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Urlaub nach freien Tag

T
T.Zillmer
Sep 2023 bearbeitet

Moin, Meine Frau arbeitet beim Friseur Vollzeit, 4 Tage a 8 Std. Sie hat Donnerstags frei und möchte nun Freitag Urlaub nehmen um ein langes Wochenende zu haben. Jetzt sagt ihr Chef das es nicht geht. Sie müsse den Donnerstag dann auch Urlaub nehmen, und ein Tag Urlaub würde eh nicht gehen. Kann uns da jemand weiterhelfen LG Thomas

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Community-Antworten (3)

T
takkus

01.09.2023 um 22:09 Uhr

Der Chef soll mal zeigen wo geschrieben steht, dass nur ein tag Urlaub zunehmen nicht geht. Wenn am Donnerstag ohnehin arbeitsfrei ist, braucht sie für diesen freien tag auch keinen Urlaub.

M
mamagarn

02.09.2023 um 12:32 Uhr

§ 7 (1) BUrlg: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß (…) dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer (…) entgegenstehen. (…)“

In (2) steht zwar, dass der Urlaub „zusammenhängend zu gewähren“ ist – aber das bezieht sich auf die Pflicht des AG. Deine Frau kann auch nur den einen Tag beantragen, und dann muss der Chef im Zweifelsfall die dringenden betrieblichen Belange benennen.

Den Donnerstag muss sie aber nie frei nehmen, wenn sie an dem Tag regulär nicht arbeitet. Nehme an, dass der Samstag sowieso frei ist?!

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub1.htm

D
DummerHund

02.09.2023 um 15:20 Uhr

Zur Ergänzung. Personalmangel sind keine betrieblichen Belange.

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