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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eingruppierung in niedrigere Entgeltgruppe

M
melodie
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen, folgende Frage: unsere stellvertretende Küchenleitung (ausgebildetet Diätassistentin) ist vom GF ist von ihrer Leitungsfunktion enthoben, ist aber trotzdem noch in der alten TG. Muss sie nicht in eine niedrigere Entgeltgruppe? Wäre zwar hart, aber gerecht oder sieht ein Gesetz es anders? Es liegt dem BR keinerlei Zustimmung vor. Danke für eure Antworten

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Community-Antworten (6)

O
Oblatixx

14.03.2014 um 09:07 Uhr

Ihr solltet nicht darum kämpfen, dass sie weniger bekommt, sondern solch einen Fall zum Anlass nehmen, vielleicht andere Mitarbeiter auch "aufstufen" zu lassen.

N
Nubbel

14.03.2014 um 09:22 Uhr

habt ihr ne anhörung zur versetzung der kollegin bekommen? das sie weniger gehalt bekommen soll, kann nicht ernsthaft euer anliegen sein?!?

G
gironimo

14.03.2014 um 10:29 Uhr

Sehe ich auch so. Der BR ist doch die Interessenvertretung des AN.

P
paula

14.03.2014 um 16:28 Uhr

ein BR der den TV GANZ hoch hält.....

L
Laffo

16.03.2014 um 22:05 Uhr

@melodie

..was haltet ihr davon, die anderen gleichbeschäftigten AN in die selbe TG anheben zu lassen?..

K
Kölner

16.03.2014 um 22:20 Uhr

Warum kündigt der BR dem AN nicht einfach?

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