Neueinstellung verweigern wegen Wunsch eines AN seinen Beschäftigungsgrad zu erhöhen
Der AG will eine neue AN als Schwangerschaftsvertretung einstellen. Die Einstellung ist also befristet, der Beschäftigungsgrad entspricht der Höhe der zu vertretenden Kollegin (75%).
Eine andere Kollegin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und einem Beschäftigungsgrad von 75% möchte diesen auf 80% erhöhen. Der AG will ihm dass nicht zugestehen.
Ist es arbeitsrechtlich anfechtbar, die Neueinstellung abzulehnen, mit dem Verweis auf die Kollegin, die gern 80% haben möchte, bzw., der Einstellung nur zuzustimmen, wenn die diese Kollegin 5% abbekommt - für die Zeit, in der die zu vertretende Kollegin schwanger ist und im Erziehungsurlaub?
Community-Antworten (2)
10.05.2013 um 19:41 Uhr
Grundsätzlich gelten als Zustimmungverweigerungsgründe nur die im § 99 BetrVG aufgeführten Gründe.
Wenn die eine Kollegin 5 %-Punkte mehr arbeitet, ersetzt sie ja damit nicht die zu ersetzende Kollegin. Durch die Einstellung einer Schwangerschaftsvertretung hat die andere Kollegin ja keinen Nachteil. Der AG verweigert ihr ja nicht die Aufstockung wegen der Einstellung, sondern aus anderen Gründen, die zu hinterfragen wären.
Ich denke, da bekommt ihr keinen echten Verweigerungsgrund hin.
11.05.2013 um 11:42 Uhr
@ muddy
Dass eine andere Kollegin ihre Stunden um 5% aufstocken will, stellt definitiv keinen Widerspruchsgrund dar.
- wird vom AG keine 80% Stelle angeboten
- ist der AG nicht verpflichtet, den Stundenumfang einer zu besetzenden Stelle splitten zu müssen, um dem Wunsch nach Aufstockung der Arbeitszeit eines AN nachkommen zu können
"§ 9 TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem entgegenstehen. ... Der Anspruch nach § 9 TzBfG setzt voraus, dass ein "entsprechender freier Arbeitsplatz" zu besetzen ist. Dazu muss zumindest ein freier und nach dem Willen des Arbeitgebers zu besetzender Arbeitsplatz vorhanden sein. Dieser muss dem Arbeitsplatz entsprechen, auf dem der Arbeitnehmer, der den Verlängerungswunsch angezeigt hat, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ausübt. Damit wird eine Vergleichbarkeit der Arbeitsplätze vorausgesetzt. Diese liegt nach § 2 Abs. 1 Satz 3 TzBfG vor, wenn die Tätigkeit gleich oder zumindest ähnlich ist. Eine ausreichende Vergleichbarkeit ist nur dann gegeben, wenn beide Tätigkeiten die gleichen Anforderungen an die Eignung der Arbeitnehmer stellen. ... Der Arbeitgeber ist im Rahmen des § 9 TzBfG nicht verpflichtet, den freien Arbeitsplatz den Arbeitszeitwünschen des Arbeitnehmers anzupassen."
BAG, 8.05.2007, Az.: 9 AZR 874/06
Verwandte Themen
Betriebsbedingte Kündigung trotz Neueinstellung?
ÄlterUnser BR wurde kürzlich darüber informiert, daß ein AN betriebsbedingt gekündigt werden soll, da seine Stelle ersatzlos gestrichen wird. Vor knapp 2 Jahren wurde in der Abteilung in der er arbeitet ei
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Neueinstellung rückwirkend ohne Info BR - Zustimmung wegen Formfehler (§ 92) verweigern?
ÄlterDurch Zufall hat der BR erfahren, dass der AG nun schon zum wiederholten Mal rückwirkend eine Neueinstellung ohne Information an den BR vorgenommen hat .(Einstellung erfolgte schon zum 01.10.06). Könn
Neueinstellung ohne durch Pako verabschiedetes Niveaubeispiel
ÄlterHallo alle zusammen, wir haben momentan folgendes Problem auf dem Tisch: Neueinstellung eines MA als SPC Messer. Die paritätische Kommission hat das vorliegende Niveaubeispiel dazu noch nicht
Frage zur 1-Wochen-Frist bei Neueinstellung ?
ÄlterHallo, wir haben immer Dienstags vormittags unsere wöchentliche Sitzung. Letzten Dienstag bekamen wir nach der Sitzung von der Personalabteilung einen Antrag auf Neueinstellung. Morgen (Dienstag