40 Stundenwoche auf 37,5 Stunden reduzieren
Hallo,
unser AG möchte bei 4 Mitarbeitern die Arbeitszeit von 40 auf 37,5 Stunden reduzieren weil weniger Arbeit. Im Arbeitsvertrag der Mitarbeiter steht das der AG die Arbeitszeit auf bis zu 30 Stunden reduzieren kann.
Wie können wir das verhindern bzw.welche möglichkeiten haben wir.
Community-Antworten (3)
02.09.2010 um 15:53 Uhr
Moin, schau Dir mal den § 87 Abs.1 Nr2+3 an.
02.09.2010 um 16:23 Uhr
@Werner, wenn das so im Arbeitsvertrag der MA steht sehe ich da keine möglichkeit das zu verhindern. Arbeitsvertrag ist Individualrecht, wenn der AN das nicht wollte hätte er nicht unterschreiben dürfen. Oder sehe ich das falsch??
03.09.2010 um 08:15 Uhr
Moin mainpower, die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG betrifft alle betrieblichen Arbeitszeiten. Es spielt keine Rolle, welche Art Vertragsverhältnis die jeweiligen Beschäftigten haben. Auch für kurzzeitig beschäftigte Aushilfen und für Leiharbeitnehmer darf der Arbeitgeber die Arbeitszeiten nicht einseitig festlegen. Die Arbeitszeiten einzelner Personen sind ebenfalls mitbestimmungspflichtig, weil sie in der Regel kollektiven Bezug haben. Die Arbeitszeit der einzelnen Person wirkt sich auf den Betriebsablauf insgesamt aus, und sie ist in der Regel auch betrieblich erforderlich.
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