Hallo zusammen, ich bin neu im Forum und habe eine Frage zur tariflichen Sonderzahlung.
AN mit befristeten AV bis 31.12.07 haben die Anspruch auf die tarifliche Sonderzahlung?
Im TV steht folgendes: Arbeitnehmer die am Stichtag(30.11) in einem ungekündigten und seid min 6 Monaten bestehenden Arbeitsverhältnis stehen.....
Natürlich gibt es auch eine Rückzahlungskläusel im TV, diese tritt aber nicht in Kraft wenn der AG kündigt.
Der AG ist der Meinung das den AN keine Sonderzahlung zusteht.

Kann mir da jemand helfen?