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Tarifliche Sonderzahlung für befristete Arbeitnehmer

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welo2005
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin neu im Forum und habe eine Frage zur tariflichen Sonderzahlung. AN mit befristeten AV bis 31.12.07 haben die Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung? Im TV steht folgendes: Arbeitnehmer die am Stichtag(30.11) in einem ungekündigten und seid min 6 Monaten bestehenden Arbeitsverhältnis stehen..... Natürlich gibt es auch eine Rückzahlungskläusel im TV, diese tritt aber nicht in Kraft wenn der AG kündigt. Der AG ist der Meinung das den AN keine Sonderzahlung zusteht.

Kann mir da jemand helfen?

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Community-Antworten (3)

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Lotte

03.12.2007 um 19:11 Uhr

Welo, überprüfe den AV und TV nochmal genau. Ob gezahlt wird, hängt auch davon ab, ob es sich um ein 13.Gehalt handelt, um eine Treueprämie oder um eine Mischung aus beiden. Auf jeden Fall gilt § 4 TzBfG. Und iin den TVs, die ich kenne wird nur zurückgefordert, wenn der AN aus eigenem Verschulden oder Wunsch ausscheidet. Ist auf jeden Fall Individualrecht. Am besten hilft ein RA. Vielleicht weiß auch die Gewerkschaft mehr.

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welo2005

05.12.2007 um 09:44 Uhr

Hallo Lotte Vielen Dank für die Antwort. Meiner Meinung nach ist hier nur die Frage:Ist ein Auslaufen eines befristeten Vertrages mit einen Kündigung durch den AN gleich zusetzen. Die GW und der RA kann mir darüber auch keine Auskunpft gegen. Leider ist unser TV über die tarifliche Sonderzahlung noch aus einer Zeit wo noch niemand an befristete AV gedacht hat. Da dies aber INdiviualrecht ist müssen die Betroffenen diese Sonderzahlung selber einklagen. Ich hoffe das dafür jemand bereit ist.

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Lotte

06.12.2007 um 22:14 Uhr

welo, nein, ein Auslaufen ist nicht mit einer Kündigung durch den AN gleichzusetzen, es sei denn, dass das Ende des befristeten AV auf Wunsch des AN so und nicht anders vereinbart wurde.

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