Erstellt am 06.10.2023 um 05:17 Uhr von Tagträumer3
Recht einfache Antwort ...
Verringerung ja, bei einer Erhöhung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html
Nur weil die Stunden identisch sind, heißt das nicht, dass das Arbeitsergebnis anschließend ebenfalls identisch ist. Von daher muss ein AG genau abwägen, wer konkret erhöhen möchte, am Ende verpufft die Erhöhung und er hat nur Geld ausgegeben.
Erstellt am 06.10.2023 um 09:06 Uhr von Muschelschubser
Mich würde mal die Begründung interessieren.
Kommt das "Veto" von der direkten Vorgesetzten oder direkt vom AG?
Hätte die direkte Vorgesetzte die Kompetenz, hierüber zu entscheiden?
Wenn der AG diese Entscheidung getroffen hat, dann hat er scheinbar tatsächlich ein Interesse daran, diese 5 Stunden einzusparen. Dann hätte der Tagträumer tatsächlich Recht im Hinblick auf Reduzierung / Aufstockung nach TzBfG.
Wenn die direkte Vorgesetzte einfach mault weil Du direkt den AG gefragt hast, obwohl sie es gar nicht zu entscheiden hat, dann würde ich einfach nochmal das klärende Gespräch suchen.
Dennoch würde ich auf jeden Fall versuchen, eine Begründung für die Ablehnung einzufordern, um dann zu sehen wie man angemessen darauf reagieren kann.
Erstellt am 06.10.2023 um 13:39 Uhr von Catweazle
Lies mal § 8 TzBfG. Wenn der Arbeitgeber deinen Teilzeitwunsch unbegründet ablehnt oder ignoriert hat er ihn rechtlich zugestimmt. Du kannst ggfl. versuchen den Anspruch arbeitsgerichtlich durchzusetzen. Das funktioniert auch ohne Anwalt. Gerichtskosten fallen nicht an.
Erstellt am 09.10.2023 um 15:00 Uhr von rtjum
Habt ihr denn eure direkte Vorgesetzte nicht dazu angesprochen? -> Auch wenn es Kindergartenverhalten ist, so reagieren Menschen die übergangen werden halt gerne.
Wie viele Stunden machst Du denn momentan? kann es auch an sowas liegen, dass die Verteilung dann nicht mehr stimmt?