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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Keine Freistellung für JAV- Grundschulung wg. Berufsschule?

I
Isi1
Nov 2016 bearbeitet

Mein Betriebsrat hat mich als JAV- Vertreterin für die Grundschulung angemeldet. Ich bin im 1. Ausbildungsjahr und habe 2 Tage Berufsschule. Nun sagt mir die Personalabteilung, das ginge nicht, wenn ich Berufsschule hätte. Ist das denn rechtens? ich habe ab sofort bis zum Ende meiner Ausbildung immer 2 Berufsschultage.

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Community-Antworten (4)

V
Venti

17.01.2007 um 18:44 Uhr

Eine betriebliche Notwendigkeit ist gegeben, da es ein Grundlagenseminar ist und für deine Arbeit förderlich. Also muss er dich von der Schule freistellen. Hat mein Betrieb auch gemacht. Teile die Reaktion der PA dem BR mit, die werden zu handeln wissen!

B
BTK

17.01.2007 um 21:19 Uhr

Hallo,

die personalabteilung hat dadrüber eigentlich keine rechte! da die kostenstelle der betriebsrat trägt somit kommt es nur auf deinen meister (vorgesetzten) an ob er dich zu dem semina freistellen kann oder nicht. aber im normalfall sollte es kein problem sein bei fragen zu solchen themen melde dich mal bitte bei Heike Kaufmann die leitet seminare in Böblingen und kennt sich mit dem thema top aus.

Heike Kaufmann

jungeNGG

NGG Landesbezirk Bayern

Tel.: 089 544 157 15

Fax: 089 544 157 20

MfG

K
Kölner

17.01.2007 um 21:45 Uhr

@BTK Jetzt bin ich aber schwer irritiert, wie eine NGGlerin von der Berufsschule auf die Kostenstelle kommt und auch noch angerufen werden will...

S
seebaer

18.01.2007 um 10:15 Uhr

@all Nur mal eine dumme Frage dazu. Wie sieht es dabei mit der Schulpflicht aus. Ist in dem Zusammenhang nicht zu vernaxchlässigen.

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