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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilzeit-Wochensoll bei Feiertagen

C
Chucky
Sep 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter arbeitet an 4 Tagen in der Woche 6 Stunden am Tag, insgesamt 24 Stunden.

Im Arbeitsvertrag ist die Verteilung der Arbeitszeit nicht schriftlich fixiert, lediglich die Wochenstunden. Die täglichen 6 Stunden sowie der Freitag als fixer freier Tag wurden vor Arbeitsantritt mit dem Vorgesetzten vereinbart.

Das Zeiterfassungsprogramm kann keine 4-Tage-Woche abbilden, deshalb wird die wöchentliche Soll-Arbeitszeit im gesamten Unternehmen grundsätzlich auf 5 Arbeitstage/Woche verteilt (in diesem Fall = 4,8 Std/Tag).

Mitarbeiter macht also täglich 1,2 Std. mehr, welche am arbeitsfreien Freitag dann abgebaut werden.

Nun zum Problem: in Wochen mit einem gesetzlichen Feiertag (Mo-Fr) wird die Soll-Arbeitszeit am Feiertag zwar auf 0 gestellt, sein Wochensoll jedoch nicht reduziert.

Bedeutet: Mitarbeiter kann in einer Woche mit einem Feiertag teilzeitbedingt ja nur 3 Tage arbeiten und somit nur 36 Stunden erbringen, hat laut Zeiterfassungsprogramm jedoch ein Soll von 34,8 Std.= 19,2 Stunden.

Somit macht er in Wochen mit einem Feiertag jedes mal 1,2 Minusstunden.

Laut Unternehmen ist dies rechtens, da eine Betriebsvereinbarung zum Zeiterfassungsprogramm besagt, dass die Mitarbeiter sowohl in Voll-, als auch in Teilzeit für jeden Feiertag (Mo-Fr) 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit automatisch gutgeschrieben bekommen. Grundlage hierfür ist die 5-Tage-Woche.

Ist das zulässig? Liegt hier keine Benachteiligung aufgrund von Teilzeit vor? Muss eine Änderung der BV herbeigeführt werden?

Danke für die Einschätzung.

1.318014

Community-Antworten (14)

C
celestro

14.09.2023 um 02:44 Uhr

In 2023 würde ich mir von meinem AG nicht erklären lassen: "Das Zeiterfassungsprogramm kann keine 4-Tage-Woche abbilden"

Nuff said!

K
Kehler

14.09.2023 um 09:55 Uhr

Wie alt ist das Zeiterfassungssystem das es keine 4 Tage Woche abbilden kann?

Was für eine schwachsinnige Ausrede, die sind nur zu Faul dazu oder blicken das Programm nicht.

NB
nicht brauchen

14.09.2023 um 10:15 Uhr

Der Mitarbeiter wird hier nicht benachteiligt. Man muss nur die ±Stunden ansehen:

Man nehme einfach eine 5 Tage Woche und teile die Stunden auf (Durchschnitt).

Bsp 20h Woche wechselnde Stunden Mitarbeiterin:

Wenn Sie am Montag 8h macht dann hat sie 4h normal gearbeitet und 4 plus. Dienstag das gleiche 8h also +4.

Mittwoch hat sie 4h gearbeitet also +-0. Donnerstag 2h gearbeitet also -2h. Freitag frei also -4.

Ergebnis +2h

Wenn Sie am Montag 8h macht dann hat sie 4h normal gearbeitet und 4 plus. Dienstag war sie krank also +-0.

Mittwoch hat sie 4h gearbeitet also +-0. Donnerstag 2h gearbeitet also -2h. Freitag frei also -4.

Ergebnis -2h

Montag Feiertag +-0. Dienstag 8h also +4. Mittwoch bis Freitag krank also +-0.

Ergebnis +4

Es ist zu beachten, dass man auch für "freie" Tage Krankmeldungen einreichen muss und der Urlaub (gleiche wie 5-Tage Woche) auch an "freien Tagen" genommen werden muss. Urlaub und Krankheit verändern das ± nicht.

Habe das mal mit einer angenommenen 20 Tage Woche durchgerechnet und es stimmte auch (Dann kommt übrigens ein langes Wochenende mit 10 Tagen...).

Hier ist keiner betrogen (nicht der AN und nicht der AG).

In der Woche vom Karfreitag macht übrigens der AN 6 Pluststunden von Mo bis Do wenn man den Fall des Threadstartes nimmt.

C
Chucky

14.09.2023 um 10:25 Uhr

Plusstunden sehe ich keine. Die vorliegende Stundenübersicht des Mitarbeiters zeigt es schwarz auf weiß:

Montag Soll 4,8 - Ist 6,0 = +1,2 Std Dienstag Soll 4,8 - Ist 6,0 = +1,2 Std Mittwoch Soll 4,8 - Ist 6,0 = +1,2 Std Feiertag Soll 0 - Ist 0 Std Freitag Soll 4,8 - Ist= - 4,8

= -1,2 für diese Feiertagswoche

NB
nicht brauchen

14.09.2023 um 10:46 Uhr

Wenn Freitag Feiertag ist dann sollte er von Mo-Do Plusstunden gesammelt haben.

Bei stark wechselnden Zeiten und wechselnden Tagen stimmt es auch wenn man immer den Durchschnitt nimmt. Ansonsten könnte man ja mal was ganz anderes machen:

Ich mache jetzt mal eine Rechnung, die zeigt, dass das System Durchschnitt keinen benachteiligt:

Annahme 5h AZ die WocheRegelung

Mitarbeiter arbeitet immer Montags 4h und Dienstag 1h.

Jetzt ist viel Arbeit da und er arbeitet jeden Tag +1h. Das macht er 6 Wochen (Der BR hats abgenickt....) und hat damit 12 Überstunden.

Urlaub haben die normalen 30 Tage und er anteilig 12.

Dannach will er Urlaub: Er nimmt jeweils am Montag Urlaub und bleibt am Dienstag wegen Überstunden daheim. Jetzt hat er 12 Wochen frei....

Der Chef sagt so geht das doch nicht. Er solle doch am Montag Überstunden abbauen und Dienstag Urlaub nehmen...

Jetzt mal das Gleiche mit Schnitt (Schnitt pro Tag 1h): Mo 5h also +4h, Di 2h also +1, Mi 0h also -1, Do 0h also -1, Fr 0h also -1 Summe: +2h Die Summe ist schon gleich.

So jetzt Urlaub (30 Tage)

Mo Überstundenabbau (-1h) Di Urlaub Mi Urlaub Do Urlaub Fr Urlaub

Dann hat er kein Problem und der Chef auch nicht.

Zu deinem Fall: Es ist schon klar, dass wenn von Mo-Do ein Feiertag drin ist nur der Durchschnitt genommen wird und er dadurch +0 am Feiertag macht. Allerdings sollte er, wenn am Freitag Feiertag ist von Mo-Do 6 +Stunden angesammelt haben. Bei Freitag Feiertag ±0 hat er dann in der Woche 6 Überstunden.

M
Muschelschubser

14.09.2023 um 11:42 Uhr

Was ich mich außerdem gerade frage:

Wenn das Zeiterfassungssystem (angeblich) keine 4-Tage-Wochen abbilden kann, wird denn dann die Vergabe des Urlaubs richtig dargestellt?

Nicht dass Du für eine Urlaubswoche 5 Tage einreichen musst.

S
seehas

14.09.2023 um 12:34 Uhr

Die Rechtslage ist eindeutig: für die durch den Feiertag entfallenden Stunden muss der Mitarbeiter genau so viele Stunden gutgeschrieben bekommen, wie er gearbeitet hätte wenn es kein Feiertag gewesen wäre. Also von Mo-Do für einen Feiertag 6,0 Stunden und am FR für einen Feiertag 0,0 Stunden. Siehe auch §3 (1) EfzG

C
Chucky

14.09.2023 um 12:46 Uhr

Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs wird bei allen Mitarbeitern ebenfalls die 5-Tage-Woche als Grundlage herangezogen. Bedeutet: voller Urlaubsanpruch auch bei einer 4-Tage-Woche, es müssen für eine Woche Urlaub 5 Tage beantragt werden.

M
Muschelschubser

14.09.2023 um 14:40 Uhr

"Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs wird bei allen Mitarbeitern ebenfalls die 5-Tage-Woche als Grundlage herangezogen. Bedeutet: voller Urlaubsanpruch auch bei einer 4-Tage-Woche, es müssen für eine Woche Urlaub 5 Tage beantragt werden. "

Okay, dann würde ich mal hinterfragen, ob das von vorn herein bei der Anzahl der gewährten Urlaubstage berücksichtigt wurde, oder ob Ihr dadurch tatsächlich benachteiligt werdet.

NB
nicht brauchen

14.09.2023 um 15:02 Uhr

@ seehas: Was machen dann Arbeiter mit total wechselnden Arbeitszeiten oder Gleitzeit? Der Durchschnitt mit einer 5 Tage Woche benachteiligt keinen. Nicht den AN und nicht den AG. Klar muss aber sein, dass er wie ein 5 Tage Arbeiter Urlaub bekommt und wenn er am Freitag krank ist eine Krankmeldung an den AG gibt und er mit ±0 gerechnet wird.

Bei Feiertag auch ±0.

Das Zeitsystem sieht es so: Montag Soll 4,8 - Ist 6,0 = +1,2 Std Dienstag Soll 4,8 - Ist 6,0 = +1,2 Std Mittwoch Soll 4,8 - Ist 6,0 = +1,2 Std Feiertag Soll 0 - Ist 0 Std Freitag Soll 4,8 - Ist= - 4,8

= -1,2 für diese Feiertagswoche

Ist ja auch richtig.

Wir nehmen jetzt mal spaßeshalber ne 12 Tage Woche bei 24h:

  1. Tag Soll 2 h ist 6h =+4h
  2. Tag Soll 2 h ist 6h =+4h
  3. Tag Soll 2 h ist 6h =+4h
  4. Tag Soll 2 h ist 6h =+4h
  5. Tag Soll 2 h ist 0h =-2h
  6. Tag Soll 2 h ist 0h =-2h
  7. Tag Soll 2 h ist 0h =-2h
  8. Tag Soll 2 h ist 0h =-2h ...
  9. Tag Soll 2 h ist 0h =-2h Ergebnis ±0

Man könnte theoretisch auch mit einer 7 Tage Woche rechnen. Allerdings kommen da viele nicht ganze Stunden Minuten etc. raus

Fakt ist Chucky (oder sein Arbeitskollege) hat eine 5 Tage Woche mit einer zu leistenden Zeit von 24h. Wenn er mal nur am Freitag Urlaub beantragt sollten ihm 4,8h gut geschrieben werden.

C
celestro

14.09.2023 um 16:24 Uhr

"Fakt ist Chucky (oder sein Arbeitskollege) hat eine 5 Tage Woche mit einer zu leistenden Zeit von 24h."

Der Eingangspost sagt etwas anderes.

S
seehas

15.09.2023 um 09:58 Uhr

@nicht brauchen: Bei Beschäftigten mit frei wechselnden Arbeitszeiten wird der Durchschnitt der an diesem Wochentag erbrachten Arbeitszeit aus den letzten drei Monaten genommen.

NB
nicht brauchen

15.09.2023 um 10:03 Uhr

Die Benachteiligung/Bevorzugung kann man mit so einem Durchschnitt ausgleichen.

Überspitzes Beispiel: AN hat einen Arbeitsvertrag von 5h wöchentlich an einem Tag der wechselt. AN sagt in der Woche vor Ostern will ich Fr arbeiten und nach Ostersonntag am Mo. Hat dadurch 2 mal frei. AG sagt er muss in der Woche vor Ostern an einem Tag Mo-Do und nach Ostersonntag von Di-Fr einen Tag arbeiten. Da kommen die nie zusammen. Jetzt hat er ne 5 Tage Woche (mit entsprechendem Urlaub). Er muss jeden Tag 1h Soll. Bei Feiertag Krankheit Urlaub verändert sich sein Zeitkonto nicht.

Normale Woche: Mo soll 1 Ist 0 =-1 Di soll 1 ist 5 = +4 Mi soll 1 ist 0 = -1 Do soll 1 ist 0 = -1 Fr soll 1 ist 0 = -1 Summe: ±0

Mit Feiertag (Krankheit oder Urlaub ist analog) : Mo soll 1 Ist 5 =+4 Di soll 1 ist 0 = -1 Mi soll 1 ist 0 = -1 Do (Feiertag) soll 1 ist 1 = ±0 Fr soll 1 ist 0 = -1 Summe: +1

Was wichtig ist: Bei jedem Tag ist Urlaub zu nehmen (ansonsten ist halt das Soll von 1 nicht erfüllt). An jedem Tag ist eine Krankmeldung einzureichen.

S
seehas

15.09.2023 um 14:36 Uhr

@nicht brauchen: das ist schön gerechnet, deckt sich aber leider nicht mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Für Urlaub, Krankheit und Feiertage gelten unterschiedliche Regelungen.

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