Umgruppierung aus Krankheitsgründen in eine niederige Entgeltgruppe - wie kann der BR eine Übergangslösung von der jetzigen Entgeltgruppe in die zukünftige Entgeltgruppe erreichen?
Hallo, bei Umgruppierung und Versetzung aus Krankheitsgründen in eine niederige Entgeltgruppe möchte der Betriebsrat eine Übergangslösung von der jetzigen Entgeltgruppe in die zukünftige Entgeltgruppe erreichen, desweiteren möchte der Betriebsrat eine moderate Anpassung der bisher gezahlten Übertariflichen Zuschläge für den Kollegen durchsetzen.
Welche Begründung muss der Betriebsrat wählen um den gewünschten Erfolg zu erreichen. Hinweis auf erworbene - Besitzstände , soziale Härten ? Wie kann man hier Besitzstände begründen?
Hans Georg Diekmann
Community-Antworten (4)
04.07.2006 um 14:17 Uhr
Ist der AG denn schon an Euch herangetreten mit der Absicht, eine Änderungskündigung auszusprechen?
04.07.2006 um 15:08 Uhr
@handie Der BR könntet - so die Frage von pippa beantwortet wurde - dem Ansinnen des AG widersprechen. Eine Klage gegen das Ansinnen des AG kann dennoch nur der betroffene AN führen.
04.07.2006 um 15:15 Uhr
Die Frage war, mit welcher Begründung der Betriebsrat eine Übergangslösung herbeiführen kann. Der Arbeitnehmer hat um eine Versetzung aus gesundheitlichen Gründen gebeten. Die Versetzung ist mit dem Kollegen und dem BR geklärt. Auf dem neuen Arbeitsplatz wird aber eine geringere Entgeltgruppe gezahlt. Der Betriebsrat fordert eine Übergangslösung für den Kollegen. Wie könnte eine Begründung formuliert werden.
Gruss handie
04.07.2006 um 15:20 Uhr
@handie Witzbold: Diese Info wäre mal zu Beginn wichtig gewesen. Man käme dann nicht so ins konfabulieren!
Den Umweg über das SGB IX ist nicht möglich, oder?
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