende sind für den Schulbesuch freizustellen dazu gehört auch die Fahrt zur Schule und zum Betrieb § 15. Mit deinem Fahrweg kommst du schon auf 8 Std täglich uns müsstest nicht mehr in den Betrieb.
09.10.2023 um 12:02 Uhr
Für den Donnerstag müssen dir 8 Stunden gut geschrieben werden wenn das eure regelmäßige tägliche Arbeitszeit ist. Die Fahrtzeit von zu Hause in die Berufsschule und zurück nach Hause ist keine Arbeitszeit, die Fahrt von der Berufsschule in den Betrieb aber schon. Am Freitag sind dir für die Berufsschule 5h und 20min gut zuschreiben, inkl. der Fahrtzeit zum Betrieb bist du dann bei ca 6h und 35min, du müsstest noch knapp 1,5 Stunden arbeiten.
10.10.2023 um 16:44 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. @rtjum: Bei den Fahrten war ich mir nicht so sicher. Ich habe gelesen das die Fahrten nicht mehr zur Arbeitszeit zählen. Aber ich soll ja nicht gleich im Anschluss arbeiten, sondern erst um 16 Uhr. Aber auch nach Hause fahren lohnt sich nicht für mich. Ich habe 15 - 30 Minuten zu Hause bevor ich dann wieder zur Firma muss. Gibt es hier eine Regelung, dass man gleich im Anschluss arbeiten soll? Oder ist das okay, dass ich so viel Luft zwischen Schule und Arbeiten habe?
10.10.2023 um 17:48 Uhr
Du musst einmal pro Woche für den Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag länger als 5 Unterrichtsstunden (mind. je 45 Minuten) dauert. Dieser Berufsschultag wird dann pauschal mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit (z.B. acht Stunden) angerechnet. Hast du zwei Berufsschultage in der Woche, gilt diese Regelung nur für einen der Tage. Es kann also sein, dass du am zweiten Tag auch nach mehr als fünf Unterrichtsstunden anschließend noch im Betrieb arbeiten musst. Dann wird dir die konkrete Zeit in der Schule mit Pausen und dem Weg zum Betrieb angerechnet. Besprich mit deinem Betrieb, wie er dies handhabt. Quelle MEBerufe
10.10.2023 um 21:33 Uhr
Abgammeln funktioniert im Berufsleben nur noch in gewissen "Scheinfunktionen" ...
10.10.2023 um 22:33 Uhr
"Gibt es hier eine Regelung, dass man gleich im Anschluss arbeiten soll? Oder ist das okay, dass ich so viel Luft zwischen Schule und Arbeiten habe?"
Wenn solche Pausen "betriebsüblich" sind ... also z.B. in der Gastro, dann wird man da nicht viel dran rühren können (würde ich sagen). Aber woher kommt dann 16 - 20 Uhr?
10.10.2023 um 23:47 Uhr
Ich fasse zusammen. "Abgammeln, Scheinfunktion, Tagträumer"
11.10.2023 um 00:49 Uhr
Gibt es einen einzelnen Begriff dafür, wenn einem Tagträumer offensichtlich das Gehirn "vergammelt"?
11.10.2023 um 12:40 Uhr
"Gibt es einen einzelnen Begriff dafür, wenn einem Tagträumer offensichtlich das Gehirn "vergammelt"?"
Neurodegeneration.
Entweder ausgelöst durch Alzheimer, oder durch zig mögliche Substanzen...
11.10.2023 um 14:57 Uhr
"Neurodegeneration"
Whoa ... cooles Teil. Danke!
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