Mitbestimmung bei Sonderzahlung
Moin zusammen,
unser AG hat sich überlegt im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie eine steuerfreie Sonderzahlung zu leisten. Haken an der Sache ist, er möchte sie nur an Mitarbeiter zahlen, die sich in der Vergangenheit zu Samstagsschichten gemeldet haben. Wer sich unter der Woche den Arsch aufgerissen hat würde dann leer ausgehen.
Mir ist bekannt, dass der AG über das "ob" und "wie viel" alleine bestimmen kann aber mit dem BR vereinbaren muss wie die Mittel verteilt werden und notfalls auch eine Einigungsstelle eingesetzt werden kann. Für mich stellt sich jetzt die Frage wie stark diese Mitbestimmung bei Meinungsverschiedenheiten aber tatsächlich ist.
Kann sich der AG bei dem "ob" jederzeit umentscheiden wenn der BR nicht mitzieht? So nach dem Motto: "Entweder so wie ich es will oder gar nicht."
Community-Antworten (25)
21.09.2023 um 10:10 Uhr
Selbstverständlich kann sich der AG umentscheiden, er muss niemanden etwas zahlen!
Letztendlich würde ich als AG klar sagen, was die Bedingungen sind und andernfalls den MA, die diese Bedingungen erfüllen, eine freiwillige Einmalzahlung (leider brutto) zukommen lassen, mit dem Hinweis, der BR hat die Inflationsprämie abgelehnt.
21.09.2023 um 10:22 Uhr
Grundsätzlich ist die Mitbestimmung nach §87 erzwingbar. Notfalls könnte die Einigungsstelle angerufen werden, das muss aber nicht unbedingt zu euren Gunsten ausgehen. Siehe auch LAG Köln, 2022, 9 TaBV 19/22.
Wenn der AG trotz fehlender Zustimmung einen Alleingang versucht, werdet Ihr es zumindest technisch nicht verhindern können, dass der AG einigen Mitarbeitern mehr Geld überweist.
Und dann ist eben die Frage, wie Ihr damit umgeht. Natürlich kann man deutlich machen, dass man gewillt ist ein Einigungsstellenverfahren durchzuführen in der Hoffnung, dass der Vorgang und die damit verbundenen Kosten den AG abschrecken.
Der Ausgang wäre jedoch offen. Entweder kassiert der BR eine Schlappe und der AG zahlt die Prämie wie geplant aus - oder der BR gewinnt und auch der begünstigte Personenkreis verliert die Prämie im Zuge einer Rückabwicklung.
In beiden Fällen würde leider ein Makel beim BR hängen bleiben.
Ich würde dem AG die Möglichkeiten skizzieren die der BR hat, ohne weitere Szenarien darzustellen.
Viel Erfolg dabei!
21.09.2023 um 10:22 Uhr
Meiner Einschätzung nach dürfte Samstagsarbeit als Auszahlungskriterium unzulässig sein. Ich würde den Arbeitgeber als BR machen lassen und anschliesend die Inflationsprämie einklagen als Mitarbeiter. Die hat er, wenn schon, allen zu zahlen. Sie darf nicht als Leistungsprämie Zweckentfremdet werden. Genau das versucht aber der Arbeitgeber hier.
Da es Wahrscheinlich dann viele MA betreffen wird wäre es natürlich wichtig zu wissen wieviel bereit wären das einzuklagen. Es kann bei vielen Klagen auch vereinbahrt werden mit dem AG das nur einige wenige exemplarisch durchgeführt werden und der AG bei den anderen dem Urteil folgt selbiges gilt dann natürlich auch für die Mitarbeiter falls es schief geht.
@Tagträumer wenn du als Arbeitgeber gerne Bußgelder zahlst kannst du das gerne so äußern
21.09.2023 um 10:25 Uhr
Öffentlichkeitsarbeit machen, eine Betriebsversammlung machen und das thematisieren.
21.09.2023 um 10:50 Uhr
Ohje da hat sich wohl wieder ein AG ins BR Forum verirrt....
@Muschelschubser danke für den Link auf das Urteil. In der Begründung des Gerichts hab ich meine Antwort gefunden.
"Der Arbeitgeber dürfte vielmehr auch noch nach dem Spruch der Einigungsstelle von der Gewährung der Leistung absehen."
Wenn er selbst nach dem Spruch der Einigungsstelle einfach so eine Kehrtwende machen kann ist man als BR in einer sehr schwachen Verhandlungsposition. Kommt am Ende darauf an wie wichtig es dem AG ist überhaupt etwas zu zahlen. Das werden spaßige Verhandlungen....
@rtjum der AG wurd von Mitarbeitern auf einer Versammlung gefragt wie es mit einer Sonderzahlung aussieht und hat dann mit dieser tollen Idee aus der Hüfte geschossen. ? Wir haben da gleich nachgelegt und es nicht unkommentiert gelassen aber in der Belegschaft rumort es jetzt natürlich ordentlich.
21.09.2023 um 11:08 Uhr
@Meph1977 ... aus welchem Grund sollte der AG nach meinen Vorgehen Bußgelder bezahlen?!
Er zahlt einfach diversen Leuten eine freiwillige Sonderzahlung, die nichts mit einer Inflationsprämie zu tun hat.
Wenn der AG sich umentscheidet, ist auch nix mit Eignungsstelle und co.
21.09.2023 um 11:23 Uhr
Ich kopiere mal: "Es besteht keine Verpflichtung zur Zahlung der Inflationsprämie. Arbeitgeber:innen können sie komplett auszahlen, teilweise auszahlen oder gar nicht auszahlen. Dabei gilt das Gleichheitsgesetz, laut dem alle Arbeitnehmer:innen den gleichen Betrag erhalten müssen und niemand bevorzugt oder vernachlässigt werden darf."
Wenn ich richtig verstanden habe, plant er ja erst einmal es so zu machen und es ist noch nichts in Stein gemeißelt. Es gibt ja nicht nur MA die Samstags einfach nicht arbeiten wollen, sondern auch die einfach nicht können. Sei es aus privaten Gründen oder weil es keine betriebliche Notwendigkeit gibt z.B. Büro. Hier kann man wohl erst mal nur mit dem AG reden. Setzt er es dennoch um sollte man prüfen ob man nicht im Nachgang, also nach der Auszahlung, im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes tätig werden kann.
21.09.2023 um 11:23 Uhr
Natürlich kann der AG außerhalb der Inflationsprämie einzelne Prämien zahlen. Nur dann zahlen die AN halt Steuern und Sozialabgaben drauf. So what...
21.09.2023 um 11:36 Uhr
TT1 würde als Unternehmer auch die kleinste Pommesbude gegen die Wand fahren!
21.09.2023 um 11:47 Uhr
@ Muschelschubser Deshalb schrieb ich, nach der Auszahlung. Da hat man es dann Schwarz auf Weiß.
21.09.2023 um 11:55 Uhr
Ein sehr geistreicher Kommentar von takkus, meinen Glückwunsch hierzu!
Der AG entscheidet nunmal, wie und ob das Geld aufgeteilt wird und kein BR.
Wenn der BR meint, irgendwas gefällt ihm nicht, muss man klar aufzeigen, dass es noch andere Möglichkeiten gibt.
21.09.2023 um 11:59 Uhr
die Inflationsprämie ist KEINE Leistungsprämie.
"Er zahlt einfach diversen Leuten eine freiwillige Sonderzahlung, die nichts mit einer Inflationsprämie zu tun hat." Das kann er natürlich machen. Er darf sie halt nicht als (steuerfreie) Inflationsprämie bezeichnen.
21.09.2023 um 12:05 Uhr
"Wenn der BR meint, irgendwas gefällt ihm nicht, muss man klar aufzeigen, dass es noch andere Möglichkeiten gibt." Genau das würde ich als BR machen, dem AG aufzeigen das es so nicht geht.
21.09.2023 um 12:08 Uhr
zum Thema geistreiche Kommentare:
"Letztendlich würde ich als AG klar sagen, was die Bedingungen sind und andernfalls den MA, die diese Bedingungen erfüllen, eine freiwillige Einmalzahlung (leider brutto) zukommen lassen, mit dem Hinweis, der BR hat die Inflationsprämie abgelehnt."
Das ist auf so vielen Ebenen falsch, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll.
Ich bin allerdings ziemlich sicher, dass Tagträumer1 das ganz genau weiß und hier nur ein bisschen "Stimmung " reinbringen will.
21.09.2023 um 12:44 Uhr
"Ich bin allerdings ziemlich sicher, dass Tagträumer1 das ganz genau weiß und hier nur ein bisschen "Stimmung " reinbringen will. "
Das, und nur das, ist der Beweggrund für die Anmeldung.
Leider füttern wir sie immer wieder, die kleine Raupe Nimmersatt...
21.09.2023 um 12:56 Uhr
@Enigmathika ... genau, deswegen bleibt es direkt bei keinem Inhalt bei Dir.
21.09.2023 um 13:57 Uhr
"Ich bin allerdings ziemlich sicher, dass Tagträumer1 das ganz genau weiß und hier nur ein bisschen "Stimmung " reinbringen will."-> sehe ich völlig anders. Für ihn ist die Welt schwarz-weiß. Abmahnung, Kündigung, die anderen müssen sonst die Arbeit machen, was will man mit Faulen, wieder ein kranker Betriebsrat....... etc. Polemik und Rotzerei. Wenn Gegenwind kommt dann ruft er nach dem Forenbetreiber.
21.09.2023 um 15:44 Uhr
"... aus welchem Grund sollte der AG nach meinen Vorgehen Bußgelder bezahlen?!"
weil das eine Behinderung des Betriebrats darstellt die der Arbeitgeber zu unterlassen hat
21.09.2023 um 16:22 Uhr
"weil das eine Behinderung des Betriebrats darstellt die der Arbeitgeber zu unterlassen hat"
Zu diesem Punkt würde ich immer auch §119 in petto haben, insbesondere wenn der AG wirklich am träumen ist...
21.09.2023 um 16:45 Uhr
Den §119 seh ich da jetzt noch nicht da müsste er schon mehr Böcke schießen
21.09.2023 um 17:05 Uhr
@tagträumer1 Dass der Inhalt Dir nicht gefällt, bedeutet nicht, dass er nicht da ist. (siehe meinen Beitrag von 09:59 Uhr)
Immer wenn man denkt, dass man mit Dir vielleicht doch diskutieren könnte, beweist Du einem ganz schnell das Gegenteil. Danke dafür!
21.09.2023 um 18:35 Uhr
@takkus ... nach dem Forenbetreiber rufe ich lediglich, wenn Beleidigungen kommen, ist legitim oder siehst Du das anders?
21.09.2023 um 19:21 Uhr
Das Du die ganze Zeit dummes Zeug von Dir gibst ist aber ein Fakt und keine Beleidigung.
21.09.2023 um 21:10 Uhr
@celestro Man muss nur anders denken. Beispiel- Ein Unternehmer zum Anderen " Wie machst du das nur das alle Mitarbeiter pünktlich zur Arbeit kommen?"- " Einfacher Trick. 50 Leute aber nur 40 Parkplätze"
22.09.2023 um 12:35 Uhr
Wäre es eigentlich auch eine meldewürdige Beleidigung, wenn man seinen Mitforisten unterstellt, vom Staat zu leben?
Natürlich nur mal rein hypothetisch gedacht, denn wer ist schon so dumm und äußert so was...
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