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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) nur an einen MA

B
bardinet
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, es ist mal wieder soweit, ich habe als BR Vorsitzender eine Frage. Wie sollte der BR sich verhalten, wenn wir die Info haben, dass ein MA rückwirkend Weihnachtsgeld bekommen hat und alle anderen nicht. Bei diesem MA ist das Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) Bestandteil des Vertrags, bei allen anderen MA nicht. Es gibt aber eine BV zu den Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) in der laut BV Jährlich geprüft wird diese Sonderzahlungen zu zahlen oder nicht. 2009 standen wir kurz vor dem aus und haben die Sonderzahlung nicht bekommen. Der MA hat aber auch in diesem Jahr darauf verzichtet. 2010 wurden dann so argumentiert, das es uns noch nicht besser geht. Der MA wurde in 2011 versetzt (ohne einen richtigen Grund) und daraufhin wollte er nicht wieder verzichten. Als Randinfo, wir sind nicht Gewerkschaftlich organisiert und haben somit keinen Tarifvertrag. Bei uns gibt es eine BV zur Entgeltordnung. Unser Chef sagt, dass es aus finanziellen Gründen nicht möglich ist eine Sonderzahlung vorzunehmen und auch kein Rechtsanspruch darauf besteht. Was können wir als BR machen bzw. wie sollte ich vorgehen. (Wir haben zwar Kontakt zu einer Gewerkschaft fühlen uns dort aber nicht gut beraten) Danke für Eure Hilfe! Bardinet

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Community-Antworten (3)

F
Forentroll

08.02.2011 um 09:13 Uhr

Hallo, wenn es Bestandteil des Arbeitsvertrags ist fällt diese Sonderzahlung ins Individualrecht. So kann man zum Beispiel ein verhandeltes Jahresgehalt auf 12 oder 13 Zahlungen (12 Monate plus Weihnachtsgeld) verteilen.

B
bardinet

08.02.2011 um 10:05 Uhr

Hallo, das habe ich auch so gehört (von meinem Chef) aber werden dann die anderen MA nicht benachteiligt? Bei einem Bonus ist der BR nicht beteiligt, nur wenn es einen bestimmten Betrag für mehrere MA geben soll, muss der BR bei den Kriterien beteiligt werden, oder?

F
Forentroll

08.02.2011 um 11:22 Uhr

Nein, eine Benachteiligung wäre das nicht. Er wird ja zu einem bestimmten Jahresgehalt eingestellt. Es ist sogar eine Benachteiligung für ihn 2009 gewesen, weil er sein verhandeltes (Jahres-)Gehalt nicht ganz bekommen hat. Er hätte auch in den letzten Jahren an diesen POTT Weihnachtsgeld beteiligt werden müssen. Es ist ja ON TOP für die Mitarbeiter gewesen.

Es bleibt jedoch Individualrecht und kein Kollektivrecht. Er hat nun mal ein Jahreseinkommen verhandelt und dieses muss egal wie es genannt wird gezahlt. Es kann auch Sonderzahlung, Nasenfaktorprämie, "Konnte nicht anders untergebracht werden!" oder irgendwie auch immer genannt werden.

Bei einen zusätzlichen Bonus muss der BR für die Verteilungskriterien usw. beteiligt werden.

Ihr müßt es wirklich trennen. Einmal das vereinbarte Monats- bzw. Jahresgehalt und dann den POTT Weihnachtsgelt. Am geschicktesten wäre es wenn die Auszahlung für den Mitarbeiter auf 12 anstelle 13 Mal laufen würde. Dann würde er oder auch nicht wie die anderen Weihnachtsgelt bekommen, wenn die nichts bekommen haben.

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