Zeitverträge/Schwangerschaftsvertretung/Betriebsratamtmissbrauch
Hallo, mein Anliegen ist etwas weiträumiger. Ich bin in der Pflege als PH 2005 mit einem 600Std. Kurs angefangen. Habe in einem Seniorenheim mein Praktikum gemacht, wurde danach mit einem Jahresvertrag (bis 15.12.06) eingestellt. Kurz vor Ende des Jahresvertrages wurde mir gesagt, dass kein Bedarf mehr bestünde. Im selben Atemzug musste ich feststellen, dass aber wieder neue Bewerber Schlange standen und auch genommen wurden. Der selbe Arbeitgeber gab mir einen Monat nach Ablauf meines Jahresvertrages (15.01.07) einen Vertrag einen erneuten Jahresvertrag, aber als Gringbeschäftigte und bin beim Arbeitsamt gemeldet geblieben.Ist das rechtens??? obwohl in dem Betrieb immer neue Kräfte gebraucht und diese mit Jahresverträge versorgt werden? Da wird doch eine Befristung nur noch als Ausbeutung und Verschleiß an einzelnen AN gesehen oder sehe ich das falsch?
Wiederum habe ich dann 01.04.07 meine Geringfügigkeit in dem Seniorenheim aufgegeben und habe nahtlos in der selben Firma, selber Name nur anderm Bezirk als Krankheitsvertretung angefangen diese ist wieder als PH tätig, habe dann nahtlos im Nov.07 als Mutterschutzvertretung einer Kollegin einen erneuten Vertrag bekommen. Diese Kollegin meldete sich erst ende Jan.08(da kam das Baby zur Welt) das sie nun doch für 2 Jahre zuhause bleibt. Mein Vertag endet nun am 31.03.08 und verlängert sich nicht, da sie ja angeblich für diese Kollegin keinen einstellen wollen. Meine Fragen:
- Wenn ich Nahtlos in der selben Firma nur in einem anderen Bezirk einen Vertrag unterzeichne und einen Monat Unterbrechung (15.12.06-14.01.07)habe, habe ich keine Betriebszugehörigkeit oder wird das nie miteinander berücksichtigt?
- Wenn, so wie mir gesagt wurde kein Bedarf an Mitarbeiter besteht und die Schwangerschaftsvertretung daher nicht gebraucht wird, ist das für mich in Ordnung. Ich habe aber festgestellt, dass es nun doch ein Bewerber gibt, die für diese Stelle eingestellt werden soll. Diese Kollegin wurde aber in der Probezeit gekündigt(3xKrank innerhalb kürzester Zeit), daher bekam ich ihren Vertrag. Diese Kollegin ist eine Freundin unserer Betriebsrätin. Nun kann ich auch nachvollziehen, dass die Betriebsrätin kein gutes Wort für mich einlegte. Ist das nicht Ausnutzung des Amtes? Geschäftsleitung wechselt und schon sitzt die vom Betriebsrat und drückt Mitleid für ihre Freundin?
Frage: Habe ich da Chancen dagegen anzugehen? Da nun offensichtlich doch eine als Schwangerschaftsvertretung gebraucht wird??
Ich habe eine schriftliche Absage vom17.01.08 darin steht auch, dass sie meine Bewerbung aber entsprechend berücksichtigen, wenn die Möglichkeit gegeben ist. Mein Zwischenzeugnis vom 04.01.08 welches ich selbst beantragte, sagt aber auch aus im letztem Satz: Wir wünschen uns auch zukünftig die Fortsetzung dieser stets guten Zusammenarbeit. Ist doch sogesehen eine Vera...... der wie soll ich das alles bei der Firma verstehen. Nie Krank immer da, immer eingesprungen. Um Rat wäre ich super Dankbar.
Andere Kollegin wurde gestern am 27.02.gesagt, dass sie nun gehen muß. Diese Kollegin hat einen Jahresvertrag mit halbem Jaht Probezeit. Probezeit endet am 29.02. diese Kollegin hat nicht einmal die Chance sich rechtzeitig Arbeitslos zu melden noch wurden die 2 Wochen kündigungsfrist vor Ablauf der Probezeit eingehalten wie im Vertrag steht. Kann der AG einfach heut auf morgen den Jahresvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen? Oder muss die Firma die Kollegin bis zum Ablauf des Jahresvertrages beschäftigen? Es gibt keinen offensichtlichen Grund sie zu kündigen, da dort Exen gesucht werden. Diese Kollegin ist gerade runter von der Schulbank und hat natürlich nicht das Wissen von 10 J. Berufserfahrung. Über baldige Antworten würden meine Kollegin und ich uns sehr freuen. Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (2)
27.02.2008 um 17:12 Uhr
Hier hilft Dir sicher das Teilzeit- und Befristungsgesetz weiter.
Ich weiss Paragraphenreiterei, aber bei der verzwickten Lage solltest Du dieses nicht nur kennen, sondern Dich auch bei Verdi melden. Die könnten Dir dann schonmal helfen!
Falls Du noch nicht der Gewerkschaft beigetreten sein solltest, dann kannst Du Dich ja mal bei mir melden!
27.02.2008 um 19:49 Uhr
Also ich habe deine Fragen mehrfach gelesen - so ganz verstanden allerdings nciht. Vielleicht liegt das an meiner Haarfarbe, wer weiß... Hier dennoch mein Versuch dir zu helfen. Du wurdest also mehrfach befristet beschäftigt, stimmt das? Wenn dein befristeter AV einen Sachgrund hat, also z.B. als Schwangerschaftsvertretung, dann gibt es da vom Gesetzgeber keine festgesetzten Zielrichtilinien (wie bei einem befristeten AV ohne Sachgrund - max 3 mal verlängern und nciht länger als zwei Jahre). Nach vollendung des Sachgrundes, kann der AG auch durchaus eine weiter Beschäftigung aus einem anderen Sachgrund befristen - ja, leider geht das. Im Prinzip kann das ewig so weiter gehen, allerdings hat der BR da immer ein Mitspracherecht. Wegen der anderen Sache, kannst du dem BRM glaube ich keine Vorwürfe machen. Erstens hat immer das gesamte Gremium das MBR und nciht ein einzelnes BRM, und zweitens las es sich so, als dass die "Freundin" doch eh schon weg ist. Von daher kann man dem BRM glaube ich keine Pflichtverletzung vorwerfen und Amtsmißbrauch schon mal gar nicht. Selbst bei der Abstimmung über die "Freundin" hätte es mit beschließen können, aber das ist ein anderes Thema. Ich weiß nciht, ob ich weiterhelfen konnte, habe es aber zumindest versucht.
Alles Gute
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