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Beschluss vs. Betriebsvereinbarung

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Melfice
Okt 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

uns wurde vom Arbeitgeber ein Vorschlag für Sonderurlaubsregeln vorgelegt. Diesem haben wir auch per Beschluss zugestimmt.

Jetzt stellt sich mir die Frage inwieweit hier eine Betriebsvereinbarung von Nöten ist? Wenn ja was sind die gesetzlichen Grundlagen?

Außerdem stellt sich die Frage inwiefern die Arbeitnehmer aus diesem Beschluss Rechte ableiten können, wenn per Mail kommuniziert wird, dass es diesen Beschluss gibt oder ob dies unter die Regelungsabrede fällt?

Vielen Dank schon mal

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Community-Antworten (7)

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Muschelschubser

06.10.2023 um 13:01 Uhr

Auch Regelungsabreden sind nach §77 Abs. 1 BetrVG wirksam, wenn ein rechtmäßiger BR-Beschluss vorliegt. Und da die Sonderurlaubsregeln ja nicht allein auf dem Beschluss des BR basieren, sondern eine Reaktion auf den Entwurf des AG sind, handelt es sich definitiv um eine gültige Regelungsabrede.

Hierzu bedarf es noch nicht einmal einer besonderen Form. Es würde eine Bekanntmachung des AG reichen, z.B. "Nach Abstimmung mit dem BR erlässt die GL folgende Regelungen..."

Dort getroffene Regelungen können die Arbeitnehmer also rechtmäßig beanspruchen.

Die Notwendigkeit einer BV würde ich vom Umfang der zu regelnden Umstände abhängig machen. Grundsätzlich finde ich bei dauerhaften Regelungen eine BV sauberer, aber man kann sich natürlich auch damit überfluten, wenn man aus jeder kleinen Angelegenheit eine BV stricken soll. Regelungen zur BV würdest Du ebenfalls im 77er finden.

Zumal ja vieles schon im BGB, BUrlG, EUGH-Urteilen oder in TVs geregelt ist - da muss man sich überlegen, was für eine BV dann überhaupt noch relevant wäre (und bei der Gelegenheit natürlich aufpassen, dass der AN sich durch die hausinternen Regelungen nicht verschlechtern darf).

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Moreno

06.10.2023 um 13:55 Uhr

Der BR kann seine Mitbestimmung natürlich auch anders als in einer BV ausüben. Aber in diesem Fall würde ich auf jeden Fall eine BV anstreben.

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XYZ68

06.10.2023 um 14:22 Uhr

Was will der Arbeitgeber denn eigentlich genau regeln in dieser Regelungsabrede. Geht es hier "nur" darum, dass ggf. Dokumente zum Nachweis vorgelegt werden sollen oder in welchem Zeitraum man z.B. den Sonderurlaubstag für den Umzug nehmen darf? Hier würde mir persönlich eine Regelungsabrede reichen.

Geht es darum, in welchen Fall und wieviel Sonderurlaub gewährt ist, und es gibt keine Regelung im Tarifvertrag, wäre ich eher bei eine BV.

NB
nicht brauchen

06.10.2023 um 14:47 Uhr

Das Problem bei Regelungsabreden ist, dass neue Mitarbeiter das evtl. nicht wissen. BV müssen öffentlich sein. Daher ist eine BV besser. Auch glaube ich wegen der Nachwirkung.

C
Catweazle

06.10.2023 um 15:19 Uhr

Eine Regelungsabrede regelt lediglich das Verhalten zwischen BR und AG. Die AN können hieraus keine Rechte herleiten. Ich denke, hier ist eine BV notwendig. Ein Beschluss des BR bedeutet ja nicht, dass der AG damit einverstanden ist.

G
ganther

07.10.2023 um 02:31 Uhr

bin bei Catweazle und celestro. Eine Regelungsrede hat eben gerade nicht die gleiche Wirkung. Außer der AG würde plötzlich noch eine Gesamtzusage gegenüber den AN abgeben... das wäre dann "selbst schuld" :)

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IlkaB

09.10.2023 um 10:45 Uhr

Ich habe gelernt, dass eine Regelungsabrede nur so lange gilt, wie das Gremium, dass ihr zugestimmt hat im Amt ist.

Ihr solltet unbedingt eine Betriebsvereinbarung dazu erstellen.

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