Räumliche Entfernung von Mobbern und Gemobbten
Hallo Mitstreiter Wir haben eine Kollegin welche vor einem Jahr von einer anderen gemobbt wurde. Die mobbende Kollegin hat dies schon einmal gemacht und eine Kollegin dazu getrieben zu kündigen. Leider ist damals die Kollegin erst nach ihrer Kündigung zum BR gekommen und hat alles erzählt. Der jetzige Fall in dem die mobbende Kollegin vor einem Jahr eine Kollegin so schlimm gemobbt hat, das sie vor der GL einen Zusammenbruch bekommen hatte und ins Krankenhaus musste, wurde folgendermaßen gelöst. Der BR war mit einbezogen und wir haben uns mit der GL darauf verständigt die mobbende Kollegin an einen anderen Standort zu versetzten. Der Standort ist nicht weit vom jetzigen entfernt und sie arbeitet immer noch für die selbe Abteilung in der die Kollegin ist, die von ihr gemobbt wurde. Sie war damals ihre Vorgesetzte was jetzt auch nicht mehr der Fall ist. Wir haben uns für diesen Weg entschieden weil schwer etwas zu beweisen war. Die gemobbte Kollegin welche vor einigen Jahren gekündigt hat und mir als BRV alles berichtete möchte nichts mehr mit der Sache zu tun haben und dazu aussagen. Aber mit unserer jetzigen Lösung konnten alle bis jetzt mehr oder weniger gut leben. Nun werden alle Standorte zusammengezogen und in einer Zentrale untergebracht was bedeutet das Mobber und Gemobbte wieder räumlich zusammen sind. Das kann nicht gut sein und geht auch nicht gut, die gemobbte Kollegin ist jetzt schon fix und fertig. GL ist nicht bereit etwas zu ändern da beide zwar benachbart aber in getrennten Zimmern sitzen. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich die GL zu einer größeren räumlichen Trennung zu zwingen.
Community-Antworten (10)
17.07.2014 um 18:08 Uhr
Das Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass „der Arbeitgeber als Störer nicht nur dann in Anspruch genommen werden (kann), wenn er selbst den Eingriff begeht oder steuert, sondern auch dann, wenn er es unterlässt, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen wird“. Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfasst der Begriff des „Mobbing“ fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefasster Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der Gelegenheit ist ausreichend. LAG Thüringen, Urteil vom 10. April 2001, Az. 5 Sa 403/00
17.07.2014 um 17:28 Uhr
Oh mein Gott... Ihr wisst doch gar nicht ob der Begriff 'Mobbing' hier überhaupt angebracht ist. Was leistet ihr Euch denn da? Ein wildes Stochern im Nebel?
Ganz ganz aufrichtig: Das ist Kindergeburtstag mit Tralalala und Förmchenverstecken. Entweder geht man die Sache von Anfang an richtig und professionell an oder man lässt es bleiben. Jetzt irgendwelche Forderungen und Hinweise zu geben ist lächerlich...
17.07.2014 um 17:32 Uhr
Vielleicht solltet Ihr einen Experten einer Mobbingberatung hinzuziehen. Der kann das ganze Geschehen vielleicht besser werten und ggf. auch Tipps geben.
17.07.2014 um 18:03 Uhr
"Gut gemeint" ist häufig die Mutter von "schlecht gemacht"...
Die "mobbende" Kollegin wird man heute nicht mehr für Handlungen vor einem Jahr sanktionieren können.
Die "gemobbte" kollegin ist so weit mit den Nerven runter dass sie bereits bei dem Gedanken mit dieser Kollegin in einem Gebäude arbeiten zu müssen fix und fertig ist.
Ergo: Die Mobberin muss nun nicht einmal mehr selber tätig werden, damit die Gemobbte Kollegin nervlich zu Grunde geht.
Entweder hat der Arbeitgeber hier so viel Stil, dass er etwas für die gemobbte Kollegin tut, oder diese sollte sich schleunigts nach einem neuen Arbeitgeber umsehen.
17.07.2014 um 18:29 Uhr
seesee...und nun?
18.07.2014 um 10:28 Uhr
Ich würde der gemoppten Kollegin raten ein Mobbing - Tagebuch zu führen in dem sie sämtliche verbalen Angriffe gegen ihre Person mit Datum und Uhrzeit dokumentiert . Nur so hat sie etwas verwertbares für den BR , AG oder gar einen Arbeitsrichter in der Hand .
18.07.2014 um 10:52 Uhr
Zitat (Husmeester): "Ich würde der gemoppten Kollegin raten ein Mobbing - Tagebuch zu führen in dem sie sämtliche verbalen Angriffe gegen ihre Person mit Datum und Uhrzeit dokumentiert ."
Mir scheint es, dass der Sachverhalt überhaupt nicht gelesen wurde. "Bison" hat geschrieben: "... die gemobbte Kollegin ist jetzt schon fix und fertig." Und da geht Ihr zu ihr hin und sagt: "Ach gute Frau, jetzt lässt Du Dich erst mal wieder mobben und dann schreibst Du das alles brav auf und dann kannst Du damit vors Arbeitsgericht ziehen!"?
18.07.2014 um 13:44 Uhr
@Pjöööng
gut erkannt. Mit dem Tagebuch ist ein guter Hinweis aber das möchte ich der Kollegin nicht zumuten. Außer der Fürsorgepflicht des AG gegenüber seinen Mitarbeitern fällt mir kein Ansatzpunkt ein zu verhindern das die mobbende Kollegin durch das Zasammengehen aller Außenstellen wieder genau ein Büro weiter sitzt. Das macht natürlich schon was mit einem wenn man jeden Tag denjenigen sieht der einem zum Zusammenbruch gebracht hat. Und ja wahrscheinlich war es von uns als BR naiv zu denken die Versetzung wäre die beste Lösung. Aber jeder der damit zu tun hat weiß wie schwer die Beweislast ist. Danke für eure Anregungen
18.07.2014 um 13:53 Uhr
Das kann eigentlich nicht gut gehen, selbst wenn die mobbende Kollegin jetzt die netteste Frau der Welt geworden ist.
Von daher wäre durchaus zu überlegen ob man die Problematik nicht ganz anders angeht indem man den Arbeitgeber mal darauf anspricht, inwieweit er eine der beiden bei der Suche nach einer alternativen beruflichen Chance unterstützen würde.
18.07.2014 um 14:22 Uhr
Wurde versucht alle Parteien mal an einen Tisch zu setzen und das Problem in einem vernüftigen Gespräch (mit Moderator) zu klären?
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