Erstellt am 17.01.2007 um 17:44 Uhr von Venti
Eine betriebliche Notwendigkeit ist gegeben, da es ein Grundlagenseminar ist und für deine Arbeit förderlich. Also muss er dich von der Schule freistellen. Hat mein Betrieb auch gemacht. Teile die Reaktion der PA dem BR mit, die werden zu handeln wissen!
Erstellt am 17.01.2007 um 20:19 Uhr von BTK
Hallo,
die personalabteilung hat dadrüber eigentlich keine rechte! da die kostenstelle der betriebsrat trägt somit kommt es nur auf deinen meister (vorgesetzten) an ob er dich zu dem semina freistellen kann oder nicht. aber im normalfall sollte es kein problem sein bei fragen zu solchen themen melde dich mal bitte bei Heike Kaufmann die leitet seminare in Böblingen und kennt sich mit dem thema top aus.
Heike Kaufmann
jungeNGG
NGG Landesbezirk Bayern
Tel.: 089 544 157 15
Fax: 089 544 157 20
MfG
Erstellt am 17.01.2007 um 20:45 Uhr von Kölner
@BTK
Jetzt bin ich aber schwer irritiert, wie eine NGGlerin von der Berufsschule auf die Kostenstelle kommt und auch noch angerufen werden will...
Erstellt am 18.01.2007 um 09:15 Uhr von Seebaer
@all
Nur mal eine dumme Frage dazu. Wie sieht es dabei mit der Schulpflicht aus.
Ist in dem Zusammenhang nicht zu vernaxchlässigen.