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Betriebsrat fordert Umgruppierung

K
karmann
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Betriebsrat.com

Folgender Fall: Ich bin Maschinenbautechniker und habe mich auf die ausgeschriebene Stelle eines CAD-Systemmanagers beworben und die Stelle bekommen. In meinem Arbeitsvertrag steht jedoch, dass ich als CAD-Administrator angestellt bin. Als Entgeltgruppe wurde EG12 festgelegt und es wurde zusätzlich eine freiwillige Zulage zum Monatsentgelt vereinbart. Als Bewertungsgrundlage verwendete der Personalchef das Tarifbeispiel des Software-Entwicklers, was aber vom Tätigkeitsbereich total falsch ist. Nach einem Jahr Beschäftigung stellte nun der Betriebsrat fest, das mein Vorgänger die Entgeltgruppe EG15 hatte und die Bewertungsgrundlage eigentlich das Tarifbeispiel des Systemmanagers sein müsste. Der Betriebsrat forderte den Personalchef schriftlich auf, die Entgeltgruppe von EG12 auf EG15 zu berichtigen, da ich die selben Aufgaben wie mein Vorgänger erledige. Die Berichtigung wurde jedoch vom Personalchef abgelehnt. Es wurde eine Paritätische Kommission mit einem Vertreter der IG-Metall sowie einem Vertreter des Arbeitgeberverbandes einberufen, die jedoch ohne Ergebnis blieb. Es ist nun seit der Beantragung durch den BR 1 Jahr vergangen und es gibt immer noch keine Entscheidung. Da ich diese Vorgehensweise nicht besonders nett fand, habe ich in der Zwischenzeit gekündigt und in einer anderen Firma angefangen. Meine Frage nun: Kann der Betriebsrat die Berichtigung der Entgeltgruppe einfordern und muß der Arbeitgeber dieser nachkommen? Kann ich die nachträgliche Änderung von EG12 nach EG15 fordern und den nicht gezahlten Lohn eventuell einklagen?

Danke für die Hilfe

1.32702

Community-Antworten (2)

T
Tanzbär

10.10.2012 um 08:29 Uhr

Kann der Betriebsrat die Berichtigung der Entgeltgruppe einfordern Ja

und muß der Arbeitgeber dieser nachkommen? nein

Kann ich die nachträgliche Änderung von EG12 nach EG15 fordern und den nicht gezahlten Lohn eventuell einklagen? Klagen kannst Du immer, aber ob es etwas bringt? Ich glaube nicht, denn immerhin hast Du damals einen Vertrag unterschrieben, den der AG auch eingehalten hat. Er schuldet Dir also nichts.

G
gironimo

10.10.2012 um 11:34 Uhr

Wenn Du schon von der IG Metall vertreten wirst und diese damals einen Vermittlungsversuch unternommen hat, hättest Du damals auch dort öfter mal auf der Matte stehen müssen, um eine Entscheidung herbei zu führen. Die Gewerkschaft hätte ja dann auch den Rechtsschutz übernommen, wenn eine Klage sinnvoll gewesen wäre.

Nachträglich sehe ich wenig Erfolgschancen. Zu beachten wären auch die in der Regel kurzen Ausschlußfristen.

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