Erstellt am 01.09.2023 um 20:09 Uhr von takkus
Der Chef soll mal zeigen wo geschrieben steht, dass nur ein tag Urlaub zunehmen nicht geht. Wenn am Donnerstag ohnehin arbeitsfrei ist, braucht sie für diesen freien tag auch keinen Urlaub.
Erstellt am 02.09.2023 um 10:32 Uhr von mamagarn
§ 7 (1) BUrlg: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß (…) dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer (…) entgegenstehen. (…)“
In (2) steht zwar, dass der Urlaub „zusammenhängend zu gewähren“ ist – aber das bezieht sich auf die Pflicht des AG. Deine Frau kann auch nur den einen Tag beantragen, und dann muss der Chef im Zweifelsfall die dringenden betrieblichen Belange benennen.
Den Donnerstag muss sie aber nie frei nehmen, wenn sie an dem Tag regulär nicht arbeitet. Nehme an, dass der Samstag sowieso frei ist?!
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub1.htm
Erstellt am 02.09.2023 um 13:20 Uhr von Dummerhund
Zur Ergänzung. Personalmangel sind keine betrieblichen Belange.