Krank in der Nachtschicht AG verlangt noch für diese Nacht eine AU
Guten Abend. Hier meine Frage: Ein Mitarbeiter der Schicht 18:00 bis 2:00 meldet sich um 22:30 Krank. Der AG verlangt von ihm eine AU für diese Nachtschicht. Sonst gilt bei uns AU ab dem ersten Tag, allerdings bis heute keine AU für Krankmeldung im Dienst. Der AN soll in die Notaufnahme gehen und eine Bescheinigung oder sowas besorgen. Ist das zulässig?
Community-Antworten (18)
03.10.2023 um 13:05 Uhr
ab dem ersten Tag heißt ab dem ersten Tag. Der AN kann sich am nächsten Tag beim Hausarzt eine AU besorgen, die ihm vermutlich "rückwirkend" ausgestellt wird. Wüsste nicht, warum das unzulässig sein sollte.
Und davon abgesehen ... der AN hätte sich schon vor 18 Uhr krankmelden müssen.
03.10.2023 um 19:35 Uhr
Hat der AN gearbeitet und sich währenddessen krank gemeldet?
Andernfalls klare Abmahnung für den MA, da er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist!
04.10.2023 um 09:46 Uhr
Krank während der Schicht gibt es nun mal auch. Erkranke ich akut im Laufe der Schicht, melde ich mich beim Vorgesetzten ab. Der Tag ist voll zu bezahlen, Auf der Schulung wurde uns sogar gesagt, dass dann die AU-Bescheinigung erst ab den nächsten Tag notwendig wäre.
04.10.2023 um 10:21 Uhr
Frage ist:
War er bereits auf der Schicht? Dann siehe xyz68, eigentlich unkritisch.
War er nicht auf der Schicht und hat sich erst um 22:30 Uhr gemeldet, wirkt das Verhalten in der Tat ein wenig paddelig, vorausgesetzt er wäre zumindest in der Lage gewesen sich abzumelden. Wenn dem so war, kann er kann froh sein dass der AG dann nur eine sofortige AU haben möchte, die er rückwirkend auch bekommen dürfte.
Pauschal nach Abmahnung zu schreien ist aber selten dämlich, da es durchaus Konstellationen gibt wo man gar nicht in der Verfassung ist sich asap abzumelden. Das Gesetz sagt "unverzüglich" was so viel heißt wie "ohne schuldhaftes Verzögern". liegt er 4 Stunden ohnmächtig in der Ecke, kann aber von schuldhaftem Verzögern keine Rede sein.
Und zur konkreten Fragestellung: Ja, die Forderung nach einer AU ist zulässig. §5 EntgFG ist dahingehend geöffnet, dass der AG die 3 Tagesfrist entsprechend verkürzen kann.
04.10.2023 um 20:02 Uhr
@Threadersteller ... lag der AN 4h ohnmächtig in der Ecke? Falls nicht, bitte Abmahnung dem AG empfehlen, nur so lernt der AN!
04.10.2023 um 23:46 Uhr
TE, die letzte Antwort kannst du wie Antwort 2 ignorieren.
05.10.2023 um 07:05 Uhr
Welche Antwort der TE wie aufnimmt, sollte man ihm selber überlassen ...
05.10.2023 um 09:23 Uhr
Komisch. Begrenzen die Betreuer eigentlich nicht die Internet-Zeiten, oder kann jeder machen was er will? ?
05.10.2023 um 10:11 Uhr
Die Antworten von Tagträumer kannst du ignorieren. Er hat nicht umsonst die 3 dahinter stehen, die ersten zwei Tagträumer wurden nämlich gebannt. Irgenwann gibts wahrscheinlich auch den Tagträumer 4, 5 usw.
05.10.2023 um 14:16 Uhr
Na vielleicht hat er ja ein Handy in die Klapse geschmuggelt????
05.10.2023 um 14:52 Uhr
@Forumbetreiber ... bitte Einschreitung aufgrund Beleidigung. Danke
05.10.2023 um 15:15 Uhr
@Tagträumer Den Betreiber habe ich schon angeschrieben, die kümmern sich um dich!
05.10.2023 um 15:48 Uhr
Da war es wieder :-D Der Kevin hat mich mit der Schippe gehauen. lol
Aber Ihr täuscht Euch alle, in Wirklichkeit ist er hochintelligent. Ich tippe auf Professor der Morologie...
06.10.2023 um 07:08 Uhr
@Rakshazar ... ich äußere hier lediglich meine Meinung!
Zitat: "die kümmern sich um dich"
Das sind Töne, die an ganz dunkle Zeiten in D erinnern lassen, wirklich erschreckend! Freie Meinungsäußerungen sind in D erlaubt, dass gehört zur Demokratie dazu!
Was diverse User von anderen Meinungen halten, zeigt sich leider täglich immer wieder aufs neue.
06.10.2023 um 09:22 Uhr
Vater Staat verbietet die eigene Meinung ja auch nicht. Oder bist Du schonmal wegen Deiner Ansichten abgeführt worden?
06.10.2023 um 15:05 Uhr
@Träumer
Das du vom BetrVG schon keine Ahnung hast, hast du ja nun schon mehrfach bewiesen. Jetzt kommt noch dazu, das du auch von der allgemeinen Meinungsfreiheit nicht den blassesten Schimmer hast. Zum einen geht es hier überhaupt nicht um Meinungen, sondern um Gesetze und Vorgaben. Da gibt es keine Meinungen sondern nur Fakten. (Die du ja immer in deinem verhassten Kopf gepflegt ignorierst) Zum anderen bedeutet Meinungsfreiheit nicht, das jeder Mist der geschrieben wird, unkommentiert bleiben muss. Deine "Meinungen" sind nun mal der letzte Stuss, das kann man auch ganz klar so sagen, da es ja die Meinungsfreiheit gibt ;-)
Fazit: Du bist hier einfach nicht erwünscht, du hast keine Ahnung und bist hier nur am hetzen und gibst nur irgendeinen Schwachsinn von dir, der nicht mal ansatzweise gehaltvoll ist.
07.10.2023 um 17:27 Uhr
Wann kommt eigentlich das Herzchen-Smiley für offene, treffende Kommentare? ♥️
08.10.2023 um 23:43 Uhr
Dann wenn du einen ganz bestimmten Teilnehmer ganz doll lieb hast ;-)
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