Guten Abend. Hier meine Frage:
Ein Mitarbeiter der Schicht 18:00 bis 2:00 meldet sich um 22:30 Krank.
Der AG verlangt von ihm eine AU für diese Nachtschicht. Sonst gilt bei uns AU ab dem ersten Tag, allerdings bis heute keine AU für Krankmeldung im Dienst.
Der AN soll in die Notaufnahme gehen und eine Bescheinigung oder sowas besorgen. Ist das zulässig?